Ist das Studium beendet, sind einstige BAföG-Empfänger dazu verpflichtet, das ihnen gewährte BAföG-Darlehen zurückzahlen. Wie die Studienschulden-Rückzahlung funktioniert, an welche Stelle BAföG zurückgezahlt werden muss und wie sich dabei sparen lässt, zeigen wir hier.
Rückzahlungsmodalitäten: Studierende erhalten einen Teil des BAföG geschenkt

BAföG besteht aus zwei Teilen
Der Begriff „BAföG“ ist vielen Studierenden und Schülern bekannt. Er steht für das Bundesausbildungsförderungsgesetz, nach dessen Regeln Schüler und Studenten während ihrer Ausbildung durch den Staat finanziell gefördert und unterstützt werden.
Im Rahmen der finanziellen Ausbildungsförderung erhalten Studenten üblicherweise 50 Prozent der BAföG-Summe als Zuschuss. Dieser Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Die übrigen 50 Prozent der BAföG-Summe werden hingegen als zinsloses Ausbildungsdarlehen vergeben. Dieser Darlehensteil muss einige Zeit nach Beendigung der Ausbildung bis zu einer Obergrenze von 10.000 Euro zurückgezahlt werden.
Nie mehr als 10.000 Euro Schulden
Beträgt der Darlehensanteil mehr als 10.000 Euro, wird auch der über diese Summe hinausgehende Darlehensbetrag erlassen. Außerdem gilt: Wer BAföG im Rahmen seiner Ausbildung in Form von Schüler-BAföG erhält, muss die BAföG-Leistungen ebenfalls nicht zurückzahlen.
Wann beginnt die BAföG-Rückzahlung?
Wann genau die erhaltenen BAföG-Leistungen zurückzuzahlen sind, ist von der Förderungshöchstdauer entsprechend der Ausbildung abhängig. Ist die Förderung beendet bzw. die Regelstudienzeit des ersten Studiengangs erreicht, werden die Leistungen viereinhalb Jahre später zurückgefordert. Im Falle eines Bachelor-Studiums ist das beispielsweise viereinhalb Jahre nach Beendigung des sechsten Studiensemesters.
Die eigentliche Rückzahlung des BAföG-Darlehens beginnt dann fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Das gilt auch dann, wenn das Studium auch nach Erreichen der Förderungshöchstdauer noch länger fortgesetzt worden ist oder ein weiteres Studium, beispielsweise ein Master, angehängt wurde.
An wen erfolgt die BAföG-Rückzahlung?
Die für die BAföG-Rückzahlung zuständige Stelle ist das Bundesverwaltungsamt. Von ihm werden auch die BAföG-Rückzahlungsbescheide an ihre Adressaten versendet.
Ist die Zeit der Rückzahlung gekommen, versendet das Amt die Rückzahlungsbescheide an die ehemaligen BAföG-Empfänger.
- Einem Feststellungsbescheid, der die Förderungshöchstdauer sowie die genaue Darlehensschuld nennt.
- Einem Tilgungsplan inklusive eines Angebots zur vorzeitigen Darlehensrückzahlung. Für den Fall, dass keine vorzeitig Darlehensrückzahlung gewünscht wird, legt der Bescheid außerdem den Fälligkeitstermin der ersten sowie letzten regulären Rückzahlungsrate fest. Rückzahlungen, die ab April 2020 erfolgen, sind alle drei Monate und mit einer Ratenhöhe von 390 Euro zu leisten.
Eine alternative Ratenhöhe oder ein anderes Abbuchungsintervall kann nicht gewählt werden.
Mit Hilfe der vorzeitigen Darlehensrückzahlung sparen
Wie bereits erwähnt, unterbreitet das Bundesverwaltungsamt jedem ehemaligen BAföG-Empfänger ein Angebot zur vorzeitigen Darlehensrückzahlung. Dieses Angebot richtet sich dabei an diejenigen, die bei Tilgungsbeginn ihre gesamte Darlehensschuld zurückzahlen können und wollen.
Wird ein größerer Teil der Darlehenssumme direkt bei Tilgungsbeginn zurückgezahlt, wird ein Nachlass auf die Rückzahlungssumme insgesamt gewährt. Wie hoch der Nachlass ausfällt, richtet sich nach der genauen Höhe der Darlehenssumme.
Weniger zurückzahlen durch Teilerlass?
Bei einem Studienabschluss bis 2012 konnten BAföG-Empfänger für besonders gute Leistungen oder bei schnellem Abschluss einen Teilerlass der BAföG-Schuld erwirken. Dabei musste nach Zugehen des Bescheids dieser Teilerlass beantragt werden.
Auch ein „Bonus“ durch Kindererziehung ist nicht mehr vorgesehen, hier gibt es ebenfalls keinen Teilerlass mehr.
Was passiert, wenn das Geld für die BAföG-Rückzahlung fehlt?

Zahlungsaufschub möglich
Wie bereits gesehen kann die BAföG-Darlehensschuld entweder mittels Ratenzahlung (alle 3 Monate 390 Euro) oder in Form einer vorzeitigen Rückzahlung der ganzen Darlehenssumme getilgt werden. Allerdings kann es auch vorkommen, dass einige Zeit nach dem Studium noch kein fester Job und damit auch kein festes Gehalt vorhanden ist.
Ist das der Fall und verfügt der ehemalige BAföG-Empfänger darum nur über ein geringes Einkommen, ist es möglich, die Darlehensrückzahlung zu verschieben. Konkret wird das dann möglich, wenn der ehemalige BAföG-Empfänger monatlich weniger als 1225 Euro zur Verfügung hat. Ist das der Fall, erfolgt auf Antrag eine Stundung der Darlehensschuld durch das Bundesverwaltungsamt.
Fazit
Der Darlehensteil der BAföG-Förderung muss an das Bundesverwaltungsamt zurückgezahlt werden. Ehemalige BAföG-Empfänger erhalten dazu viereinhalb Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer einen Brief, in dem alle Details genannt werden. Achten Sie darum immer darauf, Ihre Daten beim Bundesverwaltungsamt aktuell zu halten: Für Adressermittlungen nach einem Umzug oder einer Namensänderung werden Gebühren fällig!