Es kommt immer mal wieder vor, dass ein wichtiger Brief auf dem Postweg verloren geht. Dies ist sehr ärgerlich, denn oftmals enthalten Briefe wichtige Dokumente, auf die der Empfänger wartet. In unserem Artikel erfahren Sie, was Sie tun können, wenn ein Brief auf sich warten lässt. Dies muss nämlich nicht zwangsläufig bedeuten, dass der Brief vollständig verloren gegangen ist. Es gibt Möglichkeiten, ihn wiederzufinden. Wie das geht, verraten wir Ihnen in unserem Ratgeber.
Wann gilt ein Brief als verloren?
Briefe werden normalerweise innerhalb von ein bis zwei Tagen zugestellt. Warten Sie bereits länger auf den Brief, so besteht die Möglichkeit, dass er tatsächlich verloren gegangen ist.
Grundsätzlich gelten Briefe und Postkarten sieben Werktage und Bücher- und Warensendungen zehn Werktage nach Einlieferung bei der Post als verloren.
Welche Möglichkeiten gibt es, den verlorenen Brief zu finden?
Für Briefe gibt es leider keine Sendungsverfolgung. Anders verhält es sich jedoch mit Briefsendungen, wie zum Beispiel Einschreiben. Anhand der Sendungsnummer des Absenders können Sie eine Sendungsverfolgung anstreben und auf diese Weise herausfinden, wo sich der Brief befindet bzw. wo er verloren gegangen ist.
Briefe, die als Einschreiben versendet werden, sind zwar teurer als Standardbriefe, jedoch sind sie auch versichert. Im Falle eines Verlustes steht Ihnen somit bis zu einem gewissen Betrag Schadensersatz zu.
Haben Sie den Zeitraum von 7 bzw. 10 Werktagen abgewartet (erst dann gelten Briefe, Postkarten, Bücher- oder Warensendungen als verloren) so steht es Ihnen frei, einen Nachforschungsantrag zu stellen. Geben Sie online alle wichtigen Daten ein und die Post wird nach Ihrem Brief bzw. Ihrer Sendung suchen. Dies kann bis zu 32 Tage dauern. Danach bekommen Sie ein Feedback von der Post, in dem Sie erfahren, ob Ihr Brief gefunden wurde oder nicht.
Den Nachforschungsauftrag können Sie hier in Auftrag geben: Nachforschung Brief
Wer sollte den Nachforschungsauftrag stellen? Absender oder Empfänger?
Oftmals versuchen Empfänger, die auf einen Brief warten, einen Nachforschungsauftrag zu stellen. Vom zustellenden Unternehmen hören sie dann häufig die Aussage, dass nur der Absender eine Nachforschung in Auftrag geben kann.
Dies liegt daran, dass der Absender als Vertragspartner des Sendungsdienstleisters gilt, denn letztendlich hat der Absender den Brief in Auftrag gegeben, indem er Porto gezahlt und den Brief verschickt hat. Doch laut Paragraph 421 HGB, hat der Empfänger durchaus das Recht, eine Nachforschung zu beauftragen. Lassen Sie sich also nicht abwimmeln, sondern bestehen Sie auf Ihr Recht.
Was ist zu tun, wenn der Brief trotz Nachforschung nicht gefunden wird?
Wird Ihr Brief trotz aller Bemühungen nicht gefunden, sollten Sie folgende Möglichkeiten prüfen:
- Stellen Sie sicher, dass Ihr Brief nicht versehentlich bei einem Nachbarn abgegeben wurde. Gerade in Mehrfamilienhäusern kann es vorkommen, dass der Postbote einen Brief versehentlich falsch einwirft. Hören Sie sich einfach bei Ihren Nachbarn um. Vielleicht hat jemand den Brief erhalten.
- Kontaktieren Sie den Absender und vergleichen Sie die Adressen. Möglicherweise wurde auf dem Brief eine falsche Adresse angegeben, sodass er nicht zugestellt werden konnte.
- Vielleicht wurde der Brief nicht ausreichend frankiert. In dem Fall wird er oftmals an den Absender zurückgeschickt. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
- Sprechen Sie den Zusteller auf den verlorenen Brief an. Er wird daraufhin nachsehen, ob der Brief noch auffindbar ist und Ihnen Bescheid geben, wenn er etwas herausgefunden hat.