Für Menschen, die aus den unterschiedlichsten Gründen eine umfassende Betreuung in den eigenen vier Wänden benötigen, gibt es Angebote für ein betreutes Wohnen. Dabei erhalten die Bewohner eine eigene Wohnung oder ein eigenes Zimmer in einer Wohngemeinschaft, um die persönliche Freiheit eines eigenen Rückzugsraumes nicht aufgeben zu müssen. Gleichzeitig ist aber auch eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch entsprechend geschultes Personal gesichert. Doch was kostet betreutes Wohnen?
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kosten für betreutes Wohnen können je nach Anbieter und Lage unterschiedlich ausfallen.
- Neben den reinen Wohnkosten kommen in der Regel noch zusätzliche Kosten für die Betreuung sowie eventuell vereinbarte Zusatzleistungen hinzu.
- Meist wird betreutes Wohnen im Rahmen eines Mietvertrages angeboten. In einigen Fällen gibt es aber auch Angebote von Wohnungen mit betreutem Wohnen zum Kauf.
Betreutes Wohnen – welche Kosten fallen an?
Spätestens mit fortschreitendem Alter sind viele Menschen immer mehr auf Hilfe angewiesen. Ist der Alltag in der eigenen Wohnung nicht mehr eigenständig zu bewältigen, stellt sich oftmals die Frage nach einem betreuten Wohnen. Alternativen wie ein Umzug in ein Heim kommt für viele Menschen aus persönlichen Gründen nicht infrage und eine häusliche Betreuung ist in vielen Fällen zu wenig. Wer sich dann für das betreute Wohnen entscheidet, sollte im Vorfeld die Kosten kennen.
Die Kosten für betreutes Wohnen setzen sich in der Regel aus drei verschiedenen Bausteinen zusammen:
- die Wohnkosten wie Miete und Nebenkosten für die Wohnung oder das Zimmer in einer Wohngemeinschaft
- die Betreuungspauschale für die monatlichen Grundleistungen der Betreuung sowie die Nutzung gemeinschaftlicher Einrichtungen
- eventuell zusätzliche Kosten für optional hinzugebuchte Leistungen
Im Rahmen der monatlich zu zahlenden Wohnkosten und der Betreuungspauschale können die Grundleistungen des betreuten Wohnens sowie die gemeinschaftlichen Einrichtungen genutzt werden. Optionale Zusatzleistungen können anfallen, wenn darüber hinaus zusätzliche Leistungen genutzt werden sollen.
Betreutes Wohnen ist nicht gleich betreutes Wohnen
Die Bezeichnung “betreutes Wohnen” ist kein einheitlich definierter oder gesetzlich geschützter Begriff. Jeder Anbieter kann also frei entscheiden, welche Leistungen zu welchem Preis angeboten werden. Aus diesem Grund können sich die Leistungen einzelner Angebote des betreuten Wohnens deutlich voneinander unterscheiden. Ein Vergleich verschiedener Anbieter lohnt sich daher in jedem Fall.
Mietkosten im betreuten Wohnen

Kosten setzen sich aus mehreren Punkten zusammen
Die Mietkosten für das betreute Wohnen können sehr unterschiedlich ausfallen. Sie richten sich in erster Linie nach der Lage und Ausstattung der Wohnung oder des Zimmers in einer Wohngemeinschaft. Da sich die Mietpreise in einzelnen Regionen deutlich voneinander unterscheiden können, kann der örtliche Mietspiegel einen guten Anhaltspunkt geben. Zu beachten ist dabei allerdings, dass betreutes Wohnen in der Regel rund 10 bis 20 Prozent teurer ist als eine normale Wohnung. Dafür sind die Angebote in der Regel aber auch vollständig barrierefrei.
Wie bei Mietwohnungen auch üblich, kommen zu den reinen Mietkosten auch die üblichen Nebenkosten hinzu. Hierunter können Strom, Warm- und Kaltwasser sowie Müll, Hausreinigung, Winterdienst und ähnliche Posten fallen. Für die Nebenkosten wird eine monatliche Vorauszahlung geleistet, die im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung verrechnet wird. In den meisten Fällen ist außerdem eine Mietkaution bei Einzug zu hinterlegen.
Mietvertrag und Betreuungsvertrag sollten voneinander getrennt sein
Beim betreuten Wohnen sollten Miete und Betreuung in zwei separaten Verträgen geregelt sein. Während die Kaltmiete und die Nebenkosten Bestandteil des Mietvertrages für den Wohnraum sind, sollten die Betreuungsleistungen in einem separaten Betreuungsvertrag geregelt sein.
Kosten für die Betreuung im betreuten Wohnen
Der separat abgeschlossene Betreuungsvertrag beinhaltet die Regelungen zur Betreuung innerhalb des betreuten Wohnens. Dabei muss der Anbieter der Betreuung nicht unbedingt identisch mit dem Vermieter sein. In den meisten Fällen erhalten Sie beide Leistungen jedoch vom selben Anbieter.
Bei Abschluss des Betreuungsvertrages sollte vor allem darauf geachtet werden, dass alle angebotenen und vereinbarten Leistungen einzeln aufgeführt und nachvollziehbar abgerechnet werden. Andernfalls könnte es bei der Abrechnung mit der Pflegekasse oder einem anderen zuständigen Kostenträger zu Problemen kommen.
Die Leistungen im Betreuungsvertrag können unterschieden werden nach Grundleistungen und Zusatzleistungen.
- Hausmeisterservice
- Feste Ansprechperson mit festen Verfügbarkeiten
- Nutzung der Gemeinschaftseinrichtungen
- Persönlicher Hausnotruf
Die Grundleistungen der Betreuung sind in der Regel in der zu zahlenden Betreuungspauschale enthalten. Je nach Anbieter und angebotenen Leistungen kann diese im Schnitt zwischen 50 und 250 Euro monatlich liegen.
Optional gebuchte Zusatzleistungen richten sich nach dem persönlichen Bedarf. Dieser sollte im Rahmen einer ausführlichen Beratung im Vorfeld besprochen und erörtert werden.
- Putz- und Reinigungsservice
- Wäscheservice
- Besuchs- und Begleitdienste
- Einkaufshilfen und Fahrdienste
- medizinische Pflege und Betreuung
- Essensangebote
Optional benötigte Zusatzleistungen werden individuell abgerechnet. Je nach Art des Services und abhängig vom Anbieter erfolgt die Abrechnung entweder monatlich oder direkt nach Inanspruchnahme der Leistung.
Zusatzkosten sollten transparent sein
Schon bei der Auswahl des betreuten Wohnens sollten die möglichen Zusatzkosten transparent vom Anbieter erläutert werden. Nur das gibt ausreichend Planungssicherheit. Gleichzeitig kann eingeschätzt werden, ob im Fall eines steigenden Betreuungsbedarfs ausreichend finanzieller Spielraum für nötig werdende zusätzliche Leistungen besteht.
Betreutes Wohnen – Finanzierung und Kostenübernahme

Bei anerkanntem Pflegegrad Übernahme einiger Kostenpunkte möglich
In einer alternden Gesellschaft ist das betreute Wohnen eine attraktive Wohnform für immer mehr Menschen. Betroffene erhalten hier die nötige Unterstützung im Alltag, angepasst an ihre individuellen Bedürfnisse. Gleichzeitig bleibt das Gefühl der persönlichen Freiheit im eigenen Wohnraum erhalten.
Aufgrund der besonderen Gegebenheiten und Voraussetzungen des betreuten Wohnens liegen die Kosten allerdings auch etwas höher als für herkömmliche Wohnungen. Zusätzlich können benötigte Zusatzleistungen der Betreuung zu einer weiteren finanziellen Belastung führen. Nicht immer können – und müssen – die Gesamtkosten für das betreute Wohnen von den Betroffenen allein getragen werden.
Möglichkeiten zur Finanzierung der Mietkosten
Wie bei herkömmlichen Wohnungen auch müssen die Miete und die Nebenkosten des betreuten Wohnens selbst finanziert werden. Wer dabei öffentlich geförderten Wohnraum nutzen möchte, benötigt einen Wohnberechtigungsschein. Für Menschen mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit zur Beantragung von Wohngeld.
Möglichkeiten zur Finanzierung der Betreuungsleistungen
Wer einen anerkannten Pflegegrad hat, der kann bestimmte Betreuungs- und Hilfeleistungen über den zustehenden Entlastungsbetrag abrechnen. Dieser liegt bei 125 Euro pro Monat, unabhängig von der Höhe des Pflegegrades. Zusätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für den persönlichen Hausnotruf in Höhe von 25,50 pro Monat auf Antrag von der Pflegekasse übernommen werden, sofern ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. Wichtig zur Übernahme der Kosten ist, dass der Hausnotruf als einzelner Posten in der monatlichen Abrechnung ersichtlich ist.
Auswahl des betreuten Wohnens – Worauf sollte geachtet werden?
Die einzelnen Anbieter von betreutem Wohnen unterscheiden sich teilweise sehr deutlich voneinander. Das bezieht sich nicht nur auf die Einrichtung selbst, sondern auch auf die angebotenen Leistungen. Ein Vergleich mehrerer Anbieter in der gewünschten Region ist daher in jedem Fall sinnvoll.
Bei einer Besichtigung sollten neben dem eigentlichen Wohnraum auch die gemeinschaftlichen Einrichtungen gezeigt werden. Außerdem sollte eine ausführliche Beratung zu möglichen Zusatzleistungen angeboten werden. Neben den Betreuungsangeboten ist dabei auch wichtig zu erfahren, welche zusätzlichen Leistungen bei steigender Pflegebedürftigkeit von der Einrichtung angeboten werden können. Ein Gespräch mit bereits in der ausgesuchten Wohneinrichtung lebenden Menschen kann oft einen zusätzlichen Einblick in die örtlichen Gegebenheiten bringen.
Fazit zu den Kosten für betreutes Wohnen
Betreutes Wohnen wird immer beliebter. Vor allem für ältere Menschen ist es eine beliebte Alternative zu einem möglichen Umzug ins Heim. So kann die Freiheit des privaten Wohnraumes möglichst lange erhalten bleiben, wenngleich die benötigte Unterstützung gewährleistet werden kann. Die Kosten für das betreute Wohnen können ganz unterschiedlich ausfallen und sind neben der Lage und Ausstattung des Wohnraumes auch vom Anbieter sowie den benötigten und in Anspruch genommenen Zusatzleistungen abhängig.