Deutsche Post Status: „Zollamtlich abgefertigt. Einzuziehende Einfuhrabgaben: XX Euro.“
Es handelt sich um eine Sendung, die vom Zoll abgefertigt wurde. Dies ist bei Nicht-EU-Sendungen der Fall. Es fallen Zollgebühren an. Nach Abfertigung erhält die Sendung einen grünen Aufkleber, auf welchem notiert wird, welche Gebühren zu zahlen sind.
Wie und wo kann ich die Zollgebühren bezahlen?
Die Zollgebühren werden entweder direkt beim Postboten oder beim nächstgelegenen Zollamt bezahlt. Müssen noch Dokumente oder Informationen vorgelegt werden, die eine Prüfung ermöglichen, so wird das Paket an ein Zollamt in der Nähe des Empfängers gesendet. Dort kann der Empfänger die benötigten Informationen vorlegen und die fällige Gebühr bezahlen, um die Sendung anschließend mitnehmen zu können.
Liegen alle benötigten Informationen vor, so wird der Zoll die Sendung direkt an die Empfängeradresse schicken. Bei Übergabe durch den Zusteller bezahlt der Empfänger die fällige Gebühr. Hat er diese nicht passend zur Hand, wird der Zusteller das Paket vermutlich wieder mitnehmen und einen neuen Zustellversuch am nächsten Werktag unternehmen.
Für welche Sendungen fallen Zollgebühren an?
Dies ist abhängig von der Art und Menge der Ware.
Unsere Tabelle gibt einen kleinen Überblick:
Sendungen innerhalb der EU | Sendungen in ein Nicht-EU-Land | Sendungen aus einem Nicht-EU-Land |
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Die Sendung geht direkt an den Empfänger. Eine Verzollung muss nicht erfolgen. | Die Verzollung muss bei der Ausfuhrzollstelle des jeweiligen Wohnortes angemeldet werden. | Sendungen aus Nicht-EU-Ländern müssen verzollt werden. Dafür fallen Kosten an. |
Waren wie zum Beispiel Kaffee, Tabak, Getränke und Parfüm sind verbrauchssteuerpflichtig. | Eine Verzollung ist nicht nötig, wenn einige besondere Punkte zutreffen. Die Ware darf nicht kommerzieller Natur sein oder aber sie muss einen Wert von unter 1000 Euro haben, sie darf keinen Verboten oder Beschränkungen unterliegen, es darf keine Ausfuhrerstattung und kein Antrag auf Erlass oder Erstattung von Einfuhrabgaben bei Wiederausfuhr gestellt werden und es dürfen keine Förmlichkeiten anfallen. Trifft einer dieser Punkte nicht zu, muss die Sendung verzollt werden. | Für Geschenksendungen zwischen Privatpersonen fällt kein Zoll an, wenn der Warenwert unter 45 Euro liegt. Bei Internetbestellungen ist auch der Warenwert entscheidend. Für Waren bis 22 Euro fallen keine Abgaben an. Waren bis 150 Euro sind auch zollfrei, jedoch fallen Einfuhrumsatzsteuern und Verbrauchssteuern an. Ist der Warenwert größer als 150 Euro, fallen Zoll, Einfuhrumsatzsteuern und Verbrauchssteuern an. |
An wen wende ich mich, wenn ich Fragen zu meinem Paket habe?
Der Kundenservice der Deutschen Post steht Ihnen von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr zur Verfügung. Scheuen Sie sich nicht dort anzurufen. Die Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
Hotlines der Post
Je nach Art der Sendung bietet die Post eine eigene Hotline an:
- Kundenservice BRIEF Einschreiben, Nachname National, wert National: 0228 4333 112
- Kundenservice BRIEF International: 0228 4333 118
- Geschäftskundenservice BRIEF: 0180 6555 555
Müssen alle Auslandssendungen verzollt werden?
Nein, verzollt werden nur Sendungen, die ins außereuropäische Ausland gehen oder aus dem außereuropäischen Ausland in Deutschland ankommen.
Wie viel Zeit nimmt die Zollprüfung in Anspruch?
Das ist ganz unterschiedlich. Wurden die Waren ordnungsgemäß deklariert und alle benötigten Dokumente beigelegt, so wird die Prüfung vermutlich recht zügig abgeschlossen. In der Regel benötigt der Zoll dafür nur ein bis zwei Tage. Im Anschluss wird das Paket freigegeben und kann seinen Transportweg zum Empfänger fortsetzen.
Anders verhält es sich, wenn Informationen fehlen. In dem Fall müssen die Zollbeamten mit dem Absender oder Empfänger Kontakt aufnehmen und die Informationen anfordern, was natürlich einige Zeit in Anspruch nimmt. In Ausnahmefällen kann die Bearbeitung beim Zoll sogar bis zu drei Wochen dauern. Beobachten Sie einfach die Sendungsverfolgung, um stets über den aktuellen Stand Ihres Paketes informiert sein.
Zusammenfassung
- Das Paket wurde vom Zoll geprüft.
- Es fallen Gebühren an, die vom Empfänger zu entrichten sind.
- Die Gebühren können entweder direkt beim Zusteller oder beim nächstgelegene Zollamt bezahlt werden.
Kontakt zur Deutschen Post
Kontakt | Details |
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Telefon | BRIEF Einschreiben und Nachnahme National, WERT NATIONAL: (Mo. - Fr., 8.00 - 18.00 Uhr) BRIEF International: (Mo. - Fr., 8.00 - 18.00 Uhr) Geschäftskundenservice BRIEF: (Mo. - Fr., 8.00 - 18.00 Uhr, 20 Cent aus dem Festnetz, max. 60 Cent aus dem Mobilfunknetz) |
Post (Reklamation) | Deutsche Post AG Charles-de-Gaulle-Straße 20 53113 Bonn Nordrhein-Westfalen - Germany |
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