Um ein Schnäppchen zu ergattern, surfen viele auf eBay Kleinanzeigen. Ob man den gefundenen Artikel nun persönlich abholt und bezahlt oder sich schicken lässt, es kommt immer mal zu Problemen. Wenn zum Beispiel die gekaufte Ware nicht der Beschreibung entspricht, nicht ankommt oder einfach defekt ist. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, ob und wie Sie Ihr Geld in solchen Fällen zurück bekommen können und worauf Sie beim Kauf noch achten sollten.
Käuferschutz auf eBay Kleinanzeigen
eBay Kleinanzeigen sieht sich selbst nur in der Funktion eines Vermittlers zwischen Verkäufer und Käufer. Rechtlich gesehen hat eBay Kleinanzeigen also keine Verantwortung innerhalb des geschlossenen Kaufvetrags. Die Plattform bietet deshalb keinen Käuferschutz an, allerdings auch keinen Verkäuferschutz. eBay Kleinanzeigen gibt allerdings Tipps, wie man einen Kauf möglichst sicher abschließen kann.
Wir haben dazu in unserem Ratgeber „Sicher kaufen bei eBay Kleinanzeigen“ noch mehr Infos dazu zusammengetragen.
Tipp: Ware vor Ort prüfen
Es lohnt sich bei eBay Kleinanzeigen die Flohmarktmentalität wieder aufleben zu lassen. Wenn man mit dem Verkäufer eine persönliche Übergabe vereinbart, ist man auf der sicheren Seite. Ersten schreckt dies schon viele Betrüger ab. Zweitens können Sie den Artikel direkt ansehen und überprüfen, ob er der Beschreibung entspricht. Falls nicht, lässt sich schnell neu verhandeln oder der Verkauf abbrechen.
Wenn es doch einmal zum Problem gekommen ist, bietet eBay Kleinanzeigen an, eine Schadensmeldung abzugeben. Damit wird der Verkäufer überprüft und aufgefordert, das Problem zu beheben und im Zweifelsfall gesperrt.
Schadensmeldung ausfüllen
Schritt 1: Schadensmeldung finden
Die eBay Kleinanzeigen Schadensmeldung finden Sie unter www.ebay-kleinanzeigen.de/schadensmeldung.html. Folgen Sie dem Link und klicken Sie auf “Fall melden”.
In der folgenden Auswahl wählen Sie Ihr Problem aus, entweder den Punkt:
- “Sie haben Geld an einen Verkäufer gesendet und die Ware nicht erhalten” , oder…
- “Sie haben ein Problem mit einem Artikel (Fälschung, Ware defekt/beschädigt, Artikel nicht neu, anderes Modell, etc.)”
Tipp: Gefälschten Markenartikel erhalten
Wenn der Artikel als Original ausgegeben wurde, sich dann aber als Plagiat herausstellt, bleiben Sie nicht darauf sitzen. Sie haben rechtlich ein Anrecht auf das beworbene Original. Mehr Informationen zu gefälschten Markenprodukten, insbesondere aus China finden Sie in unserem Ratgeber „Gefälschten Markenprodukte und Plagiate“ .
Schritt 2: Wichtige Angaben machen
Umso mehr Informationen Sie eBay Kleinanzeigen zur Verfügung stellen, umso schneller kann es zu einer Problemlösung kommen. Füllen Sie daher alle Felder aus wenn möglich. Klicken Sie dann auf “weiter”.
Schritt 3: Alle Informationen angeben
In den folgenden Schritten werden noch mehr Informationen abgefragt. So können Sie angeben, wie Sie bezahlt haben und ob es schon weiteren Kontakt mit dem Verkäufer gab. Im letzten Schritt können Sie in einem Freitextfeld noch näher beschreiben, was genau das Problem ist. Klicken Sie dann auf “weiter” um die Schadensmeldung abzugeben.
Alternativ: PayPal Käuferschutz
Falls es nicht möglich ist, den Artikel selbst abzuholen und Bar zu bezahlen, sollten Sie per PayPal bezahlen. Der Online-Bezahldienst bietet einen Käuferschutz für Transaktionen, die über PayPal abgeschlossen wurden.
Wichtig dabei ist vor allem, dass der Käuferschutz nur greift, wenn Sie beim Geld senden die Option “Artikel oder Dienstleistung bezahlen” wählen.
Wenn es zu Problemen mit dem Verkäufer kommt, können Sie den PayPal Käuferschutz beanspruchen. Gehen Sie dafür auf die Seite der Konfliktlösung bei PayPal und klicken Sie auf “Problem melden”. Wählen Sie dann die Überweisung an den eBay Kleinanzeigen Verkäufer aus. Dann können Sie die Art des Problems auswählen und PayPal setzt sich mit dem Verkäufer auseinander und bucht das Geld zurück.
Zusammenfassung
- eBay Kleinanzeigen hat keinen direkten Käuferschutz
- bei Zahlungen über PayPal kann man den Käuferschutz von PayPal in Anspruch nehmen
- bei einer persönlichen Übergabe kann man sich direkt von der Ware überzeugen
Wer einen Subwoofer von mir gekauft hat, hat um einen Anruf gebeten, dann wollte er einen Beweis und jetzt macht mir die Polizei Angst
mfg Marius-Stefan
Hallo Marius-Stefan,
inwiefern macht Ihnen die Polizei Angst? Und welche Art von Beweis wollte der Käufer von Ihnen?
Eventuell können Sie eBay Kleinanzeigen einschalten und um Hilfe bitten.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Schönen guten Abend,
Ich hatte vor einigen Tagen eine Kommode im Wert hon 125€ gekauft von einem „privat Anbieter“ ( jedoch bin ich mir ziemlich sicher, dass die Männer es gewerblich betreiben, da sie einen kleinen Laden in Charlottenburg Berlin haben und es wirkt, dass die mehr als 500€ Umsatz im Monat machen).
Bei der Lieferung ist die eine Schubladentür kaputt gegangen, weswegen er mir in einigen Tagen eine neue vorbei bringen wollte, dann ist mir aufgefallen, nachdem er die in die Wohnung reingetragen hat, dass die eine Schubladentür nicht richtig zu geht und die wahrscheinlich auch bei dem Transport leicht beschädigt worden ist ( was der Verkäufer allerdings bestreitet).
Ich hatte ihn gefragt ob er diese reparieren könnte, sonst hätte ich die Kommode lieber zurück gegeben.
Zuerst wollte er sie nicht reparieren, nachdem ich ihm allerdings gesagt hatte, dass ich die Kommode lieber dann zurück geben möchte, hatte er daraufhin erwähnt, dass er eine neue Tür einbauen kann und wenn ich immer noch nicht zufrieden bin, könnte ich die Kommode zurück geben aber dann müsste ich 50€ zahlen….
Natürlich wollte ich ihn zuvorkommen aber nach diesem Hin und Her sehe ich es nicht ein ihm fast die Hälfte des Preises zurück zu geben.
Natürlich war ich auch so naiv und habe es per Bar bezahlt.
Gibt es Möglichkeiten ihm rechtlich nachzugehen ?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Emeli
Hallo Emeli,
wenn Sie der Meinung sind, dass der Verkäufer gewerblich handelt, haben Sie vermutlich durchaus die Möglichkeit, Nachbesserung zu verlangen. Bei gewerblichen Händlern tragen diese auch das Transportrisiko, sofern der Transport und Abholung nicht von Ihnen selbst durchgeführt worden sind. Möglicherweise haben Sie hier sogar ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Aber auch, wer ein Ladengeschäft hat, kann darüber hinaus ja Dinge privat verkaufen. Sie sollten hier am besten mit einem Anwalt sprechen, der Sie sicherlich besser beraten kann.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo zusammen,
Ich habe einen Router bei eBay Kleinanzeigen gekauft vor 3 Wochen. In der Beschreibung Stand „ in super Zustand“ der Router bringt jedoch keine Internetverbindung zustande, mein alter Router funktioniert jedoch ohne Probleme. Auch bei einem Freund habe ich den „neuen“ Router getestet und es hat dort auch nicht geklappt.
Der Verkäufer behauptet, dass es bei ihm funktioniert hat und weigert sich das Gerät zurück zu nehmen. Er beruft sich immer wieder auf den Satz „Privatkauf ohne Gewährleistung oder Garantie“. Nach dieser logic könnte aber jemand seinen ganzen Müll bei Kleinanzeigen loswerden…
ich habe es bei Kleinanzeigen schon gemeldet aber ich glaube nicht, dass da was passiert oder wird eBay hier richtig aktiv? Auch wenn der Betrag nur 60,- war geht es mir mittlerweile nicht ums Geld sondern um die Art wie solche Leute mit Käufer umgehen. Könnte man hier den Rechtschutz einschalten?
Viele Grüße
Hallo Kosta,
das Problem hier ist, dass Sie dem Verkäufer nachweisen müssten, dass das Gerät defekt ist und dass er von dem Defekt gewusst hat. Das wird er vermutlich bestreiten, sodass Sie in der Tat wenig Möglichkeit haben, gegen ihn vorzugehen, denn die Gewährleistung hat er ja ausgeschlossen. Möglicherweise hat er dazu nicht den rechtlich konformen Wortlaut gewählt – aber dass ein Rechtsstreit deswegen durchgeht, wage ich zu bezweifeln. Auch eBay Kleinanzeigen wird – aus unserer Erfahrung – selten aktiv, sodass Sie womöglich tatsächlich einfach „Pech“ gehabt haben.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie natürlich anfragen, wie die Chancen stehen, aber auch dafür wäre es vermutlich nötig, ein Gutachten erstellen zu lassen, das den Zustand des Routers zweifelsfrei erklärt. Danach dürfte aber noch fraglich sein, ob der Router schon beschädigt war, als sie ihn (per Post oder persönlich?) erhalten haben, ob der Defekt nicht erst bei Ihnen durch die Nutzung aufgetreten ist (das wird wohl der Verkäufer behaupten), etc. …
Tatsächlich sehe ich es als äußerst schwierig an, hier irgendwie das Geld zurückzubekommen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo ich habe einen Controller für meine Ps4 auf ebay gekauft.nur ist es leider so das ich auf paypal per Freude und Familie bezahlt habe und jetzt der Verkäufer die Ware nicht versendet kann man da was tun?
Lg Philipp
Hallo Philipp,
das ist tatsächlich ein Problem, denn PayPal schließt bei der Zahlung an Freunde und Familie klar die Rückerstattung aus. Für Waren oder Dienstleistungen sollte diese Zahlungsart darum nie gewählt werden. Sie können hier nur versuchen, bei eBay Kleinanzeigen selbst eine Beschwerde einzureichen oder Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das geht auch online.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo,
ich habe Spiele auf Ebay Kleinanzeigen verkauf mit dem neuen (Ver-)Käufershutz. Nachdem mir diese Funktion angezeigt hat, dass das Geld überwiesen wurde, habe ich die Spiele verschickt. Allerdings habe ich mein Geld nie erhalten, auch nicht nach den 2 Wochen Wartezeit. Dummerweise habe ich mein Inserat und die Kommunikation mit dem Käufer gelöscht, habe nur noch die Antworten des Käufers auf meinem Mailaccount, der mir anzeigt, wann ich welche Nachrichten auf EKlainanzeigen bekomme. Ich ahbe versucht, mit EKleinanzeigen kontoakt aufzunehmen. Hier muss ich allerdings die Anzeigennummer haben. Ansonsten gibt es keine Kontakt- und Hilfemöglichkeit. Ich bin dem Prozess ohne Anzeigennumer gefolgt, dann stand am Ende da, dass ich keine Antwort bekommen werde. Das Geld ist bis heute nicht angekommen….
Bin ich die einzige mit schleichten Erfahrungen mit dem angeblichen Verkäuferschutz??
Grüße
Grete
Hallo Grete,
den neuen Käufer- bzw. Verkäuferschutz habe ich selbst noch nie genutzt. Ich schalte Ihren Kommentar aber gerne frei, damit andere Nutzer Ihnen antworten können.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Frau Nina Körner wurde bei der PolizeiInspektion Westerburg wegen Personalausweis fälschung angezeigt.Die Staatsanwaltschaft hat ebenfalls Kenntnis. Die AZ ID 2180264764 Kleinanzeige wurde bezahlt in Höhe von 250 Euro.
Die Geige W. Bendt wird noch immer angeboten für 250 Euro.
Die Kto IBAN Nr. lautet DE [Persönliche Daten entfernt, Bezahlen.net], Fidor Bank
Mûnchen. Anschrift von [Persönliche Daten entfernt, Bezahlen.net] Hochachtungsvoll M.Meyer, Oberamtsrat a.D.
Hallo Manfred,
falls Sie sich an eBay Kleinanzeigen wenden wollten, sind Sie bei uns falsch: Wir von Bezahlen.net schreiben Ratgeber, sind aber nicht eBay Kleinanzeigen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net