Sind sich Schuldner und Gläubiger über die Höhe einer Forderung nicht einig, kann insbesondere dem Schuldner eine Zahlung unter Vorbehalt weiterhelfen. Schließlich kommt er so seiner Zahlungsverpflichtung nach, erkennt die Richtigkeit der Forderung aber gleichzeitig nicht an. Wie genau eine Zahlung unter Vorbehalt vorgenommen wird und wann sie sinnvoll ist, zeigen wir hier.
Wozu dient die Zahlung unter Vorbehalt?
Dem deutschen Recht liegt der Gedanke „bezahlt ist bezahlt“ zugrunde. Das bedeutet: Wer eine an ihn gerichtete Forderung begleicht, erkennt damit stillschweigend die Rechtmäßigkeit der Forderung an. Nachträgliche Rückforderungen sind quasi unmöglich. Die Unmöglichkeit der Rückforderung ergibt sich dabei insbesondere aus § 814 BGB. Dieser legt nämlich fest, dass der Schuldner sein Geld dann nicht zurückverlangen kann, wenn er eine Rechnung begleicht, obwohl er gewusst hat, rechtlich nicht dazu verpflichtet gewesen zu sein.
Beispiel: Miete & Nebenkosten
Für den Schuldner hat das unbequeme Konsequenzen: Richtet beispielsweise sein Vermieter überhöhte Miet- oder Nebenkostenforderungen an ihn, muss er die Zahlung eigentlich verweigern. Schließlich würde er mit einer Zahlung die Forderungshöhe ungewollt als rechtmäßig anerkennen. Verweigert er die Zahlung darum, muss er jedoch befürchten, dass der Vermieter rechtlich gegen ihn vorgeht oder sogar das Mietverhältnis beendet.
Hier hilft dem Schuldner eine Zahlung unter Vorbehalt weiter. Schließlich gibt der Zahlende durch die Zahlung unter Vorbehalt zu erkennen, dass er mit der ihm gegenüber geltend gemachte Zahlungsaufforderung nicht einverstanden ist. Er behält sich so die Möglichkeit vor, die gezahlte Summe zurückzufordern, sofern sich später herausstellt, dass die Forderung unberechtigt war. Gleichzeitig verhindert er durch die Zahlung aber auch, dass der Gläubiger gegen ihn rechtlich vorgehen kann.
In welchen Fällen ist eine Zahlung unter Vorbehalt sinnvoll?
Zahlungen unter Vorbehalt können bei mehreren Vertragskonstellationen von Interesse sein.
Möglich sind dabei etwa folgende Fälle:
Unternehmerpfandrecht umgehen
Der Kunde gibt sein Auto zur Reparatur in eine Werkstatt. Als er es abholen will und die Rechnung erhält, ist er mit einigen Rechnungspositionen nicht einverstanden. Weigerung er sich jedoch, die Rechnung zu bezahlen, droht der Werkstattinhaber damit, sich auf sein Unternehmerpfandrecht aus § 647 BGB Zahlung zu berufen und das Auto nicht herauszugeben. Der Kunde zahlt die Rechnung darum unter Vorbehalt, weil er sein Auto dringend braucht.
Fristlose Kündigung vermeiden
Ein Mieter stellt fest, dass seine Mietwohnung einen Mangel aufweist. Er möchte darum die Miete mindern. Der Vermieter erkennt den Mangel nicht als solchen an und fordert die vollständige Mietzahlung. Behält der Mieter den strittigen Mietanteil ein und stellt sich später heraus, dass er die Minderung zu hoch angesetzt oder den Mangel irrtümlich angenommen hat, kann der Vermieter dazu berechtigt sein, das Mietverhältnis zu kündigen. Insbesondere bei zwei offenen Monatsmieten ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt. Um das zu vermeiden, zahlt der Mieter den Mietzins unter Vorbehalt.
Wie wird eine Zahlung unter Vorbehalt durchgeführt?
Eine Zahlung unter Vorbehalt kann in Form einer „herkömmlichen“ Überweisung erfolgen. Allerdings sollte als Verwendungszweck ausdrücklich vermerkt werden, dass die Zahlung unter Vorbehalt erfolgt. Dabei ist etwa die kurze Angabe „Zahlung unter Vorbehalt“ vollkommen ausreichend. Zusätzlich dazu sollte dem Zahlungsempfänger außerdem schriftlich mitgeteilt werden, dass die Zahlung unter Vorbehalt und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht geleistet wurde. Auch eine kurze Begründung dazu, warum der Schuldner mit dem Rechnungsbetrag nicht einverstanden ist, sollte in dem Schreiben enthalten sein. Allerdings ist auch ein kurzer Hinweis, dass der Anspruch für unberechtigt gehalten wird, ausreichend.
Sollte eine Zahlung in bar erfolgen, ist es ebenfalls sinnvoll, schriftlich festzuhalten, dass der Schuldner die Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unter Vorbehalt geleistet hat.
Was muss bei der Zahlung unter Vorbehalt bedacht werden?
Ist eine Zahlung unter Vorbehalt erfolgt, bedeutet das nicht, dass der Zahlende sie jederzeit selbst wieder rückgängig machen kann. Hat er eine Banküberweisung unter Vorbehalt vorgenommen, kann er das Geld nach einiger Zeit nicht einfach eigenmächtig zurückbuchen lassen. Vielmehr muss er sich dem Zahlungsempfänger gegenüber auf eine Rückzahlung berufen.
Das bedeutet: War der Zahlende wirklich nicht dazu verpflichtet, die Zahlung zu leisten, ist er dennoch darauf angewiesen, dass der Zahlungsempfänger das Geld zurückerstattet. Weigert sich der Zahlungsempfänger, bleibt dem Zahlenden nichts anderes übrig, als mittels Mahnbescheid oder Klage gegen ihn vorzugehen.
Nur nutzen, um negative Konsequenzen zu vermeiden!
Daraus ergibt sich: Die Zahlung unter Vorbehalt ist nur dann sinnvoll, wenn sie erfolgt, um sicherzustellen, dass der Zahlungsempfänger sich nicht auf ein stillschweigendes Schuldanerkenntnis durch Zahlung berufen kann. Außerdem sollten die Vorbehaltszahlung zum Ziel haben, negative Konsequenzen für den Schuldner zu vermieden. Besteht hingegen lediglich eine Unstimmigkeit über einen Rechnungsbetrag, empfiehlt es sich, diese zu klären, bevor eine Zahlung (auch unter Vorbehalt) erfolgt.
Das gilt nicht zuletzt darum, weil eine Vorbehaltszahlung stets mit einem gewissen Risiko für den Zahlenden verbunden ist. So muss der Zahlende beispielsweise das Risiko in Kauf nehmen, dass der Zahlungsempfänger Insolvenz anmeldet und er den unter Vorbehalt geleisteten Betrag nicht erstattet erhält.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihren hilfreichen Artikel. Wie aber zahlt man unter Vorbehalt, wenn das Geld vom Vermieter abgebucht wird? Dann hat man selber ja kein Überweisungsformular zur Verfügung, auf dem man den Vorbehalt vermerken kann.
VG
C. B.
Hallo,
wenn Sie ein Lastschriftmandat erteilt haben, ist eine Zahlung unter Vorbehalt im Rahmen er Überweisung natürlich tatsächlich nicht möglich. Sie können aber ein Schreiben an den Vermieter senden, in dem Sie den Vorbehalt der Rückforderung für die nächste Abbuchung aus bestimmten Gründen deutlich machen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
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