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Bezahlen.net Ratgeber Versand Paketstatus Deutsche Post Deutsche Post Status: Sendung das zuständige Zollamt übergeben

Deutsche Post Status: "Sendung wurde an das zuständige Zollamt übergeben."

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Deutsche Post Status: „Die Sendung wurde am… an das für den Empfänger zuständige Zollamt übergeben.“


Es handelt sich um eine Auslandssendung, die im Empfängerland angekommen ist und dort an das Zollamt übergeben wurde. Bei Sendungen aus dem Nicht-EU-Ausland ist es nie ganz klar, ob die Sendung zum Empfänger nach Hause geliefert wird oder in einem Zollamt in seiner Nähe abgegeben wird.

Inhaltsverzeichnis des Artikels

  • 1 Wie lange habe ich Zeit, um die Sendung beim Zollamt abzuholen?
  • 2 Welche Dokumente muss ich beim Zollamt vorlegen?
  • 3 Was passiert mit dem Paket, wenn es beim Zollamt nicht abgeholt wird?
  • 4 Ich schaffe es nicht, das Paket beim Zoll Amt abzuholen. Habe ich eine Alternative?
  • 5 Wie funktioniert eine Übergabe an der Haustür?
  • 6 Worauf ist zu achten, wenn man ein Paket ins Nicht-EU-Ausland verschickt?
  • 7 Müssen auch Dokumente verzollt werden?
  • 8 Zusammenfassung
  • 9 Kontakt zur Deutschen Post

Wie lange habe ich Zeit, um die Sendung beim Zollamt abzuholen?

In der Regel beträgt die Aufbewahrungsfrist 7-14 Tage. Da sie vom Zoll darüber informiert werden, dass eine Sendung abgeholt werden muss, sollten Sie sich an die Angaben in der Information halten. Dieser können Sie in der Regel entnehmen, wie lange Sie Zeit für die Abholung haben.

Welche Dokumente muss ich beim Zollamt vorlegen?

Um Ihr Paket zu erhalten, müssen Sie Ihre Abholbenachrichtigung vorlegen. Darin steht eine Postübergabe-Nummer (PÜB). Diese wird benötigt, um die Sendung an Sie auszuhändigen. In der Regel müssen Sie sich auch ausweisen. Falls der Zoll im Importzentrum nicht feststellen konnte, welchen Wert die Ware hat oder ob sie zulässig ist, muss der Empfänger beim Zollamt Dokumente oder Rechnungen vorlegen, die die nötigen Informationen liefern. Eventuell fallen auch Zollgebühren und Steuern an, die vor Aushändigung beglichen werden müssen.

Was passiert mit dem Paket, wenn es beim Zollamt nicht abgeholt wird?

Erfolgt keine Abholung im Zollamt, wird die Sendung an den Absender zurückgeschickt.

Ich schaffe es nicht, das Paket beim Zoll Amt abzuholen. Habe ich eine Alternative?

Postverzollung statt Abholung.

Sie haben eine Alternative.

Sie können eine Postverzollung beantragen. Dies erfordert, dass Sie benötigte Dokumente per E-Mail beim Zoll einreichen. Die Zollbeamten prüfen diese und berechnen die fälligen Gebühren. Das Paket wird schließlich an den Empfänger gesendet und er kann die fälligen Kosten beim Postboten bezahlen.

Der Service der Postverzollung kostet 28,50 Euro pro Paket. Sparen können Sie sich das Geld, wenn Sie Ihr Paket von Anfang an korrekt deklarieren, sodass keine weiteren Informationen vom Zoll angefordert werden müssen. In diesem Fall wird das Paket automatisch direkt an die Haustür des Empfängers geliefert.

Wie funktioniert eine Übergabe an der Haustür?

Ihr Paket wird ganz normal an Ihre Adresse geliefert. Anfallende Gebühren, werden beim Postboten beglichen. Wichtig hierbei ist, dass der Empfänger den Betrag passend zur Hand hat. Da die Postboten oftmals kein Wechselgeld mit sich führen, kann das Paket nicht übergeben werden, wenn der Empfänger nicht in der Lage ist passend zu zahlen. Der Postbote nimmt das Paket dann wieder mit und versucht am nächsten Werktag eine neue Zustellung durchzuführen.

Worauf ist zu achten, wenn man ein Paket ins Nicht-EU-Ausland verschickt?

Pakete, die ins außereuropäische Ausland gehen, müssen über eine Zollinhaltserklärung verfügen, die außen am Paket angebracht ist. Darauf befinden sich die Absender- und Empfängerdaten, sowie alle wichtigen Angaben zur beinhalteten Ware.

Müssen auch Dokumente verzollt werden?

Nein, eine Verzollung für Dokumente ist nicht notwendig. Diese werden direkt an den Empfänger weitergeleitet.

Zusammenfassung

  • Die Sendung wurde an ein Zollamt in der Nähe des Empfängers übergeben.
  • Dort kann er es gegen Vorlage entsprechender Dokumente und Zahlung der fälligen Gebühren abholen.
  • Dies muss in der festgelegten Aufbewahrungsfrist des Zollamtes passieren.

Kontakt zur Deutschen Post

KontaktDetails
TelefonBRIEF Einschreiben und Nachnahme National, WERT NATIONAL:
0228 4333112
(Mo. - Fr., 8.00 - 18.00 Uhr)

BRIEF International:
0228 4333118
(Mo. - Fr., 8.00 - 18.00 Uhr)

Geschäftskundenservice BRIEF:
01806 555555
(Mo. - Fr., 8.00 - 18.00 Uhr, 20 Cent aus dem Festnetz, max. 60 Cent aus dem Mobilfunknetz)
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