Bei Post und Paketen aus dem Ausland können Einfuhrabgaben fällig werden. Das betrifft besonders oft Onlinebestellungen, die aus Großbritannien, China oder den USA kommen. Bislang wurden Einfuhrabgaben nur erhoben, wenn der Warenwert einen bestimmten Betrag überschritten hat, doch ab Juli 2021 fällt diese Kleinbetragsgrenze weg!
Einfuhrabgaben: So war es bislang
Bis Mitte 2021 gab es eine Wertgrenze, ab der Einfuhrabgaben erhoben wurden. Bei Bestellungen, die bei Zusammenrechnung von Warenwert und Versandkosten diese Grenze nicht überschritten haben, war die Einfuhr kostenlos, für Empfänger fielen keine weiteren Gebühren an.
- >Gesamtwert bis 22 EUR: keine Einfuhrumsatzsteuer, kein Zoll
- Gesamtwert zwischen 22 und 150 EUR: Einfuhrumsatzsteuer von 7 bzw. 19 %, kein Zoll
- Gesamtwert ab 150 EUR: Einfuhrumsatzsteuer von 7 bzw. 19 %, Zoll abhängig von der Produktkategorie
Effektiv wurden die Gebühren sogar oft ab ca. 26 Euro einkassiert, da beim Zoll eine Wertgrenze von 5 Euro bestand: niedrigere Einfuhrabgaben wurden nicht erhoben.
Da bei Bestellungen im Ausland die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wegfällt, konnten viele Händler ihre Ware bislang deutlich günstiger anbieten als es deutsche und europäische Verkäufer können. Diesen Wettbewerbsvorteil beschränkt die EU Kommission nun, sodass Nicht-EU-Versandhändler keine steuerrechtliche Bevorzugung mehr erhalten.
Mehrwertsteuerbetrug unterbinden
Ein großes Problem war bislang oft die Deklarierung des Warenwertes. Ausländische Händler wissen, dass in Deutschland erst ab einem Gesamtwert von 22 Euro Gebühren anfallen und haben Sendungen auf dem beiliegenden Zollformular darum oft falsch niedrig deklariert. Für Käufer war das positiv, sie mussten bei Zustellung der Sendung keine Einfuhrabgaben zahlen. Und die Nachverzollung, die Pflicht ist, da ansonsten Steuern hinterzogen werden, haben die meisten Empfänger vermutlich nicht vorgenommen. Mit der neuen Null-Grenze soll also diesem Mehrwertsteuerbetrug Einhalt geboten werden.
Diese Wertgrenzen gelten ab Juli 2021
Die Neuerungen sind im Prinzip einfach: Die Grenze von 22 Euro fällt weg. Gebühren fallen für Sendungen, die ab dem 1.7.2021 nach Deutschland kommen, ab dem ersten Cent Warenwert an.
Paketempfänger können sich also merken:
- Gesamtwert bis 150 EUR: Einfuhrumsatzsteuer von 7 bzw. 19 %, kein Zoll
- Gesamtwert ab 150 EUR: Einfuhrumsatzsteuer von 7 bzw. 19 %, Zoll abhängig von der Produktkategorie
Konsequenzen für den Paketverkehr
Möglich ist es, dass Sendungen, die ab Juli 2021 zugestellt werden sollen, bei der Abfertigung im IPZ deutlich länger benötigen, da alle Briefe, Pakete und Päckchen kontrolliert werden müssen. Bei der Abfertigung helfen sollen maschinenlesbare Zollformulare, die den Zöllnern die Arbeit erleichtern.
Welche Erhebungsgrenzen gelten und ob künftig mehr Händler Gebrauch davon machen, die Steuern direkt an den deutschen Staat abzuführen (das ist theoretisch möglich), wird sich zeigen.