Die meisten Online-Kunden und Urlaubsrückkehrer wissen, dass Einkäufe im Ausland Zusatzkosten bei der Einfuhr nach Deutschland verursachen können. Oftmals ist jedoch unklar, welche Mengen- und Wertgrenzen gelten. Auch für aus dem Ausland empfangene Geschenke gelten bestimmte Grenzen. Damit ein Geschenk oder Auslandsschnäppchen nicht zur Kostenfalle wird, lohnt es sich, sich vorab über mögliche Steuern und Zollkosten zu informieren. In diesem Artikel erfahren Sie welche Wert- und Mengengrenzen für private Importe von Gütern aus dem Ausland gelten und worauf bei Warensendungen aus dem Ausland geachtet werden muss.
Zoll und Steuern für Importe und Sendungen aus dem EU-Ausland
Innerhalb der Europäischen Union können Waren von Privatpersonen grundsätzlich frei transportiert und versandt werden. Generell werden keine Zollgebühren für den Export oder Import von einem EU-Land in ein anderes erhoben. Allerdings gibt es hierbei Ausnahmen. Für bestimmte Güter fallen Steuern an. Mengen- und Wertgrenzen sind hierbei besonders zu beachten.
Einfuhrkosten für Reisemitbringsel aus einem EU-Mitgliedsstaat

Für Reisende gelten eigene Regeln
Innerhalb der EU darf man Waren für den persönlichen Gebrauch grundsätzlich frei und ohne Aus- und Einfuhrabgaben transportieren. Ist die mitgebrachte Ware für den Handel bestimmt, müssen jedoch die nötigen Abgaben geleistet werden.
Bestimmte Güter sind allerdings von dieser Regelung ausgenommen. Waren, insbesondere Genussmittel wie Tabak, Alkohol oder auch Kaffee, bei denen es innerhalb der EU signifikante Besteuerungsunterschiede gibt, sind oftmals mit Mengengrenzen und Zusatzkosten verbunden. Mengen, die für diese Güter unter die festgelegten Richtmengen fallen und für den Eigenbedarf gedacht sind, dürfen ohne Zusatzkosten von einem EU-Land in ein anderes eingeführt werden. Wird die Mengengrenze überschritten, sind berechtigte Zweifel an der Verwendung zu privaten Zwecken angebracht und es können zusätzliche Kosten in Form von Steuerabgaben und Zöllen anfallen.
- 800 Zigaretten oder
- 400 Zigarillos oder
- 200 Zigarren oder
- 1 Kilogramm Rauchtabak
Zusätzlich können die folgende Mengen Alkohol zusatzkostenfrei eingeführt werden:
- 10 Liter Spirituosen oder
- 10 Liter Alkopops oder
- 20 Liter alkoholische Zwischenerzeugnisse und
- 60 Liter Schaumwein und
- 110 Liter Bier
Zusätzlich können 10 Kilogramm Kaffee bzw. kaffeehaltige Waren ohne anfallende Kosten eingeführt werden.
Einfuhrkosten für Warensendungen aus einem EU-Mitgliedsstaat
Die Freiheit des Warenverkehrs gilt in der EU nicht nur für Reisende sondern auch für den Postversand. Waren für den privaten Bedarf können grundsätzlich ohne vorherige Anmeldung und ohne Zollkosten innerhalb der EU versandt werden.
Hiervon ausgenommen sind allerdings die oben genannten, verbrauchsteuerpflichtigen Waren: Alkoholika, Kaffee und Tabak. Der Grund hierfür ist, dass der Zoll davon ausgeht, dass wenn diese Waren per Post verschickt bzw. empfangen werden, ihr Gebrauch immer gewerblich ist. Die Freimengen, die für diese Waren beim Transport im Reisegepäck gelten, gelten für den Postversand also nicht. Daher fällt auch für kleine Mengen dieser per Post erhaltenen Waren die Verbrauchssteuer an. Diese ist vom Empfänger zu entrichten.
Besonderheit Tabakwaren
Tabakwaren ohne gültiges deutsches Steuerzeichen verstoßen darüber hinaus gegen das Tabaksteuergesetz und werden direkt vom Zoll eingezogen, wenn die Lieferung in Deutschland eintrifft.
- für Bier bei 0,787 Euro je Grad Plato und pro Hektoliter
- für Zigaretten bei 0,0944 Euro plus 21,8 % des Kleinverkaufspreises
- für Kaffee bei 2,19 Euro für 1 Kilogramm Röstkaffee und bei 4,78 Euro für 1 Kilogramm löslichen Kaffee
Zoll und Steuern für Importe und Sendungen aus Nicht-EU-Ländern
Für die Einfuhr von Waren aus Drittländern, also von außerhalb der EU, gelten strenge Zollvorschriften. Unabhängig davon, ob die importierte Ware zu privaten Zwecken mitgebracht oder per Post empfangen wird, es sind bestimmte Warenwertgrenzen sowie quantitative Begrenzungen zu beachten. Werden diese Grenzen überschritten, sind Steuerabgaben und Zollgebühren zu entrichten.
Warenwert
Beim Warenwert handelt es sich um den tatsächlich bezahlten Preis beim Kauf. Er wird auch Zollwert genannt und ist die Grundlage für die Berechnung jeglicher Einfuhrabgaben. Bei Bestellungen aus dem Ausland, setzt sich der Warenwert aus Kaufpreis und Versandkosten zusammen.
Einfuhrkosten für Reisemitbringsel aus Drittländern
Grundsätzlich dürfen Waren mit einem Gesamtwert von maximal 430 Euro zollfrei aus dem Nicht-EU-Ausland eingeführt werden. Für Kinder unter 15 Jahren liegt die zollfreie Warenwertgrenze bei 175 Euro. Werden diese Wertgrenzen überschritten, sind die mitgebrachten Waren bei der Einreise anzumelden und zu verzollen.
Für bestimmte Güter gelten zudem wertunabhängige mengenmäßige Begrenzungen. Wird mehr als die hier angegebenen Mengen dieser Waren eingeführt, müssen diese beim Zoll angemeldet und hierfür Zoll- und Steuerabgaben bezahlt werden.
- 200 Zigaretten oder
- 50 Zigarren oder
- 100 Zigarillos oder
- 250 Gramm Rauchtabak oder
- eine anteilige Warenzusammenstellung
Zusätzlich dürfen alkoholische Getränke in den folgenden Mengen eingeführt werden:
- 1 Liter Spirituosen mit Alkoholgehalt über 22 Volumenprozent oder
- 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit Alkoholgehalt von maximal 22 Volumenprozent oder
- eine anteilige Warenzusammenstellung dieser Waren und
- 4 Liter Wein und
- 16 Liter Bier
Die Wahl des Ausgangs “Anmeldefreie Waren” bzw. “Anmeldepflichtige Waren” gilt als gesetzlich geltende Zolldeklarierung.
Einfuhrkosten für Warensendungen aus Drittländern
Auch für Postsendungen können Zoll- und Steuerabgaben entstehen.
Bei Warensendungen unterscheidet man zwischen Geschenken und gewerblich erstandenen Waren. Die Warenwertgrenze von 430 Euro, die für den Reiseverkehr gilt, gilt für Warensendungen allerdings nicht, egal ob die Ware gekauft oder geschenkt wurde.
- Für Waren mit einem Wert unter 150 Euro muss bei Erhalt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % bzw. 7 % des Warenwertes bezahlt werden. Zollabgaben fallen nicht an.
- Für Waren mit einem Wert von mehr als 150 Euro muss bei Erhalt die Einfuhrumsatzsteuer und Abgaben nach dem Zolltarif bezahlt werden.
Je nach Warenart wird zudem die Verbrauchsteuer fällig. Sendungen, die Alkoholika, Tabakwaren, Parfüms, Eau de Toilettes oder Kaffee enthalten werden immer mit der Verbrauchsteuer belegt, auch bei geringem Warenwert.
Geschenke
Private Geschenksendungen sind bis zu einem Warenwert von 45 Euro abgabenfrei. Allerdings dürfen sind auch Geschenksendungen mit einem tatsächlichen Warenwert von weniger als 45 Euro nicht von Mengengrenzen für bestimmte verbrauchsteuerpflichtige Waren ausgenommen.
- Kaffee: 500 Gramm Kaffee
- Tabak / Zigaretten:
- 50 Zigaretten oder
- 25 Zigarillos oder
- 10 Zigarren oder
- 50 Gramm Rauchtabak oder
- eine anteilige Warenzusammenstellung
- Alkohol:
- 1 Liter Spirituosen mit Alkoholgehalt von über 22 Volumenprozent oder
- 1 Liter Spirituosen oder Schaumweine mit Alkoholgehalt von maximal 22 Volumenprozent oder
- eine anteilige Warenzusammenstellung dieser Waren und
- 2 Liter Wein
- Parfüm:
- 50 Gramm Parfüm oder
- 0,25 Liter Eau de Toilette
Werden diese Mengengrenzen überschritten, sind auch für Geschenksendungen mit geringem Wert Einfuhrabgaben zu entrichten.
Für Geschenksendungen gelten des weiteren die folgenden Grenzwerte:
- Für Geschenke mit einem Wert zwischen 45 und 700 Euro fallen pauschalisierte Zollabgaben an. Hierbei handelt es sich meist um 17,5 % des Warenwertes.
- Für Geschenke mit einem Wert von mehr als 700 Euro werden Abgaben nach dem Zolltarif berechnet. Genauso wie bei privaten Käufen setzt sich dieser ebenfalls aus Zollgebühr, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Verbrauchsteuer zusammen.
Fazit
Für private Importe und Sendungen aus dem EU und internationalen Ausland fallen je nach Warenwert und Warenmenge Zollabgaben und Steuern an. Die Abgaben sind bei der Einführung zu bezahlen.
Bestimmte Produkte wie Alkoholika, Kaffeeprodukte und Tabakprodukte sind meist mit Zusatzkosten verbunden.
Generell lohnt es sich, sich vor Import oder Auslandsbestellung über die für seine gewünschte Ware anfallenden Mengen- und Wertgrenzen zu informieren, um unschöne Überraschungen bei der Einreise bzw. bei der Abholung vom Zollamt zu vermeiden.
Haftungsausschluss:
Diese Liste der Zollbestimmungen und Einreisebestimmungen ist trotz intensiver Recherchen nicht vollständig und nicht jederzeit aktuell. Im Zweifelsfall kann nur der Zoll verbindliche Auskünfte geben. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Jegliche Haftungsansprüche gegen den Verfasser dieser Artikels werden ausgeschlossen.