Soll ein Test auf das Coronavirus durchgeführt werden, fragen sich viele Versicherte, wer den Corona-Test bezahlen muss. Schließlich sind die Kosten für einen PCR-Test nicht gerade gering und auch ein günstiger Schnelltest hat seinen Preis. Wir zeigen, in welchen Fällen man den Test selbst zahlen muss und wann die Krankenversicherung die Kosten übernimmt.
Corona-Test: Diese Varianten gibt es
Noch im Jahr 2020 waren es vor allem PCR-Tests, die durchgeführt wurden. Hier liegt das Ergebnis erst nach einigen Stunden vor. Zusätzlich gibt es auch die Schnelltests, die durch geschultes Personal durchgeführt werden sollen, und nun auch Selbsttests, um eine mögliche Infektion festzustellen.
- PCR-Test: Polymerase Chain Reaktion“ (Deutsch: Polymerasekettenreaktion) mit Entnahme einer Probe aus den Atemwegen, meist durch den Mund oder die Nase. Die Probe wird im Labor untersucht und das Ergebnis später mitgeteilt.
- Antigen-Schnelltest: Entnahme einer Probe der oberen Rachenhinterwand mit einem Teststäbchen, das anschließend in eine Testlösung gegeben und diese Lösung auf einen Teststreifen gegeben wird. Der Teststreifen verfärbt sich im Infektionsfall und bietet innerhalb von 30 Minuten ein schnelles Ergebnis.
- Antigen-Selbsttests: Test zur Eigenanwendung durch Laien mit Abstrich in der vorderen Nase oder einer Speichelprobe. Das Testergebnis ist nach 15 bis 30 Minuten verfügbar.
Welche Selbsttests zugelassen, zuverlässig und sicher sind, führt das BfArM („Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte“) auf seiner Seite auf: Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 / Tests zur Eigenanwendung durch Laien
Wer bezahlt meinen Corona-Test?
Wer den Corona-Test bezahlen muss, hängt vor allem davon ab, aus welchem Grund er gemacht wird.
Pauschal kann man sagen:
- Halten Arzt oder Gesundheitsamt eine Infektion für möglich, zahlt die Kasse die Abklärung durch einen Test..
- Möchte ein Versicherter selbst Klarheit, beispielsweise um eine Reise antreten zu können, zahlt er selbst.
Die Krankenversicherung zahlt dabei nicht nur den Test selbst, sondern übernimmt auch die Kosten für die Laboruntersuchung. Die Abrechnung erfolgt über die Gesundheitskarte.
Corona-Test für Privatversicherte
Die nachfolgenden Regelungen gelten für gesetzlich Versicherte. Bei Versicherten in einer privaten Krankenversicherungen können sich die Regeln zur Kostenübernahme unterscheiden. Häufig müssen die Kosten zunächst selbst getragen und können später ganz oder teilweise erstattet werden.
Test bei Symptomen
Haben Sie Symptome, die auf eine Infektion mit COVID-19 hindeuten und Ihr behandelnder Arzt hält eine Abklärung durch einen Test für notwendig, zahlt die Krankenversicherung diesen Test. Dafür muss der Test aber auch durch den Arzt organisiert werden.
Test bei ”erhöhtem Risiko” in der Corona-Warn-App
Wenden Sie sich an Ihren Arzt oder das Gesundheitsamt. Meist wird der Test dann organisiert oder angeordnet. Er muss nicht selbst bezahlt werden.
Test bei Kontakt mit infizierter Person
Die Einstufung als Kontaktperson muss durch den behandelnden Arzt oder das Gesundheitsamt vorgenommen werden. Im Anschluss kann ein Test angeordnet werden. Dieser wird dann von der Krankenversicherung übernommen.
Test vor einer Reise
Haben Sie keine Beschwerden oder Symptome und möchten verreisen, müssen Sie den Test selbst bezahlen. Wenn keine Tests angeordnet werden, beispielsweise durch Allgemeinverfügung oder das Gesundheitsamt, ist es auch egal, ob es sich um aus- oder inländische Reisen handelt und ob Sie in einem Hotspot leben oder nicht.
Verlangt die Fluggesellschaft, das Hotel oder jemand anders einen negativen PCR-Test, muss dieser selbst bezahlt werden.
Test nach einer Reise
Wer aus einem vom RKI ausgewiesenen Risikogebiet nach Deutschland zurückkehrt, hat die Pflicht, sich bis zu 48 Stunden nach Einreise kostenlos testen zu lassen. Bei einem Hochrisikogebiet ist die Testung noch vor der Einreise nach Deutschland durchzuführen. Die Kosten übernimmt in diesem Fall die Krankenkasse. Oft wird bereits am Flughafen oder Bahnhof ein Test angeboten. Oft geht mit der Testpflicht auch eine Pflicht zur häuslichen Quarantäne einher sowie die Pflicht, innerhalb von fünf Tagen einen weiteren PCR-Test zu machen.
Bei einer Rückreise aus einem Nicht-Risikogebiet handelt es sich um einen freiwilligen Corona-Test, der selbst bezahlt werden muss.
Test bei der Arbeit
Verlangt der Arbeitgeber einen negativen PCR-Test oder Schnelltest, muss der Arbeitnehmer den Test selbst zahlen. Es ist aber möglich, dass der Arbeitgeber die Kosten durch bei einer externen Testung übernimmt. Werden die Tests beispielsweise aber beim Arbeitgeber selbst durchgeführt, übernimmt dieser ohnehin die Kosten.
Für gewisse Berufe und Einrichtungen gibt es die Möglichkeit, sich in Abstimmung mit dem lokalen Gesundheitsamt regelmäßig kostenlos testen zu lassen.
Das gilt beispielsweise für:
- Krankenhäuser
- Reha-Einrichtungen
- Pflegeeinrichtungen (stationäre & ambulante Pflege)
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Arztpraxen & Zahnarztpraxen
Test vor einer Behandlung / OP
Wer im Krankenhaus behandelt werden muss oder bei wem eine ambulante Operation durchgeführt wird, muss oft ein negatives Testergebnis vorweisen können. Wird dieser Test vor Ort vorgenommen, werden auch die Kosten in der Regel übernommen. Wird vorab privat ein PCR-Test gemacht, kann es sein, dass die Gebühren nicht von der Krankenversicherung getragen werden.
Freiwilliger Test zur Abklärung
Liegen keine Beschwerden vor und gibt es keinen Anlass, den Corona-Test durchzuführen, müssen die Kosten immer privat getragen werden.
Ausnahme in Bayern:
Seit dem 1. Juli 2020 können sich alle Einwohner des Freistaats Bayern auf Kosten des Bundeslandes von Ärzten mit Kassenzulassung auf das Corona-Virus testn lassen. Die Abrechnung erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns.
Kostenübernahme beim Corona-Schnelltest
Seit dem 8. März 2021 haben Bürger den Anspruch darauf, einen kostenlosen Schnelltest pro Woche durchführen lassen zu können. Das gilt nur, wenn sie symptomfrei sind. Bei Symptomen wird ein regulärer PCR-Test angeordnet.
Die Kosten hier übernimmt der Bund, nicht die Krankenkasse. Daher ist der kostenlose Schnelltest auch für Privatversicherte umsonst.
Den kostenlosen Schnelltest können Versicherte in Testzentren und Teststationen durchführen lassen. Teilweise ist die Testung auch bei niedergelassenen Ärzten möglich. Über die Testmöglichkeit informiert in der Regel die Kommune oder das Bundesland.
Kostenübernahme beim Selbsttest
Wer einen Corona-Selbsttest durchführt, muss die Kosten selbst tragen. Die Krankenversicherung erstattet die Beträge nicht.
Dieser Beitrag in Kürze
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen den Corona-Test immer dann, wenn ein kassenärztlich zugelassener Arzt den Test verordnet oder das Gesundheitsamt eine Testung anordnet. Bei der privaten Krankenversicherung werden die Kosten in den meisten Fällen ebenfalls erstattet, eine Abklärung im Voraus sollte getroffen werden.
Betr. : Ein kostenloser Schnelltest pro Woche.
Mein Arzt, in dessen Wartezimmer ein Zettel hing, auf dem stand, das kostenlose Schnelltests angeboten werden, wollte, dass ich als Privatpatient dann plötzlich 22€ dafür zahlen sollte.
Also nix mit der Bund übernimmt die Kosten?
Ich zahle doch nicht so viel Geld, um dann zum Friseur gehen zu dürfen.
Auch die Berliner Hotline konnte mir da nicht weiterhelfen.
Traurig aber wahr.
Hallo,
tatsächlich scheint die Lage für Privatpatienten hier nicht überall optimal gelöst oder kommuniziert. Bitte wenden Sie sich doch an Ihre Versicherung. Möglicherweise werden Ihnen die Kosten erstattet, wenn der Test besprochen ist.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Mein Arbeitgeber hat einen negativen PCR Test verlangt. Ich bin voll geimpft. Von Labor habe ich einnen Rechnung über 118,00 Euro bekommen. Wer zahlt den Test ?
Hallo Wjatschslaw,
auf der Seite vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales solltest du mehr Informationen finden: Betrieblicher Infektionsschutz.
Ihr Arbeitgeber muss Ihnen eigentlich Schnell- oder Selbsttests (zwei Mal wöchentlich) zur Verfügung stellen. Hier handelt es sich ja aber um einen PCR-Test, den er gefordert hat.
Im Rahmen von 3G können Sie durch die Impfung ja einen gültigen Nachweis erbringen – wären Sie nicht geimpft, wären eventuell Testkosten von Ihnen selbst zu tragen.
Unter Frage 2.2.20 finde ich die Auskunft: „Die Arbeitgeber müssen für die Erfüllung ihrer Angebotspflicht gemäß der SARS-CoV-2- Arbeitsschutzverordnung eigene Testangebote unterbreiten und finanzieren. Ein Verweisen der Beschäftigten auf Bürgertests ist nicht erlaubt.“
Ich gehe davon aus, dass Ihr Arbeitgeber den Test zahlen müsste. Wenn er sich dazu nicht bereiterklärt, kann möglicherweise der Betriebs- oder Personalrat weiterhelfen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo, bin Altenpflegerin wir müssen uns vor jedem Dienst mit Schnelltest testen. Mein Schnelltest war immer negativ. Mal im November hatte ich Symptome, bin an dem Tag nicht arbeiten gegangen, den HA angerufen, sollte zum PCR Test kommen. So wie es sich gehört, war natürlich positiv getestet, bekam dann vom Labo eine Rechnung. Obwohl ich vom Arbeitgeber eine Bescheinigung besitze, in der Pflege zu arbeiten. Meine Kollegen waren fast um die gleiche Zeit auch aus dem gleichen Grund bei Hausärzten, haben aber nie Rechnung bekommen. Arbeite in Bayern.
Hallo Marie,
vielen Dank für das Teilen Ihrer Erfahrung. Haben Sie mit Ihrer Krankenversicherung über die Kostenübernahme gesprochen? Möglicherweise kann man Ihnen dort weiterhelfen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Hallo, guten Morgen,
dürfen Ungeimpfte jeden Tag zu einer Teststation um einen Schnelltest zu machen u. sind diese Tests immer umsonst.
Und gilt ab April 2022 wieder diese 1x malige Schnelltestung an Teststationen für private Personen.
Freundliche Grüße Helga Weingärtner
Hallo Helga,
die Regelungen können hier je nach Bundesland variieren. Bitte informieren Sie sich direkt vor Ort.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net