In vielen Onlineshops wird die Möglichkeit angeboten, Waren einfach und unkompliziert per PayPal-Ratenzahlung zu bezahlen. Viele Käufer fragen sich jedoch, was dann geschieht, wenn die per PayPal- Ratenzahlung gekauften Artikel umgetauscht oder zurückgegeben werden. Wie die Rückabwicklung im Falle eines PayPal-Ratenkaufs funktioniert, erklären wir hier.
Was ist die PayPal Ratenzahlung überhaupt?
Die Möglichkeit, Waren per PayPal in Raten zu bezahlen, wird bereits in vielen Onlineshops angeboten und macht Kunden besonders flexibles Einkaufen möglich. Schließlich werden so auch größere Anschaffungen möglich, ohne dafür längere Zeit zu sparen.
Wie bei anderen Ratenzahlungsmöglichkeiten auch, können Waren auch bei einem PayPal-Ratenkauf direkt bestellt werden. Der Kaufpreis hingegen muss erst später und in kleinen, flexibel anpassbaren Raten gezahlt werden.
Außerdem ist die Nutzung des PayPal-Ratenkaufs besonders einfach. Um die Zahlungsoption nutzen zu können, muss der Kunde diese – sofern angeboten – lediglich als Zahlungsoption auswählen. Tut der das, wird er anschließend zu PayPal weitergeleitet, um die Finanzierung online zu beantragen.
Für Käufer besonders praktisch: Gehaltsnachweise und anderen Legitimationsunterlagen sind für die Beantragung nicht nötig. Vielmehr reicht eine Zustimmung des Käufers zur Bonitätsprüfung aus. Kommt diese zu einem positiven Ergebnis, wird der Ratenzahlungsantrag von PayPal regelmäßig bewilligt.
Ratenkauf mit PayPal als Verbraucherdarlehensvertrag
Wer Waren per PayPal-Ratenkauf bezahlt, schließt einen sogenannten Verbraucherdarlehensvertrag ab. Das bedeutet: Anstatt einen „normalen“ Kaufvertrag, schließt der Käufer in Wirklichkeit zwei Verträge ab. Der erste Vertrag wird dabei in Form eines Kaufvertrages mit dem Onlinehändler geschlossen. Der zweite Vertrag hingegen ist der Darlehensvertrag mit dem Zahlungsdienstleister PayPal.
Obwohl dem Besteller manchmal gar nicht klar ist, dass er zwei unterschiedliche Verträge abgeschlossen hat, treten aufgrund dieser Tatsache dennoch bestimmte rechtliche Konsequenzen ein. Insbesondere gelten dann, wenn ein Verbraucher mit einem gewerblichen Verkäufer einen Kauf- und mit einem Dritten (hier PayPal) einen verbundenen, entgeltlichen Darlehensvertrag zur Finanzierung abschließt, besondere gesetzliche Regelungen. Diese Spezialregelungen finden sich in den §§ 491 ff. BGB. Allesamt haben sie den Schutz des Verbrauchers bei Ratenkäufen zum Ziel.
Nicht das richtige erhalten? Spezielles Widerrufsrecht bei Online-Verbraucherdarlehensverträgen
Wer Waren bei einem Onlinehändler kauft und sie per PayPal-Ratenzahlung bezahlt, schließt – wissentlich oder unbewusst – einen Verbraucherdarlehensvertrag mit PayPal ab. Das hat zur Folge, dass die speziellen Verbraucherschutzvorschriften der §§ 491 ff. BGB zur Anwendung kommen. Die gesetzlichen Vorschriften sehen dabei in § 495 BGB in Verbindung mit § 355 BGB ein besonderes Widerrufsrecht nach Abschluss solcher Verträge vor.
Aufgrund dieses besonderen Widerrufsrechts ist es dem Verbraucher möglich, sich innerhalb von 14 Tagen und auch ohne die Angabe von Gründen durch Widerruf vom Darlehensvertrag zu lösen. Das kommt ihm auch dann entgegen, wenn er die gekaufte Ware nicht behalten und an den Verkäufer zurücksenden möchte:
Darlehensvertrag oder Kaufvertrag lösen?
Löst sich der Besteller durch Widerruf von seinem Verbraucherdarlehensvertrag, hätte das prinzipiell zur Folge, dass der Vertragsschluss mit PayPal rückgängig gemacht wird. Theoretisch müsste der Ratenkäufer dann den finanzierten Kaufpreis in einer Summe an PayPal zurückzahlen. Der Kaufvertrag über die bestellte Ware hingegen würde davon unberührt bleiben.
Ganz offensichtlich ist das in den meisten Fällen jedoch nicht gewünscht. Vielmehr möchte sich der Verbraucher durch Widerruf regelmäßig von Darlehens- UND Kaufvertrag lösen. Um genau das zu erleichtern, legen § 358 Abs. 1 und 2 BGB fest, dass sich der Verbraucher bei solchen verbundenen Geschäften durch Widerruf von Kauf- UND Verbraucherdarlehensvertrags gleichzeitig lösen kann.
Praktisch bedeutet das: Widerruft der Verbraucher innerhalb von 14 Tagen den Darlehens- oder Kaufvertrag (auch für Letzteren gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht) kann er sich gemäß § 358 Abs. 1 BGB gleichzeitig von beiden Verträgen lösen. Praktisch ist das, wenn ihm die gelieferte Kaufsache nicht gefällt. Schließlich kann er diese dann nach dem Widerruf einfach an den Händler zurücksenden und erhält Zahlungen, die er bereits an PayPal geleistet hat, zurückerstattet.
Nach dem Widerruf: Wie bekommt man sein Geld zurück?
Hat der Besteller nach seinem Onlinekauf den Darlehensvertrag mit PayPal und damit auch den Kaufvertrag mit dem Händler widerrufen, können die Verträge rückabgewickelt werden. Das bedeutet: Sobald der Käufer die Ware nach seinem Widerruf zurückgeschickt hat, erstattet der Verkäufer den von PayPal bereits erhaltenen Kaufpreis. Damit endet auch die durch den Käufer getroffene Ratenzahlungsvereinbarung mit PayPal bzw. wird sofort erfüllt.
Sollten der Käufer selbst bereits Ratenzahlungen an PayPal geleistet haben, werden diese (abzüglich eventueller Zinsen) von PayPal erstattet.
Wie läuft der Umtausch nach der PayPal-Ratenzahlung?
Gelegentlich kann es vorkommen, dass der Besteller online bestellte Waren nicht zurückgeben, sondern lediglich umtauschen möchte. Das kann insbesondere dann vorkommen, wenn sich die gelieferte Ware als mangelhaft entpuppt und der Käufer sie gegen ein funktionsfähiges Exemplar austauschen möchte. In diesem Falle besteht das Recht, den Umtausch der mangelhaften Ware zu verlangen, nämlich über die 14-tägige Widerrufsfrist hinaus. In bestimmten Konstellationen kann die Möglichkeit, den Umtausch mangelhafter Waren zu verlangen, für insgesamt 2 Jahre bestehen.
Beruft sich der Verbraucher gegenüber dem Verkäufer allerdings auf das Recht, den Umtausch eines mangelhaften Kaufgegenstands zu verlangen, berührt das den mit PayPal geschlossenen Darlehensvertrag nicht. Auch der Verkäufer ist nicht zur Rückerstattung des Kaufpreises, sondern lediglich zum Austausch der Ware verpflichtet. Dementsprechend müssen auch noch fällige Kaufpreisraten weiterhin an PayPal gezahlt werden.