Die EU–Preisverordnung regelt, dass alle Banken innerhalb der EU Auslandszahlungen im Euro-Raum preislich mit Inlandszahlungen gleichzustellen haben. Dementsprechend entfallen hohe Kosten für Auslandsüberweisungen im EU-Raum.
Inhaltsverzeichnis des Artikels
Welche weiteren Vorgaben sind Teil der EU-Preisverordnung?
Neben der preislichen Gleichstellung von Inlands- und Auslandszahlungen, gab es innerhalb der EU-Preisverordnung noch viele weitere Änderungen. Folgendes wurde vorgesehen:
- Juli 2002: Für grenzüberschreitende Euro-Zahlungen mit Karte dürfen bis zu einem Betrag von 12.500€ höchstens die gleichen Preise wie für Inlandsüberweisungen berechnet werden.
- Juli 2003: Für grenzüberschreitende Euro-Zahlungen per Überweisung dürfen bis zu einem Betrag von 12.500€ höchstens die gleichen Preise wie für Inlandsüberweisungen berechnet werden.
- Januar und Juli 2005: Die EWR-Staaten treten den Regelungen der EU-Preisverordnung bei.
- Januar 2006: Der Grenzbetrag wird auf 50.000€ angehoben. Eine Meldepflicht für Auslandszahlungen über 12.500€ bleibt nach wie vor bestehen.
- November 2009: PSD ermöglicht, dass auch grenzüberschreitende Lastschriften Teil der EU-Preisverordnung werden.
- März 2012: Die Beitragsgrenze von 50.000€ entfällt. Das bedeutet, dass alle grenzüberschreitenden Zahlungen von der EU-Preisverordnung erfasst werden.
Achtung!
Die EU-Preisverordnung gilt nicht für Schecks.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit die EU-Preisverordnung greift?
Die EU-Preisverordnung greift nicht automatisch, sondern setzt voraus, dass verschiedene Vorgaben und Voraussetzungen eingehalten werden.
- Die Währung der Transaktion muss Euro sein.
- Es muss sich um eine grenzüberschreitende Transaktion in ein anderes EU-Land oder in einen EWR-Staat handeln.
- Absender und Empfänger teilen sich das Entgelt.
- IBAN und SWIFT müssen angegeben sein.
Was ist IBAN?
IBAN ist die Abkürzung für International Bank Account Number. Die IBAN ersetzt die ehemalige Kontonummer und wurde eingeführt, um die Zahlungsverkehrssysteme in den Ländern zu vereinfachen.
Erfahren Sie mehr: Was ist die IBAN?
Was ist BIC/SWIFT?
BIC steht für Bank Identifier Code. Dabei handelt es sich um eine Buchstaben- bzw. Zahlenfolge, die von der SWIFT (Society of Worldwide Interbank Financial Communication) ausgegeben wird. Sie wird oft zusammen mit der IBAN angegeben und stellt einen Bankcode dar.
Vorteile der EU-Preisverordnung
Die EU-Preisverordnung bringt für Bankkunden einige Vorteile mit sich. Während sich die Banken Auslandstransaktionen in der Vergangenheit mit sehr hohen Gebühren haben bezahlen lassen, sind sie nun gezwungen, die Kosten dafür mit inländischen Transaktionen gleichzusetzen. Bankkunden sparen dadurch eine Menge Geld. Hohe Überweisungsgebühren oder Lastschriftgebühren entfallen und schaffen einen Anreiz im Ausland einzukaufen oder mit dem Ausland Geschäfte zu tätigen.
Wie wirkt sich die EU-Preisverordnung auf die Nutzung von Kreditkarten und Debitkarten aus?
Nutzen Bankkunden ihre Kreditkarten im Ausland, wird auf das Auslandseinsatzentgelt verzichtet. Voraussetzung ist jedoch, dass die Zahlung in Euro innerhalb der EU und EWR-Staaten stattfindet. Auch bei Nutzung von Debitkarten zur Bezahlung in Geschäften werden keine zusätzlichen Gebühren berechnet. Jedoch gilt hier Vorsicht bei der Nutzung von Geldautomaten. Eventuell fallen Gebühren für die Automatennutzung an.
Mehr über Kreditkartennutzung: Weltweit kostenlos Geld abheben.
Zusammenfassung
Die EU-Preisverordnung regelt die Preise für Auslandstransaktionen. Sie bringt für Bankkunden diverse Vorteile mit sich, da ausländische Überweisungen und Lastschriften preislich mit inländischen Transaktionen gleichgesetzt sind.