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Bezahlen.net Ratgeber Banking Bankkarte unterschreiben

Unterschreiben der Kredit- und Bankkarte: Worauf muss ich achten?

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Alle Jahre wieder bekommt man eine neue Kredit- oder Bankkarte zugeschickt und jedes Mal stellt sich die gleiche Frage: Wie ist das eigentlich mit der Unterschrift auf der Rückseite? Was gibt es dabei zu beachten? Deswegen haben wir einige nützliche Tipps für sie zusammengefasst.

Platz einhalten

Der auf einer Bankkarte, also einer EC-Karte oder Kreditkarte, zur Verfügung stehende Platz für eine Unterschrift ist begrenzt. Das abgegrenzte Feld sollte beim Unterschreiben nicht überschritten werden, dafür ist eventuell etwas Übung nötig.

Größe vorher abschätzen

Wenn Sie unsicher sind, ob die Größe Ihrer Unterschrift in das vorgegebene Feld passt, nehmen Sie ein Blatt Papier und malen Sie darauf ein Feld passender Größe. Hier können Sie Ihre Unterschrift üben, bevor Sie auf der Bankkarte unterschreiben. Gerade bei der ersten Karte weiß man häufig nicht, wie viel Platz die eigene Unterschrift eigentlich einnimmt.

Bei Platzproblemen, z. B. wegen eines langen Vornamens oder eines Doppelnamens, kürzen Sie den Vornamen ab oder nutzen Sie nur Ihren Nachnamen für die Unterschrift.

Unterschrift einstudieren

Unterschrift vorher üben

Unterschrift vorher üben!

Bezahlen Sie beim Einkaufen mit EC-Karte oder mit der Kreditkarte plus Unterschrift, wird das Kassenpersonal häufig prüfen, ob die Unterschrift auf der Karte mit der auf dem Kassenzettel übereinstimmt. Weicht die Unterschrift zu stark ab, kann die Zahlung sogar abgelehnt werden, wenn Sie kein Ausweisdokument vorweisen können.

Wichtig ist darum, dass Sie auf der Karte so unterschreiben, wie Sie es sonst auch tun. Schönschrift oder das Ausschreiben des Vornamens, wenn Sie im Normalfall nur abkürzen, sollten Sie darum vermeiden.

Verwenden Sie eine einfache und schnelle Unterschrift und üben Sie diese! Wenn die Schlange an der Kasse länger ist, verfällt man sonst in Hektik und die Unterschrift hat mit der auf der Karte nicht mehr viel gemeinsam. Mit einer schnellen Unterschrift spart man beim Bezahlen Zeit und kann sicher sein, dass es keine Probleme seitens der Kassierer wegen Unstimmigkeiten gibt. Auch nach einer Namensänderung, beispielsweise durch Heirat, kann das vorherige Üben nützlich sein.

Muss die Unterschrift leserlich sein?

Die Unterschrift auf der Bankkarte muss weder leserlich sein, noch den vollen Namen abbilden. Die Unterschrift dient allerdings auch der Identifizierung und als Schutz bei Diebstahl, darum sollte sie nicht nur aus „XXX“ oder Wellen bestehen.

Stift richtig wählen

Um die Unterschrift dauerhaft haltbar zu machen, sollten Sie beim Unterschreiben der Karte auf den richtig Stift achten. Dieser sollte dabei unbedingt wasserfest sein! Dazu eignen sich Fineliner nicht sonderlich gut, da sie schnell verwischen. Viele greifen daher für die Unterschrift auf der Kreditkarte zu einem Kugelschreiber, was bei einigen Banken als Empfehlung auf der Beilage der Zusendung steht.

Da die Mine jedoch manchmal Probleme auf der harten Oberfläche der Karte hat und die Kugelschreiberlinien nach häufiger Benutzung der Karte auch verblassen und verschmieren können, ist ein wasserfester CD-Stift empfehlenswert. Diese sind mit einer dünnen Mine optimal für eine präzise Unterschrift geeignet, schmieren nicht und verblassen auch nicht mit der Zeit.

Schutz: Die Unterschrift ist ein wichtiger Schutz der Karte

Die Unterschrift auf der Karte gilt beim Bezahlen als sicherer Weg die Zugehörigkeit der Karte zu klären. Sieht die Kassenkraft eine klare Abweichung der Unterschrift zwischen Karte und Kassenbon, kann sie die Zahlung anhalten oder rückabwickeln. In solchen Fällen wird zudem nach dem Ausweis gefragt, deswegen sollte ebenfalls darauf geachtet werden, dass die Unterschrift auf der Kredit- oder Bankkarte der auf dem Personalausweis gleicht.

Die Frage des Stifts ist auch für den Diebstahlschutz wichtig. Ist der Stift nicht wasserfest, kann der Dieb die alte Unterschrift entfernen und seine eigene stattdessen auf die Karte setzen. Sie können die Karte dann natürlich sperren lassen und die Zahlungen anfechten, da nicht Sie unterschrieben und gezahlt haben, der Aufwand ist jedoch recht hoch.

Auch sollten Sie das Unterschriftfeld nicht freilassen, da die Bank bei Diebstahl möglicherweise Erstattungen verweigert.

Fazit

  • Bankkarten immer unterschreiben
  • Wasserfesten Stift für die Unterschrift nutzen
  • Unterschrift vorher üben, um den Platz einzuhalten


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9 Kommentare

  1. hannah sagt:
    11. September 2021 um 15:16 Uhr

    Zweitkarte meiner Mutter, es steht mein Name vorn drauf, weil Bevollmächtigter, darf ich hinten Unterschreiben oder meine Mutter?

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      12. September 2021 um 11:35 Uhr

      Hallo Hannah,
      im Normallfall muss immer die Person unterschreiben, die auf der Karte steht. Genau dafür gibt es ja die Zweitkarten, damit Ihre Mutter ihre eigene Karte immer zur Hand hat. Sie können aber nochmal bei Ihrer Bank nachfragen, ob es dort spezielle Regelungen gibt.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  2. ruth hoffmeister sagt:
    9. Oktober 2021 um 15:38 Uhr

    Hallo, habe gerade meine neue Bankkarte bekommen und leider auf dem Magnetstreifen unterschrieben anstatt drunter.Wie kriege ich die wieder weg?

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      11. Oktober 2021 um 17:59 Uhr

      Hallo Ruth,
      treten Sie dazu bitte mit Ihrer Bank in Verbindung. Ich gehe davon aus, dass die Karte durch das Unterschreiben auf dem Magnetstreifen nun nicht gelesen werden kann. Sie brauchen vermutlich (noch) eine neue.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  3. Tom sagt:
    14. Oktober 2021 um 11:20 Uhr

    In Deutschland wird überwiegend nur noch der Chip ausgelesen oder man kann gleich kontaktlos bezahlen. Sollte beim Bezahlvorgang daher kein Problem sein. Es kann nur Probleme geben, wenn man die Karte für den Zugang an der Tür zum Geldautomaten benötigt.
    Wenn es optisch stört- neue Karte bestellen.

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      17. Oktober 2021 um 11:24 Uhr

      Hallo Tom,
      danke für die fachkundige Antwort!

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  4. Carsten Müller sagt:
    6. Juni 2022 um 17:38 Uhr

    Und wieder diskutiert der Deutsche in seiner Blase. Selbst der Bundesgerichtshof sagt: Eine Unterschrift muss nicht lesbar sein oder Buchstaben erkennen lassen. Es reicht nach Ansicht des Bundesgerichtshofs vielmehr aus, dass ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender Schriftzug vorliegt. Was wiederum mit dem bedruckten Namen auf der Karte und z.B. einem Ausweisdokument gegeben ist. Auf einigen meiner Debit- und Kreditkarten sind auf der Rückseite auch gar keine Unterschreibfelder mehr vorhanden. Übrigens: Meine Unterschrift dürfte auch aus drei X bestehen. Was möchte die Kassiererin jetzt überprüfen?
    Aus diesen Gründen gibt es im Ausland schon seit Jahren keine Prüfung der Unterschrift mehr.

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      7. Juni 2022 um 8:17 Uhr

      Hallo Carsten,
      vielen Dank für Ihre Ausführungen.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  5. Joachim Düster sagt:
    21. Oktober 2022 um 13:19 Uhr

    Die Begründung, warum man Giro- und Kreditkarten unterschreiben soll, ist absurd. Die Unterschrift auf der Karte ermöglicht es einem Dieb, die Unterschrift so lange einzustudieren, bis sie der Vorlage auf der Karte entspricht. Sinnvoll wäre nur, wenn jemand eine Unterschrift beim Bezahlen mit einer elektronisch bei der Bank für diese Karte hinterlegten Unterschrift abgleicht.

    Antworten

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