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Bezahlen.net Ratgeber Versand Paketstatus DHL DHL-Status: Sendung nicht zugestellt, Abholung in Filiale/Agentur

DHL-Status: "Die Sendung konnte nicht zugestellt werden und wird jetzt zur Abholung in die Filiale/Agentur gebracht"

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DHL-Status: „Die Sendung konnte nicht zugestellt werden und wird jetzt zur Abholung in die Filiale/Agentur gebracht“


Die Sendung befand sich bereits in der Zustellung, jedoch hat der DHL-Zusteller den Empfänger nicht angetroffen und die Sendung deshalb wieder mitgenommen und in der Filiale deponiert, wo sie vom Empfänger abgeholt werden kann. Alternativ ist es auch möglich, dass der DHL-Mitarbeiter eine Zustellung zeitlich nicht geschafft hat und die Sendung deshalb in die Filiale gebracht hat.

Inhaltsverzeichnis des Artikels

  • 1 Wann kann die Sendung abgeholt werden?
  • 2 Wie lange kann die Sendung abgeholt werden?
  • 3 Kann die Lagerfrist verlängert werden?
  • 4 Was muss bei einem Antrag auf erneute Zustellung beachtet werden?
  • 5 Was tun, wenn man die Sendung innerhalb der Lagerfrist nicht abholen kann?
  • 6 Zusammenfassung
  • 7 Kontakt zu DHL

Wann kann die Sendung abgeholt werden?

In der Regel kann die Sendung ab dem nächsten Werktag und einer bestimmten Uhrzeit in der Filiale abgeholt werden. Um die Sendung entgegenzunehmen, muss der Empfänger die Benachrichtigungskarte und einen Ausweis vorlegen.

Wie lange kann die Sendung abgeholt werden?

Die Sendung wird sieben Werktage in der Filiale gelagert, bevor sie wieder an den Absender zurückgeschickt wird. Dieser wird die Sendung dann noch einmal an den Empfänger schicken und noch einmal Porto zahlen müssen.

Kann die Lagerfrist verlängert werden?

Nein, die Lagerfrist kann bei DHL nicht verlängert werden. Sie können jedoch über die DHL-Webseite eine erneute Zustellung beantragen: Zweite Zustellung beantragen.

Was muss bei einem Antrag auf erneute Zustellung beachtet werden?

  • Die zweite Zustellung ist erst zwei Tage nach Auftragserteilung möglich.
  • Die zweite Zustellung ist nur im Rahmen der Lagerfrist von sieben Tagen möglich.
  • Sie kann ausschließlich an die ursprüngliche Empfangsadresse erfolgen.
  • Eine Zustellung innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens ist nicht möglich.
  • Die erneute Zustellung ist nicht für Briefe und Päckchen verfügbar.

Was tun, wenn man die Sendung innerhalb der Lagerfrist nicht abholen kann?

Um zu verhindern, dass die Sendung nach sieben Tagen zurück an den Absender geschickt wird, können Sie eine Person bevollmächtigen, die Abholung für Sie zu übernehmen. Dafür benötigt die Person von Ihnen eine Vollmacht und muss sich vor Ort in der Filiale ausweisen. Die Vollmacht kann entweder auf der Rückseite der Benachrichtigungskarte ausgestellt werden oder mithilfe eines Online-Formulares: DHL-Vollmacht zur Abholung einer Sendung.

Zusammenfassung

  • Es war dem DHL-Zusteller nicht möglich, die Sendung zuzustellen. Deshalb hat er sie in einer Filiale hinterlegt.
  • Dort kann sie vom Empfänger oder von einem Bevollmächtigten abgeholt werden.

Kontakt zu DHL

KontaktDetails
Telefon
+ 49 (0) 228 4333112
(Mo. - Fr., 7.00 - 20.00Uhr, auch an Feiertagen)
Fax (Beschwerden)
01803/002600
(kostenpflichtig: 0,09 €/min)
Post (Reklamation)
DHL Paket GmbH
Kundenservice
22795 Hamburg,
Hamburg - Germany
ChatPost-Chat
Sendungsverfolgung:DHL Track and Trace
Filiale findenstandorte.deutschepost.de
Facebookwww.facebook.com/DHLPaket
Twittertwitter.com/DHLPaket


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2 Kommentare

  1. Nezahat Genc sagt:
    27. Oktober 2017 um 15:49 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe heute ein Paket bekommen aber musste Zoll zahlen, aber ich hatte das Geld nicht bei mir und konnte es nicht zahlen. Der Lieferer hat das Paket wieder mitgenommen aber nichts hinterlassen. Kommt das Paket nochmal oder muss ich das abholen? Ich habe nämlich kein Abholschein oder Benachrichtigungensschein bekommen.

    Mfg

    Antworten
    1. Jana sagt:
      27. Oktober 2017 um 16:14 Uhr

      Guten Tag Frau Genc,

      Sie müssen sich in diesem Fall an die Deutsch Post AG oder dem Kurier- oder Expressdienst nachfragen. Es kann sein, dass Ihnen der Bescheid noch zugesandt wird, wenn nicht, fragen Sie nochmals nach dem Abgabenbescheid.

      Mit freundlichen Grüßen
      Jana

      Antworten

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