DHL-Express-Status: „Die Sendung hat das Importzentrum verlassen.“
Die Sendung ist im Empfängerland angekommen und wurde im Importzentrum bearbeitet. Sie wurde vom Zoll geprüft und für den Weitertransport freigegeben. Taucht dieser Status bei einer deutschen DHL-Express-Sendung auf, so handelt es sich in der Regel um ein Versehen. Dann bedeutet er lediglich, dass die Sendung das Paketzentrum in der Nähe des Absenders verlassen hat und sich nun auf dem Weg ins Paketzentrum des Empfängers befindet.
Welche Auslandssendungen werden vom Zoll geprüft?
Falls Sie eine Sendung aus dem Ausland erwarten, kann es passieren, dass diese vom Zoll geprüft wird. Dies hängt davon ab, aus welchem Land diese Sendung kommt und welche Waren mit welchem Wert sie beinhaltet.
Um einen groben Überblick zu erhalten, können Sie sich nach unserer Tabelle richten:
Sendungen innerhalb der EU | Sendungen in ein Nicht-EU-Land | Sendungen aus einem Nicht-EU-Land |
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Die Sendung geht direkt an den Empfänger. Eine Verzollung muss nicht erfolgen. | Die Verzollung muss bei der Ausfuhrzollstelle des jeweiligen Wohnortes angemeldet werden. | Sendungen aus Nicht-EU-Ländern müssen verzollt werden. Dafür fallen Kosten an. |
Waren wie zum Beispiel Kaffee, Tabak, Getränke und Parfüm sind verbrauchssteuerpflichtig. | Eine Verzollung ist nicht nötig, wenn einige besondere Punkte zutreffen. Die Ware darf nicht kommerzieller Natur sein oder aber sie muss einen Wert von unter 1000 Euro haben, sie darf keinen Verboten oder Beschränkungen unterliegen, es darf keine Ausfuhrerstattung und kein Antrag auf Erlass oder Erstattung von Einfuhrabgaben bei Wiederausfuhr gestellt werden und es dürfen keine Förmlichkeiten anfallen. Trifft einer dieser Punkte nicht zu, muss die Sendung verzollt werden. | Für Geschenksendungen zwischen Privatpersonen fällt kein Zoll an, wenn der Warenwert unter 45 Euro liegt. Bei Internetbestellungen ist auch der Warenwert entscheidend. Für Waren bis 22 Euro fallen keine Abgaben an. Waren bis 150 Euro sind auch zollfrei, jedoch fallen Einfuhrumsatzsteuern und Verbrauchssteuern an. Ist der Warenwert größer als 150 Euro, fallen Zoll, Einfuhrumsatzsteuern und Verbrauchssteuern an. |
Zusammenfassung
- Diese Sendung von DHL Express wurde im Empfängerland vom Import abgefertigt. Gegebenenfalls ist sie auch durch den Zoll gegangen und wurde für den Weiterversand freigegeben.
- Wenn Zölle oder Steuern anfallen, können Sie die Sendung beim Zollamt gegen Bezahlung abholen oder sich die Sendung schicken lassen und die Abgaben per Nachnahme bezahlen.
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