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Bezahlen.net Ratgeber Zoll Abschaffung der Steuerfreigrenze

Steuerfreigrenze für Auslandsbestellungen wird abgeschafft

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Wer Waren im Ausland – zum Beispiel in China-Shops oder aus den USA – bestellt, muss derzeit keine Einfuhrabgaben bezahlen, wenn Warenwert plus Versand weniger als 22 Euro betragen. Das ändert sich 2021, denn diese Steuerfreigrenze fällt weg. Welche Gründe das hat und was diese Änderung für Kunden bedeutet, haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst.

Inhaltsverzeichnis des Artikels

  • 1 Steuerfreigrenze aktuell: Keine Gebühren bis 22 Euro
  • 2 Änderung ab 2021: Steuerfreigrenze entfällt
    • 2.1 Rechenbeispiel
    • 2.2 Zollrechner
  • 3 Gründe für die Änderung
  • 4 Brauchen Pakete dann länger?
  • 5 Fazit

Steuerfreigrenze aktuell: Keine Gebühren bis 22 Euro

Wenn Sie derzeit im Nicht-EU-Ausland bestellen, können bei der Einfuhr der Sendung nach Deutschland Gebühren erhoben werden. Namentlich sind das die Einfuhrumsatzsteuer (19 % bzw. ermäßigt 7 %) sowie Zollgebühren (Höhe abhängig vom Produkt).

Hier gilt:

  • Wert bis 22 Euro: Aufgrund des geringen Warenwertes muss weder Einfuhrumsatzsteuer noch Zoll bezahlt werden.
  • Wert zwischen 22 und 150 Euro: Einfuhrumsatzsteuer wird erhoben.
  • Wert ab 150 Euro: Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren müssen bezahlt werden

Entscheidend für die Erhebung der Gebühren ist der Wert der Sendung zzgl. Versandkosten. Der Zoll entnimmt den Wert in der Regel den Einfuhrpapieren, die auf der Sendung angebracht sind. Bei Zweifeln muss der Empfänger beispielsweise eine Rechnung oder einen Zahlungsbeleg vorweisen. Viele Händler, vor allem aus Asien, geben nämlich einen niedrigeren Warenwert an, damit der Käufer keine Abgaben zahlen muss.

Gebühren auch bei persönlicher Einreise

Diese Gebühren gelten nicht nur für den Paketversand, sondern auch bei der Einreise nach Deutschland aus dem Ausland.

Änderung ab 2021: Steuerfreigrenze entfällt

Ursprünglich war diese Änderung bereits am dem 1.1.2021 geplant, nun tritt sie zum 1.7.2021 in Kraft: Die Steuerfreigrenze von 22 Euro entfällt, Einfuhrumsatzsteuer wird bereits ab dem ersten Cent erhoben. Entschieden wurde dies vom Rat für Wirtschaft und Finanzen der Europäischen Union.

Wer also bislang strategisch im Nicht-EU-Ausland bestellt, um einen Warenwert unter 22 Euro zu erreichen, wird ab Juli 2021 nicht mehr sparen können, sondern muss – genauso als würde er Ware in Deutschland bzw. der EU kaufen – Steuern bezahlen.

Rechenbeispiel

Wer in einem chinesischen Onlineshop zwei T-Shirts für insgesamt 10 Euro plus 2,50 Euro Versandkosten bestellt, muss derzeit keine Einfuhrabgaben bezahlen.

Berechnung bis Juli 2021:

  • Warenwert: 10 Euro
  • Versandkosten: 2,50 Euro
  • Gesamtwert: 12,50 Euro
  • Einfuhrabgaben: Entfallen, da Zollwert unter 22 Euro

Berechnung ab Juli 2021:

  • Warenwert: 10 Euro
  • Versandkosten: 2,50 Euro
  • Gesamtwert: 12,50 Euro
  • Einfuhrabgaben: 12,50 Euro zzgl. 19 % Einfuhrumsatzsteuer = 14,87 Euro
    Bei der Einfuhr sind also 2,37 Euro zu bezahlen

Zur Einfuhrumsatzsteuer können dann noch Abfertigungskosten kommen, die bei der Auslieferung kassiert werden. Wenn nämlich der Paketdienstleister die Sendung beim Zoll abfertigt, muss manchmal eine Servicegebühr von bis zu 28 Euro bezahlt werden. Mehr dazu: Einfuhrabgaben bezahlen.

Gebühren unter 5 Euro müssen nicht bezahlt werden

Aktuell gibt es übrigens auch eine Grauzone: Gebühren bis zu einem Betrag von 5 Euro werden derzeit nicht erhoben. Konkret bedeutet dass, dass bis zu einem Zollwert von etwa 26,31 Euro keine Abgaben gezahlt werden müssen. Auch diese Grenze wird 2021 vermutlich abgeschafft.

Zollrechner

Für die Berechnung der Kosten für Ihre Sendung können Sie unseren Zollrechner benutzen.

Berechnen Leeren

Einfuhrbetrag: 0,00€


Zollgebühren: 0,00€

+ Einfuhrumsatzsteuer: 0,00€

= Einfuhrkosten: 0,00€


Gesamtbetrag: 0,00€

Haftungsauschluss: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und bieten keine rechtlich verlässliche Grundlage. Bitte informieren Sie sich direkt beim Zoll.

Gründe für die Änderung

Nicht-EU-Händler haben Vorteile

Nicht-EU-Händler haben Vorteile

Bei der Abschaffung der Steuerfreigrenze handelt es sich um keine rein deutsche Entscheidung, sondern um eine Umsetzung von Vorgaben der EU-Kommission. Die Steuerfreigrenze wird von der Politik als Wettbewerbsverzerrung angesehen, dadurch würden faire Handelsbedingungen erschwert, es handle sich um einen Nachteil für einheimische Händler, so der österreichische Finanzmimister Gernot Blümel.

Ein Problem ist nämlich, – wie schon oben erwähnt – dass viele Händler die Sendungen absichtlich falsch deklarieren. So muss der Kunde nichts bezahlen, den EU-Staaten wie Deutschland entgehen dadurch aber Einnahmen. Eigentlich müssten Empfänger, wenn ihnen der Fehler in der Deklaration auffällt, die Ware nachverzollen. Die meisten machen das aber nicht, dieser Steuerbetrug soll nun also ebenfalls eingedämmt werden.

Brauchen Pakete dann länger?

Schon jetzt warten viele Kunden vier Wochen oder länger auf ihre Bestellungen aus China. Da zukünftig alle Pakete beim Zoll (IPZ) geprüft werden müssen, fürchtet man noch längere Wartezeiten. Unternehmen arbeiten aber bereits an Softwares, die Zollinhaltserklärungen automatisch scannen und verarbeiten können, sodass die Abwicklung künftig sogar schneller gehen könnte.

Fazit

Die aktuellen Regelungen zur Einfuhr von Sendungen aus dem Nicht-EU-Ausland benachteiligen teils heimische Händler und sind anfällig für Steuerbetrug. Das ändert sich ab 2021, denn von nun an werden auf alle Sendungen, unabhängig vom Warenwert, Einfuhrabgaben erhoben. Möglicherweise geht die Abfertigung dank spezieller Software zur Verarbeitung von Zollinhaltserklärungen sogar schneller.


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Haftungsausschluss:

Diese Liste der Zollbestimmungen und Einreisebestimmungen ist trotz intensiver Recherchen nicht vollständig und nicht jederzeit aktuell. Im Zweifelsfall kann nur der Zoll verbindliche Auskünfte geben. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Jegliche Haftungsansprüche gegen den Verfasser dieser Artikels werden ausgeschlossen.

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Kevin Schroer
Redaktion
Berlin
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Laura Schneider
Redaktion
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Redaktion
Hamburg
Thema: Banking & Finanzen
Fabian Simon
Marketing
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