AWV steht für Außenwirtschaftsverordnung. Diese Verordnung regelt ein- und ausgehende Zahlungen über 12.500 Euro. Immer wenn ein Betrag über 12.500 Euro ein- oder ausgeführt wird, muss eine Meldung erfolgen.
Was ist der Sinn einer Meldepflicht?
Die Meldepflicht erfüllt einen statistischen Zweck. Anhand der Angaben wird eine Außenwirtschaftsstatistik erstellt, die anzeigt, wie viel Geld für bestimmte Leistungen ins Ausland geht und wie viel in Deutschland bleibt.
Welche Gesetze und Verordnungen regeln die Meldepflicht?
- § 11 in AWG (Außenwirtschaftsgesetz)
- § 67 ff. AWV (Außenwirtschaftsverordnung)
Was bedeutet die Meldepflicht im Klartext?
Überweisungen oder SEPA-Lastschriften ins Ausland, die einen Betrag von 12.500 Euro überschreiten, müssen gemeldet werden. Die Beträge sind bis zum 7. des Folgemonats an die Bundesbank zur Außenwirtschaftsstatistik zu übermitteln. Zu beachten ist, dass der Betrag vom Auftraggeber, sowie vom Zahlungsempfänger übermittelt werden muss.
Müssen auch Beträge unter 12.500 Euro gemeldet werden?
Nein, Beträge unter 12.500 Euro sind nicht meldepflichtig, auch wenn der Hinweis „AWV Meldepflicht beachten“ automatisch von Kreditinstituten bei jeder grenzüberschreitenden Zahlung aufgedruckt wird.
Wie erfolgt die Übermittlung an die Bundesbank zur Außenwirtschaftsstatistik?
Die Beträge werden elektronisch übermittelt. Privatpersonen können Beträge über 12.500 Euro auch telefonisch melden.
Die Telefonnummer lautet: 0800 – 123 41 11.
Gibt es etwas zu beachten, wenn ich Beträge dieser Größenordnung elektronisch melden möchte?
Um eine Meldung vorzunehmen, müssen Sie sich registrieren und eine Meldenummer beantragen. Dafür können Sie online einen Antrag ausfüllen.
Füllen Sie den Antrag aus und senden Sie ihn anschließend an folgende E-Mail-Adresse: szawstat-dtazv@bundesbank.de
Download: Antrag auf Meldenummer.
Was passiert, wenn ich Beträge dieser Höhe nicht melde?
Werden Meldungen vorsätzlich nicht eingereicht, so führt dies zur Verhängung von Sanktionen. Die jeweiligen Personen müssen in dem Fall mit hohen Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro rechnen.
Gibt es auch Ausnahmen von der Meldepflicht?
Die Meldepflicht bei Auslandsüberweisungen entfällt, wenn es sich um Aus- oder Rückzahlungen von Krediten und Einlagen handelt, die eine Laufzeit von zwölf Monaten haben. Auch bei Wareneinfuhren und -ausfuhrerlösen, müssen die entsprechenden Beträge nicht gemeldet werden.
An wen muss ich mich wenden, wenn ich Fragen zur Meldepflicht habe?
Für Fragen zur AWV-Meldepflicht steht die Bundesbank telefonisch zur Verfügung: 0800 – 123 41 11.
Bis wann muss die Meldung eingereicht werden?
Die Meldung muss der Bundesbank bis zum 7. des Folgemonats vorliegen.
Kann ich eine Fristverlängerung beantragen?
Fristverlängerungen können von der Bundesbank grundsätzlich nicht gewährt werden. Es kann lediglich eine Meldeerleichterung beantragt werden. Dies bedeutet, dass die Meldung Anlage Z4 zur AWV nicht bei Zahlung, sondern erst bei Einbuchung der Forderungen und Verbindlichkeiten zu erstellen ist.
Wo kann ich die Meldeerleichterung beantragen?
Beantragen Sie die Meldeerleichterung formlos per E-Mail unter statistik-s21@bundesbank.de.
Zusammenfassung
- Die AWV regelt, dass Auslandszahlungen über 12.500 Euro gemeldet werden müssen.
- Dies gilt für eingehende sowie für ausgehende Zahlungen.
- Wird auf eine Meldung verzichtet, so können Sanktionen fällig werden.
- Meldepflichtig sind Auftraggeber und Zahlungsempfänger.
Der Hinweis „Nein, Beträge unter 12.500 Euro sind nicht meldepflichtig, auch wenn der Hinweis „AWV Meldepflicht beachten“ automatisch von Kreditinstituten bei jeder grenzüberschreitenden Zahlung aufgedruckt wird.“ ist so nicht ganz richtig. Wenn nämlich täglich mehrere Überweisungen gemacht werden die in kurzer Zeit in Summe 12.500 € erreichen, dann kann eine Umgehung der Meldepflicht vorliegen, die sanktioniert wird. Denn dann ist die Zahlung künstlich aufgesplittet worden – das sollte man vermeiden, siehe hier: https://www.owlaw.de/z4-awv-meldepflicht-vergessen/
Hallo Martin,
vielen Dank für den Link.
Freundliche Grüße,
Carolin von Bezahlen.net