DPD-Status: „Annahme verweigert beschädigt nach Inhaltsprüfung.“
Es hat ein Zustellversuch durch DPD stattgefunden, jedoch hat der Empfänger die Sendung im Beisein des Zustellers geprüft und festgestellt, dass die Ware beschädigt ist. Aus diesem Grund hat er die Annahme der Sendung verweigert.
Wie prüfe ich eine Sendung auf Schäden?
Wird Ihnen ein Paket zugestellt, sollten Sie es im Idealfall immer auf Schäden prüfen.
- Begutachten Sie den äußerlichen Zustand des Paketes und stellen Sie sicher, dass keine Beschädigungen erkennbar sind.
- Prüfen Sie das Paket auf Einstiche. Eventuell ist ein spitzer Gegenstand in das Paket eingedrungen und hat die Ware beschädigt.
- Machen Sie den Schütteltest. Falls Sie Scherben oder ungewöhnliche Geräusche hören, kann dies ein Hinweis auf beschädigte Ware sein.
- Prüfen Sie, ob das Paket feuchte Stellen hat. Eventuell ist das Paket nass geworden und die Feuchtigkeit hat die Ware beschädigt.
- Falls Sie Klebeband sehen, das das Logo des Transportdienstleisters überdeckt, ist das ein Hinweis darauf, dass die Sendung im Paketzentrum nachverpackt wurde. Dies könnte ein Hinweis auf eine vorhergehende Beschädigung sein.
Ich habe den Eindruck, dass meine Ware beschädigt sein könnte. Was kann ich tun?
Falls Sie aufgrund der vorhergehenden Prüfungsmethoden den Eindruck haben, dass die Ware beschädigt sein könnte, öffnen Sie sie im Beisein des Zustellers. Dokumentieren Sie äußere Schäden und Schäden an der Verpackung, indem Sie Fotos machen. Falls die Ware beschädigt ist, können Sie die Annahme verweigern und die Sendung dem Zusteller wieder mitgeben.
Steht mir Schadensersatz für beschädigte Ware zu?
DPD leistet Schadensersatz, wenn die Ware ordnungsgemäß verpackt war und der Schaden dementsprechend auf DPD zurückzuführen ist. Füllen Sie dafür das DPD-Schadensformular aus und schicken Sie es an das zuständige DPD Depot.
DPD-Depotfinder
Das zuständige DPD-Depot finden Sie mit einem Online-Tool.
Ich habe die Beschädigung erst später gesehen. Was kann ich tun?
Selbst wenn Sie die Beschädigung erst erkannt haben, als der Zusteller schon wieder weg war, sollten Sie dennoch eine Schadensmeldung bei DPD einreichen. Dies muss jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung schriftlich erfolgen.
Zusammenfassung
- Der Empfänger hat die Annahme der Ware verweigert.
- Bei einer Prüfung des Sendungsinhaltes hat der Empfänger festgestellt, dass die Ware beschädigt ist.
- War die Ware ordnungsgemäß verpackt, kann er eventuell Schadensersatz von DPD fordern.
Kontakt zu DPD
Kontakt | Details |
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