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Bezahlen.net Ratgeber Banking Bargeld auf fremdes Konto überweisen

Bargeld auf fremdes Konto überweisen – So geht's!

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Heutzutage nutzen die meisten Menschen den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Kein Wunder, schließlich ist dies besonders bequem und für den Bankkunden mit dem geringsten Aufwand verbunden. Auch wenn viele fordern, dass Bargeld ganz abgeschafft wird, so ist dieser Wunsch zu diesem Zeitpunkt noch nicht realistisch. So ermöglichen zum Beispiel viele kleine Händler eine EC-Kartenzahlung erst ab einem gewissen Betrag. Abgesehen davon gibt es nach wie vor Menschen, die kein eigenes Girokonto besitzen und dementsprechend auf Bargeld angewiesen sind. Da diese Personen keine klassische Überweisung tätigen können, müssen Sie die Möglichkeit haben, Bargeld in den Banken einzahlen zu können, um es dritten Personen zukommen zu lassen. In unserem Artikel erfahren Sie, wie das funktioniert, ob Gebühren anfallen und ob es Alternativen gibt.

Inhaltsverzeichnis des Artikels

  • 1 So zahlen Sie Bargeld auf ein fremdes Konto ein
  • 2 Kosten: Fallen für eine Bareinzahlung auf ein fremdes Konto immer Gebühren an?
    • 2.1 Warum fallen für die Barüberweisung Gebühren an?
  • 3 Ausweispflicht: Die einzahlende Person muss sich ab bestimmten Beträgen ausweisen
  • 4 Alternativen zur Bareinzahlung
    • 4.1 Kontolose Zahlung mit Bitcoins
    • 4.2 Nutzung eines Zweitkontos
    • 4.3 Überweisung durch Familienmitglieder
  • 5 Fazit

So zahlen Sie Bargeld auf ein fremdes Konto ein

Die wohl einfachste Methode, um einer dritten Person Geld zukommen zu lassen, ist eine klassische Überweisung von Konto zu Konto. Manchmal ist dies jedoch nicht möglich. Sei es, weil die überweisende Person kein eigenes Konto hat oder vielleicht nicht möchte, dass die Transaktion auf einem Kontoauszug erscheint. In diesem Fall besteht bei vielen Banken die Möglichkeit, Bargeld auf ein fremdes Konto einzuzahlen.

So gehen Sie vor, um Bargeld auf ein fremdes Konto einzuzahlen:


  1. Suchen Sie eine Bank Ihrer Wahl auf.
  2. Füllen Sie den Zahlschein aus, welcher den Namen des Empfängers, den Betrag, den Verwendungszweck und die IBAN und BIC des Empfängers enthalten muss.
  3. Geben Sie den Zahlschein am Schalter ab.
  4. Die Bank bucht den Betrag auf das Konto des Empfängers.
  5. Sie zahlen eine Gebühr, die von der Bank individuell festgelegt wird.

Bedenken Sie: Nicht alle Banken bieten diesen Service an. Weigert sich die Bank Ihrer Wahl eine Bareinzahlung an Dritte anzunehmen, so probieren Sie es einfach bei einer anderen Bank. Prüfen Sie vorher immer die ausgehängte Satzung. Ist hier eine „Bareinzahlung zugunsten Dritter“ möglich, muss die Bank sie auch anbieten. Manche Banken ermöglichen diesen Service auch nur für Einzahlungen auf Konten bei ebendieser Bank.

Kosten: Fallen für eine Bareinzahlung auf ein fremdes Konto immer Gebühren an?

Leider ist es sehr kostspielig, Bargeld auf ein fremdes Konto einzuzahlen. Es handelt sich dabei um eine Barüberweisung, die je nach Bank, mit 5,00 € bis zu 20,00 € zu Buche schlägt. Manche Banken berechnen einen Pauschalbetrag pro Transaktion, andere dahingegen einen gewissen Prozentsatz des eingezahlten Betrages. Fakt ist, dass diese Art der Einzahlung sehr kostspielig ist und deshalb auf Dauer keine Lösung darstellt.

Warum fallen für die Barüberweisung Gebühren an?

Ärgerlich: Bareinzahlung ist kostenpflichtig

Ärgerlich: Bareinzahlung ist kostenpflichtig

Eine Bareinzahlung von Personen, die bei der Bank nicht Kunde sind, ist stets mit einem großen Arbeitsaufwand verbunden. Mit der Annahme des Geldes am Schalter ist es dabei nicht getan. Das Geld muss anschließend auf ein Zwischenkonto transferiert werden, um dem Empfänger anschließend gutgeschrieben zu werden. Auch muss die Bank die entsprechenden Zahlscheine für einen gewissen Zeitraum aufbewahren. Dies ist für die Bank natürlich mit Kosten verbunden, die sie versucht zu kompensieren, indem sie sie dem Kunden in Rechnung stellt. Sie haben dabei als Kunde das Nachsehen, auf der anderen Seite aber eine praktische Möglichkeit, um Geld von A nach B zu transferieren, ohne dass das eigene Konto involviert ist.

Ausweispflicht: Die einzahlende Person muss sich ab bestimmten Beträgen ausweisen

Das Geldwäschegesetz besagt, dass die Identität der zahlenden Person bei Bargeldgeschäften ab 10.000 € nachgewiesen werden muss. Abgesehen davon muss ein spezielles Formular ausgefüllt werden, welches der Bank und dem Finanzamt weitere Informationen zu dieser Transaktion gibt.

Möchten Sie bei einer Bank eine Bargeldeinzahlung auf das Girokonto eines Dritten vornehmen, so müssen Sie sich bereits ab einem Wert von 1.000 € identifizieren.

Alternativen zur Bareinzahlung

Es stehen Ihnen einige Alternativen zur Verfügung, um Barüberweisungen und die damit verbundenen Kosten zu vermeiden.

Kontolose Zahlung mit Bitcoins

Bitcoins werden von PC zu PC übertragen, ohne dass eine Bank eingeschaltet werden muss. Da Sie die Bitcoins vorher jedoch kaufen müssen, benötigen Sie eine Kreditkarte. Dies ist aber auch der einzige Nachteil, denn wenn Sie im Besitz von Bitcoins sind, haben Sie eine Internetwährung, die genauso viel wert ist, wie normales Bargeld. Im besten Fall bevorzugt auch der Empfänger diese Form der Zahlung. Hohe Gebühren für Barüberweisungen können Sie sich somit sparen.

Nutzung eines Zweitkontos

Möchten Sie lediglich vermeiden, dass die Buchung auf Ihrem regulären Konto sichtbar ist, können Sie ein Zweitkonto nutzen. Mit einem Zweitkonto bei einer Bank, die kostenlose Einzahlungen ermöglicht, sind Sie auf der sicheren Seite. Lassen Sie das Bargeld Ihrem Konto gutschreiben und überweisen Sie es anschließend an den Begünstigten.

Überweisung durch Familienmitglieder

Möglicherweise hat ein Familienmitglied ein Konto bei einer Bank, die kostenlose Einzahlungen ermöglicht. In dem Fall können Sie eine Vereinbarung treffen, dass das Familienmitglied den Betrag auf sein Konto einzahlt und anschließend an die dritte Person überweist. Bedenken Sie bei solchen Vereinbarungen jedoch, dass eine schriftliche Vereinbarung immer ratsam ist. Es passiert nicht selten, dass es auch unter Familienmitgliedern und Freunden in Fällen wie diesen, zu Streitigkeiten kommt. Vermeiden Sie diese, indem Sie von Anfang an alles schriftlich festhalten. So sind Sie Im schlimmsten Fall auf der sicheren Seite und haben etwas in der Hand, mit dem Sie beweisen können, welche Vereinbarung getroffen wurde.

Fazit

Bareinzahlungen auf ein fremdes Konto waren lange problemlos möglich. Da die Politik aber mit der Abschaffung von Bargeld liebäugelt und mittlerweile auch strengere Geldwäschegesetze gelten, bieten viele Banken keine Barüberweisung zugunsten Dritter mehr an.

Wer Geld auf ein fremdes Konto überweisen will, muss hohe Kosten tragen und sich zudem ab einem Betrag von 1.000 € ausweisen. Wer kein eigenes Konto hat oder die Überweisung nicht auf seinem regulären Konto sehen möchte, muss also erhebliche Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen.


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14 Kommentare

  1. Reinhold Czarny sagt:
    10. Oktober 2019 um 7:55 Uhr

    Eine Bareinzahlung geht nicht so wie im Artikel beschrieben.
    Wenn man kein Konto bei dieser Bank hat, geht eine Barüberweisung nicht.
    Habe es selbst in der letzten Woche machen wollen. Die Sparkasse verweigerte es mir, weil ich in dem Ort kein Konto bei der Sparkasse hatte und mein Konto in einer anderen Stadt ist. Der Artikel ist also falsch.

    Antworten
    1. Caro sagt:
      29. Oktober 2019 um 18:24 Uhr

      Hallo Reinhold,

      einige Banken bieten die Bareinzahlung auf fremde Konten an, dazu sind sie allerdings nicht verpflichtet.
      Vielen Dank für Ihre Erfahrung!

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  2. Czech Andrea sagt:
    23. Januar 2020 um 21:46 Uhr

    Mir erging es heute wie Reinhold. Mein Konto bei der Volksbank ist in Unterfranken. Ich befinde mich gerade im Umzug und wollte von München Bargeld auf mein Konto einzahlen. Ich bin extra zu einer größeren Volksbankfiale gefahren. Also ich bin Kunde bei der Volksbank Raiffeisenbank und trotzdem kann ich kein Bargeld auf mein Konto einzahlen. Ich war auch bereit, einen höhen Betrag zu zahlen – aber „NO WAY“,. Ich frag mich schon, wo der Kunde noch König ist,
    Freundliche Grüße
    Andrea

    Antworten
    1. Caro sagt:
      24. Januar 2020 um 17:50 Uhr

      Hallo Andrea,

      vielen Dank für das Teilen Ihrer Erfahrung!

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  3. Christian sagt:
    30. Dezember 2020 um 19:20 Uhr

    Das kann ich bestätigen. Ich habe heute folgende Banken und Transferdienstleister durch:
    Sparkasse, Volksbank, Postbank, Western Union.
    Nächste Woche versuche ich noch die Deutsche Bank und die Commerzbank. Danach bin ich mit meinem Latein am Ende.

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      4. Januar 2021 um 10:36 Uhr

      Hallo Christian,
      vielen Dank für das Teilen Ihrer Erfahrung und viel Erfolg!

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  4. Martin sagt:
    26. Januar 2021 um 10:40 Uhr

    Hallo,

    bei der Post funtkioniert es reibungslos – allerdings gegen Vorlage des Ausweises und 15€ Gebühr (auch bei geringen Beträgen von ca. 100€.

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      26. Januar 2021 um 10:46 Uhr

      Hallo Martin,
      vielen Dank für die aktuelle Info!

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  5. rolf winter sagt:
    13. Februar 2021 um 13:46 Uhr

    Wer diesen Artikel geschrieben hat , hat nun überhaupt keine Ahnung und sollte den Job wechseln. sehr stümperhaft aus der Hosentasche dahingerotzt … Ob es den Artikel nun gibt oder nicht . Vieles stimmt garnicht wie man auch ganz leicht bei anderen ( fundierteren ) Artikeln erfahren / lesen kann ..
    Jedenfalls geht es bei der Postbank definitiv , das man Bargeldüberweisungen machen kann .
    Auch hier und da bei Sparkassen möglich .
    Na ja , jede(r) hat so seine Auffassung + Anspruch von seinem Job … Hauptsache ist doch leider „oft“ , das das Haupthaar sitzt …
    Nichts als leere Worthülsen kann jedes Kleinkind besser ….. Hosentaschenjournalismus eben …

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      15. Februar 2021 um 7:31 Uhr

      Hallo Rolf,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. Wir prüfen den Beitrag noch einmal inhaltlich.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  6. Merino-Zoeller sagt:
    21. April 2021 um 19:55 Uhr

    Hallo ich war heute bei der Post und wollte eine Barüberweisung tätigen. Der Mitarbeiter meinte dies sei nicht möglich, jetzt bin ich überrascht das einige doch sagen es wäre bei der Post möglich. Was stimmt denn nun? VG Diana

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      22. April 2021 um 17:39 Uhr

      Hallo Diana,
      eventuell gilt das Angebot nur für bestimmte Postbank-Filialen? Ich konnte hier leider bislang auch keine weiteren Infos finden.

      Freundliche Grüße,
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  7. Gert Muschter sagt:
    10. Juni 2021 um 17:22 Uhr

    Ich möchte eine Bargeldüberweisung an eine Bank machen.
    Bei welcher Bank geht das. Kosten sind in diesem Falle unwichtig
    Es muß nur schnell gehen möglich in Echtzeit

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      14. Juni 2021 um 9:49 Uhr

      Hallo Gert,
      manche Banken bieten die Echtzeitüberweisung nur für eigene Kunden an. Bei vielen Sparkassen, aber auch Volks- und Raiffeisenbanken sowie der Hypovereinsbank dürfte eine Echtzeitüberweisung möglich sein. Bitte erkunden Sie sich bei Ihrer Bank, ob eine Sofortüberweisung dort möglich ist. Für dringende Geldangelegenheiten hilft sonst auch Western Union weiter, das geht sogar ohne Bankkonto.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten

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