So emotional die Beziehung zum eigenen Auto auch sein kann, irgendwann hat jedes Autoleben mal ein Ende. Sie es, weil man sich ein neues Gefährt zulegt oder weil gänzlich auf ein Auto verzichten möchte. Spätestens dann geht es darum, das eigene Auto abzumelden. Doch was kostet das Auto abmelden eigentlich?
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Auto kann in jeder beliebigen Kfz-Zulassungsstelle in Deutschland abgemeldet werden.
- Mittlerweile können Autos auch online abgemeldet werden. Das gilt allerdings nur für solche Fahrzeuge, deren letzte Zulassung nach 2014 liegt.
- Die Kosten für die Abmeldung eines Autos liegen zwischen sieben und zehn Euro. Sind die benötigten Unterlagen nicht vollständig, können zusätzliche Kosten hinzukommen.
Auto abmelden: So geht’s
Insgesamt wurden im Jahr 2020 mehr als neun Millionen Fahrzeuge in Deutschland abgemeldet. Mehr als acht Millionen davon waren Pkw. Davon war rund ein Drittel älter als 15 Jahre.
Um ein Auto abzumelden, müssen Kfz-Besitzer heutzutage nicht mehr zwingend die Zulassungsstelle an ihrem Wohnort aufsuchen. Grundsätzlich ist die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs in jeder Zulassungsstelle in Deutschland möglich. Wer ganz auf den Besuch der Zulassungsstelle verzichten möchte, kann das eigene Auto auch online abmelden. Das ist allerdings nur möglich, wenn die letzte Zulassung des Fahrzeugs nach dem 31. Dezember 2014 erfolgt ist.
Auto online abmelden – Schritt für Schritt erklärt
Seit dem ersten Januar 2015 werden Kennzeichenschilder in Deutschland bei der Anmeldung eines Fahrzeugs mit einer neuen Stempelplakette versehen. Diese verfügt über einen versteckten Sicherheitscode unter der eigentlichen Plakette. Mithilfe dieses Sicherheitscodes kann das eigene Fahrzeug online abgemeldet werden.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (mit Sicherheitscode)
- Kennzeichen des Fahrzeugs (mit Stempelplakette mit Sicherheitscode)
- Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
- Master- oder Visacard beziehungsweise Giropay für elektronisches Bezahlen.
Um ein Kfz online abzumelden, ist folgendermaßen vorzugehen:
- Registrierung: Im Online-Portal der regional zuständigen Kfz-Zulassungsstelle müssen Sie sich zunächst registrieren.
- Identifizierung: Für die Identifizierung Ihrer Person benötigen Sie den elektronischen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.
- Kennzeicheneingabe: Im Anschluss an die Registrierung und Bestätigung der eigenen Identität muss das Kennzeichen des abzumeldenden Fahrzeugs eingegeben werden.
- Eingabe der Sicherheitscodes: Um die Abmeldung des Fahrzeugs online abschließen zu können, muss zunächst der Sicherheitscode des Siegelwappens eingegeben werden. Anschließend erfolgt die Eingabe des Sicherheitscodes aus der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- Bezahlung: Nachdem alle benötigten Daten eingegeben sind, müssen die fälligen Gebühren von rund sechs Euro online bezahlt werden. Als Zahlungsmethoden stehen Mastercard, Visa oder Giropay zur Verfügung.
Nach erfolgreicher Abmeldung des Fahrzeugs erhalten Sie den Abmeldebescheid innerhalb weniger Tage per Post.
Wo finde ich die Sicherheitscodes für die Abmeldung?
Bei Fahrzeugen, die ab 2015 das letzte Mal zugelassen wurden, findet sich sowohl auf dem Kennzeichen als auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I ein spezieller Sicherheitscode für die Abmeldung. Wird das Siegelwappen auf dem Kennzeichen entfernt, so ist der darunterliegende Sicherheitscode zu sehen. In der Zulassungsbescheinigung Teil I befindet sich ein weißes Feld mit der Aufschrift “Zur Außerbetriebsetzung entfernen”. Nach dem Freirubbeln dieses Feldes erscheint ebenfalls der einzugebende Sicherheitscode.
Wann muss ein Fahrzeug abgemeldet werden?
Warum ein Auto abgemeldet wird, kann unterschiedliche Gründe haben. Entsprechend der jeweiligen Situation sollten bei der Abmeldung bestimmte Punkte beachtet werden.
Wann muss ein Fahrzeug abgemeldet werden?
Warum ein Auto abgemeldet wird, kann unterschiedliche Gründe haben. Entsprechend der jeweiligen Situation sollten bei der Abmeldung bestimmte Punkte beachtet werden.
Abmeldung wegen Verkauf
Wer sein Auto verkauft, muss dieses nicht zwingend abmelden. Im Rahmen des Kaufvertrages sollte allerdings schriftlich festgehalten werden, ob das Fahrzeug angemeldet oder abgemeldet verkauft wird. Dementsprechend regelt sich auch die Zuständigkeit für die Abmeldung, welche entweder beim Käufer oder beim Verkäufer liegen kann. In jedem Fall sollte durch eine Veräußerungsanzeige der genaue Zeitpunkt des Verkaufs an die Versicherung mitgeteilt werden.
Abmeldung wegen Tod des Fahrzeughalters
Verstirbt der Halter eines Fahrzeugs, so sind die Erben für die Abmeldung des Autos zuständig. Eine Sterbeurkunde ist dafür nicht nötig. Damit kann die Abmeldung relativ schnell nach dem Tod vollzogen werden, wodurch unnötige Versicherungsbeiträge und Kfz-Steuer vermieden werden können.
Vorübergehende Abmeldung eines Fahrzeugs
Wer sein Fahrzeug für einen gewissen Zeitraum nicht nutzen möchte, beispielsweise weil er sich für längere Zeit im Ausland aufhält, kann das Kfz auch nur vorübergehend stilllegen. Die aktuellen Kennzeichen können dann für höchstens zwölf Monate reserviert werden. In der Zeit der Stilllegung darf das Fahrzeug allerdings nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.
Abmeldung nach Diebstahl
Sofern das eigene Fahrzeug durch einen Diebstahl abhandengekommen ist, muss in jedem Fall eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Im Zuge dessen kann auch die Abmeldung des Fahrzeugs veranlasst werden. Da bei einem Diebstahl mindestens die Kennzeichen nicht mehr vorgelegt werden können, ist das Dokument der Anzeigenaufnahme unbedingt aufzubewahren. Auch die Kfz-Versicherung sollte umgehend über den Diebstahl informiert werden.
Abmeldung nach Verschrottung
Wurde das Fahrzeug bei einem Unfall so stark beschädigt oder soll es aus Altersgründen verschrottet werden, muss bei der Abmeldung ein entsprechender Verwertungsnachweis vorgelegt werden. Dieser wird vom entsprechenden Verwertungsbetrieb ausgestellt.
Kosten für das Abmelden eines Autos
Die Kosten für die Abmeldung eines Fahrzeugs können je nach Stadt oder Landkreis variieren. Wird das Fahrzeug am eigenen Hauptwohnsitz abgemeldet, liegen die Gebühren für die Abmeldung bei rund sieben Euro. Wer sein Fahrzeug an einer anderen Kfz-Zulassungsstelle abmelden möchte, muss mit Kosten von rund zehn Euro rechnen.
Mögliche Zusatzkosten bei unvollständigen Unterlagen
Für die Abmeldung eines Fahrzeugs werden folgende Unterlagen benötigt:
- Zulassungsschein Teil I
- Zulassungsschein Teil II (bei persönlicher Abmeldung in der Zulassungsstelle)
- Kennzeichen des Fahrzeugs
- Verwertungsnachweis, sofern das Fahrzeug endgültig abgemeldet wird
Vor allem die Fahrzeugpapiere sind für die Abmeldung eines Fahrzeugs unerlässlich. Sollten diese nicht mehr vorhanden sein, weil sie beispielsweise verloren gegangen sind, so muss im Rahmen der Abmeldung eine eidesstattliche Verlusterklärung abgegeben werden. Im Anschluss an die Verlusterklärung werden zunächst neue Fahrzeugpapiere ausgestellt, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
- Die Neuausstellung des Fahrzeugscheins Teil I kostet bis zu 45 Euro.
- Die Neuausstellung des Fahrzeugscheins Teil II kostet bis zu 70 Euro.
Nur mit den vollständig vorhandenen Fahrzeugpapieren ist eine Abmeldung des Fahrzeugs möglich.
Die wichtigsten Fragen rund um die Abmeldung eines Fahrzeugs
Im Zusammenhang mit der Abmeldung eines Fahrzeugs kommen immer wieder Fragen auf. Die meistgestellten Fragen und Antworten haben wir für Sie zusammengestellt.
Kann mein Fahrzeug auch von einer anderen Person abgemeldet werden?
Zur Abmeldung eines Fahrzeugs kann auch eine andere Person beauftragt werden. Wichtig ist, dass diese alle benötigten Unterlagen vollständig zur Hand hat. Eine Vollmacht, wie sie bei der Anmeldung eines Fahrzeugs notwendig ist, bedarf nicht zur Abmeldung.
Kann ein Auto auch ohne TÜV abgemeldet werden?
Ein Kfz benötigt zur Abmeldung grundsätzlich keine aktuelle Hauptuntersuchung (HU). Allerdings können bei abgelaufener Hauptuntersuchung zum Zeitpunkt der Abmeldung ein Bußgeld oder gar ein Punkt in Flensburg vergeben werden. Je nach Länge der Überziehung des HU-Termins kann die Strafe zwischen 15 und 75 Euro liegen. Ist der fällige HU-Termin mehr als vier Monate überzogen, droht sogar ein Punkt in Flensburg.
Kann man die Kennzeichen nach der Abmeldung behalten?
Grundsätzlich können die Nummernschilder eines abgemeldeten Fahrzeugs behalten werden. Wer das bisherige Kennzeichen an einem neuen Fahrzeug wieder verwenden möchte, sollte sich dieses bei der Abmeldung reservieren lassen. Gegen eine zusätzliche Gebühr lassen sich Kennzeichen für bis zu sechs Monate reservieren. So kann kein anderer Halter ein Fahrzeug mit dem eigenen Wunschkennzeichen zulassen.
Kann ein Auto auch ohne Nummernschilder abgemeldet werden?
Für die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs sind die bisherigen Kennzeichen unerlässlich. Auf ihnen muss die Stempelplakette entwertet werden. Im Falle eines Diebstahls des Fahrzeugs oder der Kennzeichen sollte unbedingt Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Mit dem entsprechenden Dokument kann dann auch das Fahrzeug abgemeldet werden. Wurden die Kennzeichen verloren, ist eine eidesstattliche Verlusterklärung abzugeben.
Muss ich die Abmeldung der Versicherung melden?
Sobald ein Kfz bei der Zulassungsbehörde abgemeldet wird, erhält der Versicherer automatisch eine Nachricht darüber. Der Versicherungsvertrag zu dem Fahrzeug erlischt dadurch ebenfalls automatisch und muss nicht separat gekündigt werden. Der Versicherungsbeitrag wird nur bis zum Tag der Abmeldung berechnet. Eventuell bereits gezahlte Beiträge werden zurückerstattet.
Muss ich den Verkauf meines Fahrzeugs der Versicherung melden?
Verkaufen Sie Ihr Fahrzeug ohne eine vorherige Abmeldung, sollten Sie der Versicherung den genauen Zeitpunkt des Verkaufs im Rahmen einer Veräußerungsanzeige mitteilen. So sichern Sie sich selbst gegen eventuelle Regressansprüche ab, falls der neue Besitzer nach dem Kauf in einen Unfall verwickelt wird.
Wie verhält es sich mit der Kfz-Steuer bei einer Abmeldung des Fahrzeugs?
Neben der Versicherung wird auch das für die Kfz-Steuer zuständige Zollamt über die Abmeldung des Fahrzeugs informiert. Da die Kfz-Steuer immer für ein Jahr im Voraus bezahlt werden muss, wird eine ab dem Zeitpunkt der Abmeldung zu viel gezahlte Kfz-Steuer zurückerstattet.
Fazit zu den Kosten für das Auto abmelden
Die Gründe für die Abmeldung eines Fahrzeugs können vielfältig sein. In jedem Fall ist die Fahrzeugabmeldung nicht sonderlich kompliziert oder teuer. Sofern alle Unterlagen vorliegen, muss für das Auto abmelden mit Kosten von sieben bis zehn Euro gerechnet werden. Dank der Möglichkeit der Online-Abmeldung muss dazu heutzutage nicht einmal mehr die Zulassungsstelle aufgesucht werden.