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Alle Kontaktwege zum Kundenservice von easyJet auf einen Blick!

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Die Flugzeuge der europäischen Billigfluggesellschaft easyJet sind dank der niedrigen Ticketpreise bei allen preisbewussten Reisenden beliebt. Mit kleinen Preisen geht jedoch oft kein großer Service einher. Wenn Sie diese Erkenntnis teilen und nun wissen möchten, wie man easyJet erreicht oder einfach eine Frage haben, erfahren Sie in diesem Beitrag, wie Sie den easyJet-Kundenservice erreichen können.

Die Hotlines

Den Kundendienst erreichen Sie per Hotline 7 Tage in der Woche von acht Uhr morgens bis acht Uhr abends. Hier bekommen Sie alle Informationen zu Verspätungen, Umbuchungen und anderen allgemeinen Anliegen. Leider ist die Hotline mit 20 bis 60 Cent pro Anruf nicht kostenfrei. Wenn Sie also ein dringendes Anliegen haben, können Sie folgende Nummer wählen:

01806 - 060 606
täglich 08:00 – 20:00
Festnetz: 0,20 €/Anruf, Mobilfunk: max. 0,60 €/Anruf

0800 - 723 7965
täglich 09:00 – 17:30 Ortszeit
Festnetz: 0,20 €/Anruf, Mobilfunk: max. 0,60 €/Anruf

Kontakt per E-Mail

Per E-Mail ist der Kundenservice von easyJet auch zu erreichen. Für dringende Anfragen sollten Sie diesen Kanal jedoch nicht nutzen, da easyJet selbst darauf hinweist, dass man mit einer Bearbeitung des Anliegens bis zu 28 Tage warten muss.

kunden.service@easyjet.com

Kontakt per Post

Ebenfalls schriftlich aber nicht schnell kommen Sie auf dem Postweg zur Klärung Ihres Problems. Ein Büro in Deutschland betreibt easyJet nicht, sodass Sie alle Briefe und Einschreiben nach London an folgende Adresse schicken können:

easyJet Airline Company Limited
Hangar 89
London Luton Airport
Luton
LU2 9PF
England

Anfragen über das Kontaktformular

EasyJet hat auf seiner Internetseite mehrere Kontaktformular eingerichtet. Je nach Thema können Sie zur Kontaktaufnahme per online-Formular folgendermaßen vorgehen.

easyJet Kontaktformular nutzen – So geht’s:


  1. Öffnen Sie die Kontaktseite des Unternehmens: easyJet Kontakt
  2. Wählen Sie das für Sie passende Thema.
  3. Füllen Sie anschließend das Formular aus.
  4. Oder richten Sie eine allgemeine Anfrage an easyjet, indem Sie auf „Lokale Rufnummern“ klicken.
  5. Scrollen Sie runter und füllen Sie das dort stehende Formular aus.


Bitte beachten Sie, dass easyJet auch hier stets eine Bearbeitungszeit von bis zu 28 Tagen angibt und sich die Kontaktformulare damit für dringende Anfragen nicht eignen.

Chatsupport

Im Gegensatz zu den oben genannten Kontaktmöglichkeiten ist die Chatfunktion eine bewährte Methode, Fragen unmittelbar beantwortet zu bekommen. Nach Eingabe Ihres Namens, E-Mail-Adresse und der Buchungsnummer werden Sie mit einem Mitarbeiter von easyJet verbunden. Der Chat ist wie die Hotline in der Zeit von 8:00 bis 20:00 Uhr erreichbar und ist gebührenfrei.

  • Den Chat können Sie hier starten: easyJet Chat

Auf dem Laufenden bleiben mit der App

Die easyJet App bietet zwar keine zusätzliche Funktion für die Kontaktaufnahme zum Kundenservice, kann Sie aber immer bezüglich Verspätungen und Ausfällen per live-Update auf dem neuesten Stand halten und so Anrufen bei easyJet zuvorkommen.

Laden Sie hier die easyJet-App herunter:

  • Google Play: easyJet App für Android
  • App Store: easyJet App für iOS

Social Media

Auf allen gängigen Social-Media-Plattformen ist easyJet natürlich vertreten, sodass Sie per Direktnachricht oder Pinnwand-Post Fragen stellen und Feedback abgeben können. Inspiration für das nächste Reiseziel gibt es dank der zahlreich geposteten Kundenerfahrungen ebenfalls zuhauf.

  • Facebook: facebook.com/easyJetDeutschland
  • Twitter: twitter.com/easyJet
  • Instagram: instagram.com/easyjet
  • YouTube: youtube.com/easyJet
  • LinkedIn: linkedin.com/company/easyjet


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14 Kommentare

  1. Domdey Angelica sagt:
    8. März 2020 um 10:37 Uhr

    Sehr geehrte Kollegen von EasyJet,
    ich möchte meine n Flug mit der Buchungsnummer K14B978 nach Venedig Italien stornieren, da ich gerade in den nachrichten gehört habe, dass die italienische Regierung wegen Corona-Virus ab sofort ein Einreiseverbot auch für Venedig verfügt hat, wohin mein Flug morgen gehen sollte.
    Ich bitte Sie um Information, ob EasyJet Finanzielle Entschädigung anbietet, besonders in dem Fall, wenn ich den Flug zu einem späteren Zeitpunkt erneuere.
    Ich bitte um baldige Info.

    mit frdl. grüßen Angi Domdey
    über ihre Kundenservice mail war es nicht möglich, diese Information zu mailen, permanente Fehhlposition

    Antworten
    1. Caro sagt:
      9. März 2020 um 9:51 Uhr

      Hallo Angelica,
      bitte versuchen Sie nochmals, Easyjet mit Ihrem Anliegen zu erreichen. Wir von Bezahlen.net schreiben Ratgeber, können Ihre Nachricht aber nicht weiterleiten oder Ihnen Auskunft zu Stornogebühren geben.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  2. Dieter Pohler sagt:
    27. März 2020 um 15:00 Uhr

    Guten Tag,

    Leider wurde der o.g. Flug storniert und Ich versuche seit gestern erfolglos Ihren Service zu erreichen, um zu erfahren wie ich meine Kosten zurückerstattet bekomme.
    Meine Buchungsnummer ist K1LN4HR (Gatwick-Düsseldorf).
    Leider habe ich nicht, wie auf der Bandansage Ihrer Servicehotline angekündigt, eine Stornierungsmail mit weiteren Informationen bekommen.
    Auf der Buchungsseite kann ich nur umbuchen, es gibt aber kurzfristig keinen anderen Easy Jet Flug von Gatwick nach Düsseldorf.
    Mittlerweile habe ich mich um eine andere Lösung bemüht und möchte meine Kostenerstattung hiermit gültig machen.
    Bitte lassen Sie mich wissen, wie der Erstattungsprozess abläuft.

    Mit freundlichen Grüßen
    Dieter POhler

    Antworten
    1. Caro sagt:
      30. März 2020 um 9:32 Uhr

      Hallo Dieter,

      ich gehe davon aus, dass Sie mit easyJet Kontakt aufnehmen wollten. Hier sind Sie auf der Webseite von Bezahlen.net gelandet. Wir schreiben Ratgeber, können Ihnen aber bei der Erstattung nicht helfen. Bitte nutzen Sie eine der oben genannten Kontaktmöglichkeiten, um den Fall mit und bei easyJet zu klären.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  3. Kaya sagt:
    30. März 2020 um 19:44 Uhr

    Liebes bazahlen.net Team,

    über die eigene Homepage ( https://www.easyjet.com/de/claim/EU261 ) bietet Eesyjet die Möglichkeit einen Anspruch auf Entschädigung gemäß EC261 zu erheben. Sollte man dies tun, wenn der Flug storniert /bzw. annulliert wurde?

    Im letzten Absatz , muss mein ein Häkchen setzten damit das Formular überhaupt abgeschickt werden kann. Darin steht “ Durch Aktivieren dieses Kontrollkästchens bestätigst du, dass durch Absenden dieses Antragsformulars keine Erstattung für dein nicht verwendetes Ticket erfolgt. Wenn du Anspruch auf eine Rückerstattung hast, gehe bitte zu Buchungen verwalten.“

    Was bedeutet das fur mich konkret? Ist das kein Widerspruch an sich? Ich möchte doch, dass meine Flugkosten (Ticketkosten) erstattet werden.

    Vielen Dank im Voraus.
    MfG

    Antworten
    1. Caro sagt:
      31. März 2020 um 9:09 Uhr

      Hallo Kaya,

      mit welchen Folgen Sie rechnen müssen, wenn Sie das Formular nutzen, kann ich Ihnen nicht konkret sagen. Im Normalfall muss bei außergewöhnlichen Umständen (dabei dürfte es sich bei den aktuellen Flugausfällen handeln) keine Entschädigung gezahlt werden. Ich nehme an, dass hier also zwischen Rückerstattung und Entschädigung unterschieden wird. So wie ich es herauslesen konnte, muss eine Entschädigung nur gezahlt werden, wenn der Flug z. B. kurzfristig storniert wurde. Haben Sie bis zum anstehenden Flug noch mehr als zwei Wochen Zeit gehabt, steht Ihnen möglicherweise keine Entschädigung zu. Eine Erstattung kann aber trotzdem möglich sein.
      Sie sollten in dem Fall besser die Buchungsverwaltung aufrufen, bevor Sie das Formular zur Entschädigungszahlung nutzen.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  4. Kaya sagt:
    31. März 2020 um 10:46 Uhr

    Hallo Caro,
    vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Der Flug wurde tatsächlich nur 5 Tage vor dem Abflugtag storniert. Das Formular werde ich erstmal nicht ausfüllen, da ich keine Entschädigung, sondern lediglich eine Rückerstattung meiner Flugkosten haben möchte. Mir war der Unterschied nicht richtig klar.

    Vielen Dank!

    Mit freundlichen Grüßen,
    Kaya

    Antworten
    1. Caro sagt:
      1. April 2020 um 9:09 Uhr

      Hallo Kaya,
      im Zweifelsfall gibt es da auch seriöse Dienstleister, die gegen geringe Gebühr die Erstattung beantragen. Falls das alles für Sie selbst zu nervig ist, hilft man dort sicher gern weiter.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  5. Kurt Engel sagt:
    12. Mai 2020 um 10:10 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    mein Hin-und Rückflug EZ65XJM wurde auf Grund der Coronakrise gestrichen.
    Mit E-Mail vom 19.03.20 habe ich um Erstattung des Reisepreises gebeten.
    Per E-Mail wurde mir mitgeteilt, das ich in Spätestens 28 Tage mit der
    Erstattung rechnen könnte. Heute haben wir den 12.5. von Erstattung
    ist nichts in Sicht. Ich habe noch nicht einmal eine Stellungnahme auf
    diverse E-Mail`s erhalten. Macht keinen guten Eindruck für künftige
    Flüge. Vielleicht erhalte ich jetzt mal eine Stellungnahme. kurt

    Antworten
    1. Caro sagt:
      12. Mai 2020 um 17:35 Uhr

      Hallo Kurt,
      wir von Bezahlen.net können Ihnen keine Stellungnahme zu einem Fall bei easyJet geben, die Daten liegen bei uns nicht vor.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  6. Gabriele Fiebig sagt:
    5. August 2021 um 13:02 Uhr

    Habe gestern eine Anfrage gestellt. Doch bis jetzt keine Antwort erhalte.
    Frage : “ Welche Corona-Tests werden benötigt ( Erwachsen geimpft und Kind 5 Jahre ), um mit Ihrer Airline zu fliegen?

    Würde mich um eine baldige Rückantwort freuen.

    Mit frdl. Gruß

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      7. August 2021 um 9:26 Uhr

      Hallo Gabriele,

      bei den aktuell geltenden Corona-Vorschriften informieren Sie sich bitte direkt bei der Airline oder bei den jeweils geltenden Bestimmungen im Reiseland.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  7. Monika Bärbel Ida Grap sagt:
    17. September 2021 um 23:15 Uhr

    Hallo easyJet-Team,
    ich reise am 29.09.21 von Basel nach Las Palmas..
    Ich bin auf Gran Canaria, Playa del Inglés mit [Persönliche Daten entfernt, Bezahlen.net].
    Habe aber keinen QR-Zertifikat- Bescheinigung, nur ein normale Bestätigung der Impfung.
    Habe ich nun Schwierigkeiten beim Einchecken in der Schweiz zu den Kanaren.
    Bitte um schnelle Antwort, denn ich bin verunsichert.
    Mit freundlichen Grüssen
    Monika Grap

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      20. September 2021 um 9:36 Uhr

      Hallo Monika,
      bitte melden Sie sich direkt und am besten telefonisch bei EasyJet. Wir von Bezahlen.net schreiben Ratgeber, können Ihren Kommentar aber nicht weiterleiten. Wenn Sie sich bei EasyJet melden, halten Sie am besten auf Ihre Buchungsnummer bereit, damit man Sie schnell zuordnen kann.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten

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