Wenn das Gehalt eines Verbrauchers gepfändet wird, kann dieser sein Girokonto in ein sogenanntes P-Konto umwandeln. Dabei handelt es sich um ein Pfändungsschutzkonto, das weiterhin den normalen Zahlungsverkehr ermöglicht und einen Betrag von bis zu 1.073,88 Euro je Kalendermonat vor der Pfändung schützt. Die Banken sind laut Gesetz berechtigt, die Umwandlung in ein P-Konto der Schufa zu melden.
Was ist ein P-Konto?
Wer als Bankkunde mit einer Pfändung seines Gehaltes konfrontiert ist, der läuft Gefahr sein Girokonto zu verlieren. Das führt dazu, dass über dieses Konto kein Zahlungsverkehr mehr stattfinden kann, d. h. es können zum Beispiel keine Überweisungen getätigt werden. Um sich davor zu schützen, kann man sein Girokonto in ein sogenanntes P-Konto umwandeln.
Ein Pfändungsschutzkonto ermöglicht es dem Besitzer, seinen Zahlungsverpflichtungen weiterhin über die Bank nachzukommen und bietet einen Schutz für Guthaben bis zu einem Betrag von 1.073,88 Euro pro Monat. Leistungen wie Geldabheben, Nutzung von Bankterminals, Onlinebanking, Lastschriften und Überweisungen können weiterhin genutzt werden.
Die Banken und Sparkassen sind per Gesetz dazu verpflichtet, ein Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln, wenn ein Antrag vorliegt. Die Umwandlung ist kostenlos. Kontoführungsgebühren fallen jedoch weiterhin an. In welcher Höhe diese ausfallen, ist von Bank zu Bank unterschiedlich, jedoch dürfen die Gebühren für ein P-Konto die für ein normales Girokonto nicht übersteigen.
Wer sollte ein P-Konto besitzen?
Jeder, der von einer Pfändung betroffen ist, sollte auch ein P-Konto besitzen. Auf dem normalen Girokonto ist das Guthaben nicht geschützt und auch der übliche Zahlungsverkehr ist nicht mehr möglich. Während Betroffene früher beim Gericht oder bei der pfändenden Behörde einen Freibetrag zum Leben beantragen mussten, kann dies heute umgangen werden, indem das Girokonto in ein P-Konto umgewandelt wird.
Lohnt sich ein P-Konto auch für Personen, die nicht von Pfändungen betroffen sind?
Wenn man nicht von einer Pfändung betroffen ist, bringt das P-Konto auch keine Vorteile mit sich. Mit dem P-Konto gehen stattdessen viele Nachteile einher, die das Girokonto nicht aufweist. So stehen Ihnen oftmals kein Dispo und keine Kreditkarte zur Verfügung und es ist schwierig, das P-Konto wieder in ein normales Girokonto umzuwandeln. Viele P-Konten ermöglichen keine Barabhebungen und Sie haben nur eine beschränkte Verfügbarkeit über das Konto.
Wie beantragt man ein P-Konto?
Lassen Sie sich einen Termin bei der Bank geben, bei der Sie auch Ihr Girokonto haben. Ihr Bankberater wird den Antrag mit Ihnen zusammen erstellen und Sie auf die individuellen Konditionen und Rahmenbedingungen hinweisen.
Was sind die Vorteile und Nachteile eines P-Kontos?
- Jeder kann ein P-Konto bekommen, auch Selbstständige
- Man kann weiterhin am elektronischen Zahlungsverkehr teilnehmen
- Um ein P-Konto zu eröffnen ist kein Gerichtsbeschluss notwendig
- Schutz vor Pfändung eines Freibetrags von 1.073,88 Euro
- Der Freibetrag kann in besonderen Situationen aufgestockt werden
- Sparen kaum möglich, da Guthaben aus einem Monat nur einmal in den anderen Monat übertragen werden kann
- Gemeinsame Kontoführung nicht möglich
- P-Konten bringen ein gewisses Stigma bei der jeweiligen Bank mit sich, sodass Folgegeschäfte kaum möglich sind
- Der Pfändungsschutz greift erst nach der Kontoumstellung
- Eine automatische Umstellung erfolgt nicht
Darf man mehrere P-Konten besitzen?
Nein, das wäre eine Benachteiligung des Gläubigers und strafbar. Jeder Bürger darf nur ein P-Konto besitzen.
Kann der Basispfändungsschutz erhöht werden?
Der Basispfändungsschutz von 1073,88 Euro kann je nach Lebenssituation des Kontoinhabers erhöht werden. Dies trifft zum Beispiel dann zu, wenn der Kontoinhaber Unterhalt leistet oder für eine Familie verantwortlich ist. So ist Kindergeld zum Beispiel nicht pfändbar. Um den Basispfändungsschutz zu erhöhen, müssen der Bank entsprechende Unterlagen vorgelegt werden.
Der Basispfändungsschutz kann je nach Lebenssituation erhöht werden.
- Bei Unterhaltspflicht für eine Person erhöht sich der Basispfändungsschutz auf 1479,99 Euro
- Bei Unterhaltspflicht für zwei Personen erhöht sich der Basispfändungsschutz auf 1709,99 Euro
- Kindergeld und Kinderzuschläge sind pfändungsfrei (auf Nachweis)
Kann man auf dem P-Konto sparen?
Das P-Konto eignet sich nicht zum dauerhaften Sparen. Es ist jedoch erlaubt, das in einem Monat angesparte Guthaben in den nächsten Monat mitzunehmen. Im Folgemonat muss das angesparte Geld jedoch verbraucht sein. Langfristige Ansparungen sind somit nicht möglich.
Wird die Schufa über ein P-Konto informiert?
Die Schufa ist über die Existenz von P-Konten informiert. Dies dient dem Schutz vor Missbrauch. So darf jeder Verbraucher nur ein P-Konto besitzen und muss dies der Bank gegenüber bei der Umwandlung auch versichern. Vor der Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto rückversichert sich die Bank bei der Schufa, ob tatsächlich nicht bereits ein P-Konto besteht. Die Schufa ist zudem die einzige Auskunftei, die über diese Informationen verfügt.
Hat das P-Konto Einfluss auf den Score-Wert der Schufa?
Das P-Konto fließt nicht in den Schufa-Score-Wert eines Verbrauchers ein. Die Information über die Existenz eines P-Kontos darf jedoch nur an Banken und Sparkassen weitergegeben werden. Mehr über den Schufa-Score erfahren Sie in unserem Ratgeber: Was ist der Schufa-Score.
Video: P-Konto und Schufa
Zusammenfassung
Abschließen fassen wir noch einmal zusammen, was ein P-Konto ist, für wen es sinnvoll ist und was die Schufa damit zu tun hat.
- Das P-Konto gewährt Personen einen Pfändungsschutz bis zu dem Betrag von 1.073,88 Euro.
- Banken sind verpflichtet, ein Girokonto auf Antrag in ein P-Konto umzuwandeln.
- Ein P-Konto lohnt sich nur für Personen, die von einer Pfändung betroffen sind.
- Die Schufa wird über die Existenz eines P-Kontos informiert.