Unter bestimmten Voraussetzungen kann es passieren, dass OTTO ein Kundenkonto sperrt. Dadurch ist es zunächst nicht möglich, weiter bei OTTO zu bestellen. Wer dennoch gerne weiterhin bei OTTO bestellen möchte, kann das nur, indem das Konto wieder freigeschaltet wird. Dafür muss man allerdings zunächst in Erfahrung bringen, warum das Konto gesperrt wurde. Das gelingt nur per Kontaktaufnahme über den Kundenservice. Wir erklären, was man in einem solchen Fall tun kann und warum ein Konto überhaupt gesperrt werden kann.
Inhaltsverzeichnis des Artikels
Auf einen Blick
- Ist das OTTO-Kundenkonto gesperrt, können über OTTO keine Bestellungen mehr getätigt werden.
- Die Gründe für eine Sperrung können vielfältig sein: Zu viele Retouren, längere Zeit nur Bestellungen über Aktionsgutscheine, dauerhafte Zahlungsverweigerung, falsche/doppelte Identitätsdaten ect.
- Eine Klärung kann nur mit dem OTTO Kundenservice erreicht werden (telefonisch, per Mail, Live-Chat oder SMS).
Was tun bei Sperrung des Accounts?
Selbst wenn man gar nichts mehr bei OTTO bestellen möchte, ist es wichtig, den Grund für die Sperrung in Erfahrung zu bringen. Möglicherweise ist noch eine Altforderung offen, die mit immer höheren Inkasso- und Bearbeitungsgebühren verbunden ist, je länger man sie nicht begleicht. Auch kann es sein, dass aus bestimmten Gründen das eigene Einkaufsverhalten zur Kontosperrung geführt hat, was wiederum auch bei anderen Online-Shops zu Problemen bei Bestellungen führen könnte.
Daher ist eine Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice von www.OTTO.de dringend zu empfehlen. Dieser ist – zumindest telefonisch – rund um die Uhr unter der 01806 30 30 30 (20 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz) erreichbar und kann für eine schnelle Lösung des Problems genutzt werden. Alternativ kann auch an service@otto.de eine E-Mail geschrieben oder der Live-Chat genutzt werden.
Mögliche Gründe für eine Sperrung des Accounts bei OTTO
Eine pauschale Aussage über die Gründe einer Sperrung kann man nicht treffen.
Folgende Ursachen einer Sperrung sind realistisch:
Zu hohe Retourenquote
Bei vielen Online-Shops sind Retouren ein etwas heikles Thema. Wer online Waren verkauft, muss einen Rückversand innerhalb von 14 Tagen anbieten. Das können die Online-Shops prinzipiell auch abfedern, allerdings nur zu einem gewissen Grad. Wer regelmäßig und viel bestellt, jedoch einen Großteil der Ware zurückschickt, kann unter Umständen vom Portal ausgeschlossen werden. Das geht nicht einfach so, sondern wird vorab auch angekündigt. Wer darauf hingewiesen wird, dass der Account gesperrt wird, wenn weiterhin übermäßig viele Retouren erfolgen, sollte diese Meldung nicht ignorieren.
Langfristig ausschließlich Nutzung von Aktionsgutscheinen
Theoretisch ist es möglich, sich einen OTTO-Account zuzulegen, einfach nur um zu bestellen, wenn gerade eine beliebige Gutscheinaktion stattfindet. Das kann man machen, wird aber über einen längeren Zeitraum dazu führen, dass man vom Portal ausgeschlossen wird, wenn man überhaupt keine ’normalen‘ Käufe tätigt. Das ist allerdings der absolute Ausnahmefall.
Dauerhafte Nicht-Begleichung einer Forderung
Hat man gegenüber OTTO eine Forderung noch nicht beglichen, wird diese zur Fälligkeit angemahnt. Das geschieht normalerweise dreimal, bis die Forderung an das eigene Inkasso-Unternehmen weitergeleitet und das Kundenkonto gesperrt wird. Daher sollte man unbedingt aufpassen, Außenstände bei OTTO unter keinen Umständen zu lange vor sich herzuschieben.
Rund um Inkasso
Mehr über das Thema Inkasso erfahren Sie in unseren Artikeln.
Ratgeber: Welche Gebühren sind bei Inkassokosten zulässig?
Ratgeber: Mahngebühren bei Ratenzahlungen
Falsche oder doppelte Identitätsangaben
Gerade bei schlechter Bonität oder Außenständen gegenüber einem Unternehmen kann die Verlockung recht groß sein, sich einfach einen zweiten Account auf den eigenen Namen oder den eines Verwandten einzurichten. Aber Achtung: Damit begibt man sich gegebenenfalls in den Bereich eines strafbaren Betrugsdeliktes, und sofern OTTO das herausfindet, werden alle mit dem Vorfall in Zusammenhang stehenden Konten gesperrt.
Kann ich mir einfach einen neuen Account anlegen?
Ganz so einfach funktioniert das nicht. Zum einen hat OTTO natürlich intern auch so etwas wie eine ‚Schwarze Liste‘. Wer sich jetzt einfach einen neuen Account zulegt, riskiert zunächst vor allem, dass der neue Account gar nicht erst freigegeben wird. Klappt es doch, wird OTTO nicht gerade kulant sein, wenn das Unternehmen von der Neuanmeldung trotz Sperrung erfährt. In diesem Fall macht man es schlicht noch schlimmer. Daher muss eine Reaktivierung des bestehenden Accounts unbedingt mit dem Kundenservice abgesprochen werden.
Übrigens: Wer bei OTTO den Account löschen möchte, kann das natürlich jederzeit selbst tun.
Video-Anleitung
Im folgenden Video haben wir anschaulich zusammengefasst, was Sie tun können, wenn Ihr Kundenkonto bei OTTO gesperrt wurde.
Fazit
Es gibt viele verschiedene Gründe, warum OTTO einen Account sperren kann (z.B. Retourenquote, Doppelaccount, Außenstände). Über den Kundenservice kann man jedoch meist sehr einfach in Erfahrung bringen, warum eine Sperrung erfolgt ist und ob diese unbürokratisch wieder aufgehoben werden kann.









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22172 Hamburg
Wenn ein Onlinehändler mich aussperrt, kaufe ich bei einem anderen.
Es gibt ja genug davon.
Solche Dinge wie unbezahlte Rechnungen stehen natürlich auf einem anderen Blatt.
Aber bezüglich Retouren kann der Händler doch nicht wissen, warum der Kunde etwas zurückschickt. Oft muss man Auswahlbestellungen tätigen, besonders bei Kleidung, da die Größenangaben von den Herstellern sehr unterschiedlich ausgelegt werden und man ja vorab nichts anprobieren kann.
Und wenn ein sparsamer Mensch alle Schnäppchen und Aktionsvorteile wahrnimmt, die ihm per Email oder Katalog geradezu aufgedrängt werden, sollte man ihn nicht auch noch dafür bestrafen. Das ist nicht nur bigott, sondern unredlich.
Hallo Idelaide,
natürlich weiß der Händler in der Regel nicht, warum die Kunden Produkte zurückschicken. Da viele Händler aber die Rücksendekosten für die Kunden übernehmen und darüber hinaus die anprobierte Ware ja ggf. auch nicht mehr zum Originalpreis verkaufen können, sind Rücksendungen nicht nur logistisch ärgerlich, sondern können für Verkäufer auch teuer sein. Fällt ein Kunde da besonders auf, egal aus welchem Grund, entscheiden sich Händler oft gegen eine weitere Geschäftsbeziehung. Das ist persönlich natürlich immer blöd, aber eventuell auch nachvollziehbar? Schließlich müsste der Verkäufer sonst die Preise für alle Kunden immens anheben, um noch wirtschaftlich agieren zu können. Das wäre ja auch nicht gewollt …
Was ich persönlich praktisch finde: Die Händler, die eine Größenempfehlung abgeben (oft auch aufgrund von Kundenbewertungen) wie „Fällt in der Regel größer aus“ oder „Besser eine Nummer kleiner bestellen“.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net