2009 wurde ESTA als elektronisches Verfahren für die teilnehmenden Länder des VWP (Visa Waiver Program) eingeführt. Staatsbürger der teilnehmenden Länder benötigen seitdem kein Visum mehr, um bis zu drei Monate in die USA einzureisen sondern ein ESTA. Was genau ESTA ist, wie man es beantragt und alles, was sonst noch wichtig ist, erfahren Sie in diesem Artikel.
Was ist ESTA?
ESTA ist ein elektronisches Einreiseverfahren (engl. „Electronic System for Travel Authorization„) für visumfreies Reisen in die USA. Es ist eine erweiterte Sicherheitsprüfung, die 2009 als Antwort auf den 11. September von dem Department of Homeland Security eingeführt wurde. Zweck des Ganzen ist die Abgleichung der Daten aller ESTA-registrierten Reisenden vor Reiseantritt mit den amerikanischen Fahndungs- und Strafverfolgungslisten.
Daten werden abgeglichen & gespeichert
Angaben, die bei der Reisebuchung an die Fluggesellschaft oder andere Reiseveranstalter übermittelt werden, wie – zum Beispiel – Dauer und Ziel der Reise, Kontaktdaten oder Zweck der Reise, werden von den Fluggesellschaft als “PNR-Daten” (Passenger Name Record-Daten) gespeichert. Die Behörden der USA haben Zugriff auf die Reservierungssysteme der Fluggesellschaften und können Passagierdaten bis zu 15 Jahre speichern. Bei der ESTA-Antragstellung werden u.a. diese Daten mit den bei der ESTA-Antragstellung gemachten Angaben abgeglichen.
Touristen und Geschäftsreisende aus teilnehmenden Ländern können sich mit ESTA bis zu drei Monate in den USA aufhalten. Zu bemerken ist jedoch, dass ESTA lediglich die Anreise zu den USA genehmigt, nicht jedoch die Einreise. Die Einreise wird nach der Ankunft von einem Beamten der amerikanischen Zoll- und Grenzschutzbehörde (United States Customs and Border Protection) gewährt bzw. abgelehnt.
Eine ESTA-Genehmigung muss vor Antritt der Reise eingeholt worden sein. Ist dies nicht der Fall, darf der Reisende die Reise nicht antreten und ihm wird der Einstieg in das Flugzeug verwehrt.
Ist ESTA ein Visum?
ESTA ist kein Visum. Es handelt sich hierbei lediglich um eine elektronische Einreisegenehmigung.
Der größte Unterschied zwischen ESTA und einem Visum besteht darin, dass ESTA online beantragt werden kann, wohingegen ein US-Visum persönlich über eine amerikanische Botschaft oder ein amerikanisches Konsulat beantragt werden muss. Ein Visumsantrag erfordert somit mehr Kosten, Aufwand und Beweismittel. Ein mögliches Beweismittel ist beispielsweise ein Flugticket als Beweis für die geplante Rückkehr in sein Heimatland.
Wann benötigt man ESTA?
US-amerikanische Staatsangehörige oder Greencard-Inhaber und Reisende mit einem gültigen Visum benötigen keine ESTA-Genehmigung. Alle anderen Reisenden aus einem der 39 teilnehmenden Länder am Visa Waiver Program müssen ESTA vor Reiseantritt beantragen.
ESTA ist für jegliche Anreise in die USA oder ein von der USA kontrolliertes Gebiet auf dem Luft- und Seeweg erforderlich. Dies gilt auch für Transitreisen. Planen Sie beispielsweise einen Aufenthalt in Kanada, müssen hierfür aber in den USA umsteigen, ist ebenfalls eine ESTA-Genehmigung nötig.
Für Reisen auf dem Landweg über die kanadische oder mexikanische Grenze ist kein ESTA erforderlich.
Vorsicht mit “Unincorporated Territories”!
Ein “Unincorporated Territory” ist ein Gebiet, das von der US-Regierung kontrolliert wird, aber nicht vollständig mit unter die US-Konstitution fällt. Beispiele hierfür sind Puerto Rico, Guam oder die Amerikanischen Jungferninseln. Bei Transitreisen mit Umstieg in einem dieser Gebiete, oder bei gewünschter Einreise in eines dieser Gebiete, ist ebenfalls eine ESTA-Genehmigung nötig. Im Normalfall sollten Sie hierauf bei Buchung von Ihrer Flug- oder Schifffahrtsgesellschaft hingewiesen werden, es lohnt sich jedoch bei allen Transitreisen selbst auf potentielle ESTA- oder Visum-Bestimmungen zu achten.
Teilnehmende Länder am Visa Waiver Program
- Andorra
- Australien
- Belgien
- Brunei
- Chile
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Deutschland
- Griechenland
- Island
- Irland
- Italien
- Japan
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Monaco
- Niederlande
- Neuseeland
- Norwegen
- Österreich
- Portugal
- San Marino
- Singapur
- Slowakei
- Slowenien
- Südkorea
- Spanien
- Schweden
- Tschechische Republik
- Ungarn
ESTA-Antrag Schritt für Schritt
Der ESTA-Antrag erfolgt in drei Schritten:
- Angaben über die Person und weitere Informationen
- Überprüfung der gemachten Angaben
- Bezahlen der Antragsgebühr
Benötigte Daten für den ESTA-Antrag
- Private Informationen (u.a. Namen der Eltern, Adress- und Kontaktdaten)
- Reisepass und Personalausweis
- Reisedaten
- Angaben zum aktuellen Beschäftigungsverhältnis
- Angaben zu einer Kontaktperson innerhalb oder außerhalb der USA
- Informationen zu Unterkunft/Aufenthaltsort(en) in den USA
- Autorisierte Kreditkarte für Onlinebezahlung
Im Detail sieht die Antragstellung so aus:
- Informationen zum Antragsteller: Vorname, Nachname, Pseudonyme, Geburtstag, Geburtsort, Geburtsland, Geschlecht, Nachname Vater, Vorname Vater, Nachname Mutter, Vorname Mutter
- Kontaktdaten: E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Heimatadresse, Stadt, Bundesland, Land (Hauptwohnsitz)
- Reisepassinformationen: Reisepassnummer, Staatsangehörigkeit, Nationale Identifikationsnummer (Personalausweisnummer), Ausstellungsdatum, Ablaufdatum, weitere Reisepässe, weitere Staatsangehörigkeiten
- Notfallkontakt in oder außerhalb der USA: Nachname, Vorname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
- Reisedaten: Durchreise oder nicht, Name, Adresse, Stadt, Bundesstaat und Telefonnummer von US-Ansprechpartner
- Beschäftigungsverhältnis: Name, Adresse, Stadt, Bundesland und Land des Arbeitgebers
- Zusatzfragen: Fragen zu Gesundheit und Beschwerden, Fragen zu Verbrechen, illegalen Aktivitäten und Verurteilungen, Beschäftigungsintention in den USA, vergangener Visumsrückzug, vergangene Reisedauerüberschreitungen, Aufenthalte in anderen Ländern
Nach Angabe und Abschicken dieser Daten muss deren Überprüfung noch einmal bestätigt werden. Anschließend geben Sie Ihre Rechnungsdaten an und führen die Bezahlung aus. Im Anschluss erhalten Sie eine Antragsbestätigung per E-Mail.
Bearbeitungsdauer und Statusabfrage
Es wird empfohlen ESTA spätestens 72 Stunden vor Abflug zu beantragen. Im Normalfall ist die Bearbeitungszeit zwar deutlich kürzer, aber wir empfehlen auf Nummer sicher zu gehen.
Liegt Ihr genauer Reisetermin noch deutlich in der Zukunft, ist es empfehlenswert ESTA so früh wie möglich zu beantragen. Sollte der Antrag abgelehnt werden, bleibt somit noch genug Zeit ein Visum bei der US-Botschaft bzw. dem US-Konsulat zu beantragen.
Bei Antragstellung gibt es die Option, den Anreisezeitraum für binnen 24 Stunden zu markieren. Eine Garantie, dass die Bearbeitung in einem solchen Fall schneller durchgeführt wird, gibt es aber nicht.
Antragstellung vergessen – was tun?
Sollten Sie vergessen haben ESTA im Voraus zu beantragen, werden Sie hierauf von einem Flughafenmitarbeiter beim Check-in hingewiesen. In einem solchen Fall, muss der Online-Antrag vor Ort über Ihr persönliches Mobilgerät oder Ihren Laptop ausgeführt werden. Der Check-in kann erst fortgesetzt werden, wenn Sie die Bestätigungsemail erhalten haben und diese dem Flughafenmitarbeiter vorlegen können. Echtzeit-Genehmigungen sind nicht mehr möglich und ein solcher Fall führt gewöhnlich zu Boarding-Verweigerung.
Haben Sie bereits einen ESTA-Antrag in der Vergangenheit gestellt, können Sie hier Ihren ESTA-Status abfragen.
Kosten und Gebühren
- $4 Bearbeitungsgebühr
- $10 Genehmigungsgebühr
Sollte der ESTA-Antrag abgelehnt werden, wird nur die Bearbeitungsgebühr erhoben.
Die Gebühr muss nicht zwangsläufig in US-Dollar bezahlt werden. Die Höhe der Kosten in Euro ist abhängig vom aktuellen Wechselkurs und liegt aktuell bei circa 12 Euro.
Die Kosten für die ESTA-Genehmigung sind pro Antrag, nicht pro Einreise zu bezahlen. Solange Ihre Genehmigung gültig ist, können Sie beliebig oft zu den USA anreisen, ohne dass weitere Kosten anfallen.
ESTA-Antrag aktualisieren
Wurde der Antrag bereits abgeschickt und im Nachhinein wurde ein Fehler bemerkt oder haben sich bestimmte Reisedaten oder Daten zu der Person geändert, gibt es die Möglichkeit seinen ESTA-Antrag zu aktualisieren.
- E-Mail-Adresse
- Adresse in den USA
Hat sich der US-Ansprechpartner geändert, muss diese nicht aktualisiert werden. Bei der Einreise in die USA ist ein weiteres Formular auszufüllen: Die Zollerklärung der US Customs and Border Protection. Geben Sie hier die aktuellen Daten an.
Auch Änderungen der Heimatadresse oder des Arbeitgebers müssen nicht aktualisiert werden und können korrekt bei der Einreise angegeben werden.
ESTA-Genehmigung aktualisieren
Haben sich nach Antragsgenehmigung die folgenden Daten geändert, muss ein neuer ESTA-Antrag gestellt werden, auch wenn die aktuelle ESTA-Genehmigung noch gültig ist:
- Anschrift
- Nachname
- Der Reisepass ist zwischenzeitlich abgelaufen
- Es wurde mittlerweile eine dokumentierte Straftat begangen
- Die Staatsbürgerschaft hat sich geändert oder eine zusätzliche Staatsbürgerschaft wurde erhalten
- Das Geschlecht des Antragstellers hat sich geändert
- Eine der Zusatzfragen im Antragsformular muss mittlerweile mit JA beantwortet werden
Bei der erneuten Antragstellung, ignorieren Sie mögliche Hinweise, dass bereits eine ESTA-Genehmigung im System vorliegt. Bestätigen Sie, dass Sie tatsächlich einen neuen Antrag ausfüllen möchten. Sobald der neue ESTA Antrag übermittelt wurde, wird der alte gelöscht.
Für den neuen ESTA Antrag fällt erneut die Gebühr in Höhe von 14 US-Dollar an.
Gültigkeitsdauer der ESTA-Genehmigung
Die ESTA-Genehmigung beträgt grundsätzlich 2 Jahre. Läuft der Reisepass des Antragstellers vorher ab, verfällt die aktuelle ESTA-Genehmigung.
Innerhalb der zwei Jahre kann beliebig oft die Reise zu den USA angetreten werden. Der Aufenthalt ist für maximal 90 konsekutive Tage möglich.
ESTA-Genehmigung erneuern
Hatten Sie bereits einmal eine ESTA-Genehmigung aber die zwei Jahre Gültigkeitsdauer sind vergangen, Ihr Reisepass ist zwischenzeitlich abgelaufen oder es haben sich persönliche Daten geändert, die zur Ungültigkeit der aktuellen ESTA-Genehmigung führen, muss ein neuer ESTA-Antrag gestellt werden. Eine alte ESTA-Genehmigung kann nicht verlängert werden.
ESTA-Antrag wurde abgelehnt – was nun?
Zwar sollten deutsche Staatsbürger im Normalfall keine Probleme haben eine ESTA-Genehmigung zu erhalten, allerdings steht es den amerikanischen Behörden frei, Anträge aus verschiedenen Gründen abzulehnen.
- Reisepass wurde nicht von einem der Visa Waiver Program Mitgliedstaaten ausgestellt
- Reisepass ist nicht biometrisch oder elektronisch
- Reisepass ist nicht über die geplante Aufenthaltsdauer in den USA gültig
- Geplante Reisedauer überschreitet drei Monate
- Geplante Reise hat den Zweck in Amerika zu arbeiten oder zu studieren
Wird der ESTA-Antrag abgelehnt, werden die Gründe hierfür nicht genannt. Anstelle der Bestätigungs-E-Mail erhält man lediglich eine Absage. Den vermutlichen Grund für die Ablehnung herauszufinden bleibt jedem Antragsteller selbst überlassen. Häufige Fehler treten auf beim Ausfüllen des Antrags.
- Korrekte Angabe der persönlichen Daten: Die angegebenen Daten müssen mit denen im Reisepass übereinstimmen
- Zulässige Aufenthaltsdauer
- Staatsangehörigkeit einer der am Visa Waiver Program teilnehmenden Länder
- Straftaten und Vorstrafen können zur Ablehnung des ESTA-Antrags führen
Wurde der Antrag auf eine ESTA-Genehmigung abgelehnt, gibt es mehrere Verfahrensmöglichkeiten:
- Bei Ablehnung aufgrund von einer fehlerhaften Angabe, kann nach Verstreichenlassen der vorgeschriebenen Frist von 10 Tagen ein neuer Antrag gestellt werden. Alle Formalitäten müssen komplett neu durchgeführt werden und auch die Bearbeitungsgebühr muss erneut gezahlt werden.
- Wurden alle Angaben korrekt angegeben und überschreitet die geplante Aufenthaltsdauer nicht das Maximum von 90 Tagen, besteht die Möglichkeit, ein reguläres Visum bei einer amerikanischen Botschaft oder einem amerikanischen Konsulat in Ihrer Nähe zu beantragen. Eine Garantie, dass der Visumsantrag genehmigt wird gibt es allerdings nicht.
Eine ESTA-Ablehnung bedeutet nicht, dass auf keinen Fall in die USA eingereist werden kann. Nachfragen bei der amerikanischen Botschaft ist nicht möglich. Auf der Website der amerikanischen Botschaft finden Sie weitere Informationen zu den verschiedenen Visa, die es gibt. Der Antrag hierfür wird zunächst online gestellt und durch einen Besuch auf der amerikanischen Botschaft bzw. dem amerikanischen Konsulat abgeschlossen. Sollte der Visumsantrag nicht genehmigt werden, erfahren Sie den Grund direkt von dem Botschaftsmitarbeiter.
Benötigen Kinder eine ESTA-Genehmigung?
Auch Kinder benötigen eine elektronisches Visum.
Es besteht allerdings die Möglichkeit, einen ESTA-Antrag für eine Gruppe von bis zu 50 Personen zu stellen. Ein solcher Antrag erfordert lediglich die Bezahlung einer einzigen Antragsgebühr. Freunde oder Familie, die gemeinsam reisen, können so also unter Umständen einen beträchtlichen Betrag Geld sparen. Reisen Sie beispielsweise mit Ihrer Familie in die USA, können Sie einen ESTA-Gruppenantrag stellen.
Die Gruppenmitglieder sind nicht dazu verpflichtet gemeinsam anzureisen. Bei Antragstellung wird eine Hauptkontaktperson designiert über die der Antrag gestellt wird. Bewahren Sie die Gruppen-Identifikationsnummer gut auf, um den Status Ihres Antrags jeder Zeit abfragen zu können. Alle Gruppenmitglieder können anhand dieser Identifikationsnummer den Status des ESTA-Antrags abfragen.
Es besteht zudem die Möglichkeit Gruppenmitglieder im Nachhinein hinzuzufügen oder zu entfernen.
Zum ESTA-Antrag
Zum ESTA-Antrag für Alleinreisende geht es hier.
Zum ESTA-Antrag für Gruppen geht es hier.
ESTA-Status abfragen
Der Status eines Einzelantrags kann hier abgefragt werden. Hierfür benötigt man seine Reisepassnummer, Geburtsdatum und entweder die Antragsidentifikationsnummer oder weitere Informationenen wie Nationalität und Ausstellungs- und Ablaufdatum des Reisepasses.
Der Status für einen Gruppenantrag kann hier abgefragt werden. Die Gruppenidentifikationsnummer, der Vorname und Nachname sowie die E-Mail-Adresse und das Geburtsdatum des Hauptantragsstellers sind hierfür nötig.
Brauchen Sie Hilfe bei der Antragsstellung, kann man die Hilfe eines der unzähligen Online-Anbieter in Anspruch nehmen, die sich auf die Antragstellung von ESTA-Genehmigung spezialisiert haben. Die Bearbeitungsgebühren fallen hierbei etwas höher aus, allerdings stehen Ihnen die Mitarbeiter bei Problemen mit Rat und Tat zur Seite.
Fazit
Der ESTA-Antrag kann schnell und einfach online gestellt werden. Da mit der Antragstellung kein Besuch auf der amerikanischen Botschaft oder dem amerikanischen Konsulat verbunden ist, spart die Anreise über das Visa Waiver Program Reisenden signifikant Geld und Zeit.
Beim Ausfüllen des Antragsformulars ist Vorsicht geboten. Ein Tippfehler kann zur Ablehnung des Antrags führen und nicht alle Informationen können im nach Absendung des Antrages geändert bzw. Aktualisiert werden.
Zu beachten ist außerdem, dass ESTA lediglich die Anreise zu den USA gewährt, nicht jedoch die Einreise. Bei Einreise ist eine Zollerklärung auszufüllen. Diese muss dem Mitarbeiter der amerikanischen Einwanderungsbehörde, der bei der Grenzüberquerung Fingerabdrücke nimmt, Foto macht und Sicherheitsfragen stellt auszuhändigen. Es sollte besonders darauf geachtet werden, dass alle Informationen in Reisepass, ESTA-Antrag und Zollerklärung übereinstimmen.