Innerhalb der EU können Verbraucher einkaufen wie in Deutschland. Wird jedoch Ware in einem Nicht-EU-Land bestellt, so muss das Paket anschließend verzollt werden. Dafür können Einfuhrabgaben, Steuern und Zollgebühren anfallen. Hat man sich als Verbraucher vorab nicht ausreichend informiert, so erlebt man in diesem Fall eine böse Überraschung und muss deutlich mehr bezahlen als gedacht. Umso wichtiger ist es, beim Onlineshopping darauf zu achten, in welchem Land der Verkäufer sitzt.
Wie viel Zeit nimmt eine Verzollung in Anspruch?
Dazu lässt sich im Vorfeld leider keine zuverlässige Aussage tätigen. Die Zollbeamten können nicht jede einzelne Sendungen prüfen, und suchen sich deshalb stichprobenartig Pakete aus, die anschließend gründlich inspiziert werden. Je nachdem, welche Waren das Paket enthält und ob diese richtig deklariert wurden und alle erforderlichen Dokumente beiliegen, geht die Verzollung entweder schnell oder langsam vonstatten.
Im besten Fall dauert die Verzollung nur wenige Stunden. Im schlechtesten Fall kann sie auch zwei bis drei Wochen dauern. Mit Letzterem ist zu rechnen, wenn die Sendung falsch deklariert wurde oder Informationen fehlen, die der Zoll erst beim Empfänger oder Absender anfordern muss.
Kann man auf die Dauer der Verzollung Einfluss nehmen?
Nein, eine Beeinflussung der Bearbeitungsdauer ist nicht möglich. Das einzige, was der Absender tun kann ist, sich vorab detailliert über die Zollvorgaben zu informieren und das Paket so vorzubereiten, dass der Zoll ohne Verzögerungen seiner Arbeit nachgehen kann.
Worauf achtet der Zoll bei der Paketprüfung?
Die Zollbeamten achten darauf, dass die Vorgaben und Richtlinien des Zolls eingehalten werden. Gerade aus Fernost kommen oftmals Pakete in Deutschland an, die Plagiate enthalten. Verbotene Waren, zu niedrig angegebene Warenwerte, unbekannte Warenbezeichnungen oder Pakete mit falschen Warenbezeichnung werden vom Zoll entweder komplett beschlagnahmt oder können ihren Transportweg nach einer Nachbearbeitung fortsetzen.
Was passiert mit Sendungen, die den Weg zum Empfänger nicht mehr fortsetzen können, weil sie gegen Richtlinien des Zolls verstoßen?
Sie werden entweder zurück an den Absender geschickt oder aber vom Zoll vernichtet. Wurde der Versuch unternommen, verbotene Ware zu versenden oder wurden bewusst falsche Angaben gemacht, kann es sogar zu einer Anzeige kommen.
Wie bekommt der Empfänger seine Ware, wenn diese vom Zoll freigegeben wurde?
Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Falls der Zoll die Sendung freigegeben hat und weder am Wert noch an der Richtigkeit der Angaben Zweifel erhebt, so wird das Paket direkt zum Empfänger nach Hause geliefert. Eventuelle Gebühren und Steuern können dann vom Empfänger direkt an der Haustür an den Zusteller gezahlt werden. Da Letztere in der Regel kein Wechselgeld bei sich führen, ist es wichtig, dass der Empfänger den Betrag passend zur Hand hat.
Ist dies nicht der Fall, muss der Zusteller das Paket wieder mitnehmen und am nächsten Werktag einen neuen Zustellversuch unternehmen. Erst wenn der Betrag vollständig bezahlt wurde, darf er die Sendung aushändigen. Anders verhält es sich, wenn noch Dokumente nachgereicht werden müssen. In dem Fall wird der Zoll das Paket vermutlich an ein Zollamt in der Nähe des Empfängers schicken. Dieser kann dort die benötigten Formulare vorlegen und das Paket gegen Zahlung der Gebühren entgegennehmen.
Das Paket wurde im Zollamt hinterlegt. Kann der Empfänger es sich trotzdem schicken lassen?
Auch wenn das Paket zur Abholung im Zollamt bereitliegt, hat der Empfänger die Möglichkeit, sich die Sendung schicken zu lassen. Er kann eine sogenannte Postverzollung beauftragen. Diese kostet pro Paket 28,50 Euro zuzüglich zu den regulär anfallenden Zollgebühren und Steuern. Mit einer Postverzollung gibt der Empfänger dem Zoll den Auftrag, die Sendung abzufertigen und danach zu ihm nach Hause zu bringen.
Sobald das Paket im Zollamt angekommen ist, bekommt der Empfänger eine Benachrichtigung, dass die Sendung abzuholen ist. In der Abholbenachrichtigung steht, dass und wie eine Postverzollung beauftragt werden kann. Die vom Zoll benötigten Dokumente werden dabei vom Empfänger an den Zoll geschickt. Dies erfolgt in der Regel per E-Mail. Sobald der Zoll die Dokumente geprüft und die Sendung anschließend freigegeben hat, kann sie zum Empfänger transportiert werden.
Wie lange wird das Paket beim Zoll gelagert?
Die Lagerzeit beim Zoll beträgt für Einschreiben, Briefe und Päckchen sieben Tage. Pakete werden dahingegen zwei Wochen beim Zoll aufbewahrt. Der Empfänger muss sicherstellen, dass er seine Sendung innerhalb dieser Fristen abholt.
Kann das Paket auch von einer anderen Person abgeholt werden?
Falls der Empfänger die Sendung selbst nicht abholen kann, kann er eine andere Person damit beauftragen. Damit es bei der Übergabe jedoch keine Probleme gibt, muss diese Person mit einer Vollmacht ausgestattet sein und sich anhand eines Ausweises identifizieren können.
Welche Informationen muss ein Vollmachtsformular beinhalten?
Stellen Sie ein Vollmachtsformular für die abholende Person aus, so sollten Sie darauf achten, dass neben dem Namen des Transportdienstleisters und der Sendungsnummer auch der Name und die vollständige Adresse des Empfängers sowie des Abholers genannt werden. Machen Sie in der Vollmacht deutlich, dass Sie eine Abholung durch diese Person wünschen. Abschließend unterschreiben Sie das Formular mit Angabe des Datums und des Ortes.
Welche Unterlagen muss ich mitnehmen, um mein Paket beim Zoll abzuholen?
Falls Sie ein Paket beim Zollamt abholen, sollten Sie an alle wichtigen Dokumente denken:
- Abholbenachrichtigung
- Rechnung des Auslandsshops
- Zahlungsbelege
- Bargeld, um die Zollgebühren und Steuern bezahlen zu können
Wann fallen Zollgebühren an?
Ob Gebühren anfallen, hängt von der Art der Ware und ihrem Wert ab:
- Wert bis 22 Euro:
Die Freigrenze für Waren mit einem Wert von bis zu 22 Euro entfiel zum 01.07.2021. - Wert bis 150 Euro:
Liegen Warenwert + Versandkosten unter 150 Euro, so wird die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19% fällig. Die Einfuhrumsatzsteuer entspricht dabei der Höhe der normalen deutschen Umsatzsteuer, die ebenfalls 19% beträgt. Anders ist es bei Produkten, die einen reduzierten Umsatzsteuersatz aufweisen. Dies ist zum Beispiel bei Büchern der Fall. Hier werden lediglich 7% berechnet. - Wert über 150 Euro:
Neben der Einfuhrumsatzsteuer werden auch Zollgebühren fällig. Wie hoch diese ausfallen, hängt von der Art der Produktkategorie ab.
Zollrechner
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Weitere Informationen können direkt auf der Website des Zolls nachgelesen werden:
Webpage Zoll
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erwarte eine Sendung aus der Türkei, die mittlerweile schon seit über 4 Wochen bei Ihnen lagert.
Ich weiß nicht was dort nicht richtig gewesen sein sollte, aus Ihren Vorschriften geht hervor, dass 2-3 Wochen Wartezeit normal sind.
Es handelt sich um die Sendung **********. [von der Redation bearbeitet]
Was muss ich noch tun?
Viele grüße
S. Vogel
Guten Tag Herr Vogel,
Leider kann ich Ihnen keine Auskunft zu Ihrem Paket geben, da wir von Bezahlen.net lediglich Ratgeber schreiben und nicht direkt mit dem Zoll zusammen arbeiten.
Bitte wenden Sie sich an die Kontaktstellen vom Zoll (hier klicken), um mehr zu Ihrer Sendung zu erfahren.
Freundliche Grüße,
Marvin von Bezahlen.net
Guten Tag, ich bräuchte Auskunft über mein Paket mit der Nummer: 3385719120 was beim Zoll vermutlich ist. Es befindet sich 2 Geldbörsen im vom Gesamtwert von 94 € dort drinne. Können sie mir es zuschicken da ich es nicht abholen kann ?. Schöne Grüsse Stefan
Hallo Stefan,
bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an den Zoll. Wir von Bezahlen.net können hier nicht eingreifen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Hallo zusammen,
Wisst ihr, ob es eventuelle Sonderregelungen über die Feiertage gibt? Mit etwas Pech könnte mein Päckchen zur Weihnachtszeit ankommen. Da bin ich aber aktuell 2 Wochen nicht zuhause, sondern verbringe Weihnachten weiter weg bei meiner Familie. Somit könnte ich die Lagerfrist von 7 Tagen verpassen und das Päckchen wird vom Zoll wieder zurückgeschickt. Sind diese 7 Tage denn reine Werktage oder gelten da auch sämtliche Sonn- und Feiertage dazu? Wird man mich denn auch irgendwie per E-Mail Benachrichtigen können (der Absender hat meine E-Mail Adresse, weiß aber natürlich nicht, ob die deutsche Post oder das Zoll diese Mail verwenden kann)? Wenn einfach nur ein Zettel in meinem Briefkasten landet, bekomme ich das auch nicht mit.
Freundliche Grüße,
Alex
Hallo Alex,
am besten verfolgen Sie den Weg Ihrer Sendung genau, um mitzubekommen, wann es in Deutschland ankommt. Eine Verlängerung der Fristen ist im Normalfall nicht angedacht, aber oftmals ist eine (kostenpflichtige) Lagerung bei der Zollstelle möglich. Weitere Informationen finden Sie hier: Verfahrensweise beim Zoll. Oft können Sie den Zoll kontaktieren und dann um eine weitere Lagerung bitten. Soweit ich aus den Informationen ersehen kann, handelt es sich auch tatsächlich um 7 Tage (bzw. 14 bei Paketen), nicht um Werktage.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.