Wenn man in einer Partnerschaft erwägt zusammenzuziehen, gewinnt auch das Thema Gemeinschaftskonto an Bedeutung. Die gemeinsamen Kosten, die im Haushalt anfallen, können auf diese Weise übersichtlich verwaltet werden. Da in der Regel beide Partner bereits eigene Girokonten besitzen, zieht man eine Kontoumwandlung in ein gemeinsames Konto in Betracht. Wie sinnvoll eine solche Kontoumwandlung ist und welche Alternativen bestehen, erfahren Sie daher in diesem Artikel.
Das Einzelkonto in ein Gemeinschaftskonto umwandeln – ist das möglich?
Zunächst erscheint es einleuchtend, das bestehende Einzelkonto in ein Gemeinschaftskonto umzuwandeln. Prinzipiell ist eine solche Kontoumwandlung möglich; allerdings stimmt nicht jede Bank einem solchem Vorgang zu. Als Kontobesitzer hat man demnach keinen Rechtsanspruch auf eine Kontoumwandlung. Dennoch gibt es Kreditinstitute, die solch eine Umwandlung unter bestimmten Voraussetzungen möglich machen.
Ein Einzelkonto in ein gemeinsames Konto umzuwandeln ist dennoch nicht unbedingt sinnvoll. Grund hierfür ist, dass nur durch parallel geführte Einzelkonten eine Trennung gemeinsamer und persönlicher Finanzen möglich ist. Das Drei-Konten-Modell ist daher gegenüber der Auflösung oder Umwandlung des Einzelkontos eine empfehlenswerte Alternative.
Das Drei-Konten-Modell als Alternative zur Kontoumwandlung
Da vor der Partnerkontoeröffnung jeder der Partner in der Regel bereits ein eigenes Konto besitzt, ist es sinnvoll das Partnerkonto als drittes Konto einzurichten. So können beide Kontoinhaber für ihre jeweiligen Bedürfnisse ihr eigenes Girokonto weiterhin nutzen. Das Partnerkonto läuft dementsprechend auf die Namen beider Kontoinhaber.
Der Vorteil ist, dass gemeinsame Ausgaben und Einnahmen übersichtlich und gerecht über das Partnerkonto verwaltet werden können, während jeder der Partner weiterhin seine persönlichen Finanzen selbstständig über die Girokonten steuern kann.
Tipp: Gemeinsame Erwartungen an ein Partnerkonto
Vor der Eröffnung eines Partnerkontos sollte mit dem Partner in einem Gespräch geklärt werden, welche Erwartungen beide Kontoinhaber an ein gemeinschaftliches Konto stellen und was für sie besonders wichtig erscheint.
Bedingungen für eine Kontoumwandlung: Diese Voraussetzungen sollten bei der Umwandlung in ein Gemeinschaftskonto erfüllt werden
Für den Fall, dass die Umwandlung vom Einzelkonto in ein Partnerkonto bei der jeweiligen Bank möglich ist, müssen einige weitere Voraussetzungen erfüllt werden.
Es sollte kein ausgeschöpfter Dispositionskredit auf dem Einzelkonto zu verzeichnen sein. Grund dafür ist, dass bei einem Partnerkonto die Inhaber als Gesamtschuldner haften; sie müssen demnach einen Negativsaldo gemeinschaftlich ausgleichen.
Des Weiteren ist ein Kontostand von 0,00 Euro praktisch, da sich so die Umwandlung unkomplizierter gestaltet. Für den Fall, dass sich doch noch Guthaben auf dem Einzelkonto befindet, gehört das Guthaben andernfalls nach der Umwandlung jedem der Kontomitinhaber zu gleichen Teilen.
Die Alternative zur Kontoumwandlung: Eine Kontovollmacht erteilen
Als einziger Kontoinhaber ist man alleiniger Verfügungsberechtigter. Um Verfügungsrechte für Bargeldauszahlungen, Lastschriften und Überweisungen auf den Partner zu übertragen, besteht die Möglichkeit einer Kontovollmacht.
Diese Vollmacht kann jederzeit wieder entzogen werden – für den Fall, dass man der Person nicht mehr vertraut oder diese unrechtmäßig auf das Konto zugreift.
Das Gemeinschaftskonto bietet sich hier als Alternative an, da alle Kontoinhaber gleichberechtigt sind und man die Zugriffsrechte dadurch konkret definieren kann.
Diese Schritte müssen bei der Eröffnung eines Gemeinschaftskontos beachtet werden
Will man gemäß des Drei-Konten-Modells zusätzlich zu den Einzelkonten ein Gemeinschaftskonto eröffnen, müssen die folgenden Schritte beachtet werden.
Die jeweiligen Datenschutzbedingungen sowie die Identität jedes zukünftigen Kontomitinhabers müssen zunächst bestätigt werden. Dies ist auf mehreren Wegen möglich – beispielsweise per Post oder durch eine Webcam. Darüber hinaus gibt es weitere Schritte, die grundsätzlich bei jeder Kontoeröffnung erfolgen.
- Der Eröffnungsantrag kann online gestellt werden
- Die Identifizierung erfolgt per Post, persönlich durch Personalausweis oder Webcam
- Angabe von personenbezogenen Daten sowie Gehaltsauskünfte
- In der Regel wird von der Bank eine Schufa-Auskunft eingeholt
- Unterschrift aller Kontomitinhaber
Wenn man ein neues Konto eröffnet, kann man diese Situation nutzen, um die Angebote der Banken zu vergleichen. Auf diese Weise kann man die Bank mit den bestmöglichen Konditionen für das Gemeinschaftskonto finden. Ein persönliches Kriterium kann zum Beispiel die Gebührenfreiheit sein. Lesen Sie hierfür unseren Artikel zum Vergleich von Gemeinschaftskonten.
Das Einzelkonto kündigen
Für den Fall, dass alle Finanzen lediglich über das gemeinsame Konto verwaltet werden sollen und die Einzelkonten geschlossen werden, müssen auch hierbei einige Schritte beachtet werden.
Die folgenden Informationen werden für die Kündigung des Girokontos benötigt:
- Name und Adresse des Verfügungsberechtigten
- Kündigungsdatum
- Kontonummer
- Angabe des Kontos, auf das das Restguthaben überwiesen wird
- ggf. ein Vermerk zur Löschung von Freistellungsaufträgen
- Unterschrift des Verfügungsberechtigten
Gemeinschaftskonto Vergleich
Welches Partnerkonto zu Ihnen passt, können Sie hier herausfinden:
Zusammenfassung
- Das Drei-Konten-Modell als Alternative zur Kontoumwandlung: Abhängig vom Kreditinstitut besteht die Möglichkeit Einzelkonten in Gemeinschaftskonten umzuwandeln. Eine solche Kontoumwandlung ist jedoch in den meisten Fällen nicht sinnvoll. Grund dafür ist, dass persönliche und gemeinsame Finanzen nur mithilfe des Drei-Konten-Modells übersichtlich und gerecht verwaltet werden können. Empfehlenswert ist daher die Neueröffnung eines Partnerkontos
- Voraussetzungen für die Kontoumwandlung: Es sollte kein ausgeschöpfter Dispokredit auf dem Girokonto zu verzeichnen sein. Im Idealfall sollte der Kontostand vor der Kontoumwandlung 0,00 Euro betragen.
- Kontovollmacht als Alternative: Um Verfügungsrechte für Bargeldauszahlungen, Lastschriften und Überweisungen auf den Partner zu übertragen, besteht die Möglichkeit einer Kontovollmacht, die jederzeit entzogen werden kann.
- Eröffnung eines Gemeinschaftskontos: Neben der Bestätigung der jeweiligen Datenschutzbedingungen sowie der Identität jedes zukünftigen Kontomitinhabers, müssen einige weitere Schritte beachtet werden. Wichtig ist vor allem die Unterschrift aller Kontoinhaber.