Musikschaffende genießen in Deutschland den Schutz des Urheberrechts – dessen Einhaltung zu überwachen, ist für Künstler selbst jedoch quasi unmöglich. Allerdings haben Musikschaffende die Möglichkeit, sich durch die „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“ (GEMA) bei der Wahrnehmung ihrer Interessen vertreten zu lassen. Doch was macht die GEMA dabei eigentlich genau und wer muss GEMA-Gebühren zahlen?
Die Aufgabe der GEMA
Die Abkürzung „GEMA“ steht für die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Ihre Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass Musiker und Musikschaffende eine Bezahlung erhalten, wenn ihre musikalischen Werke innerhalb Deutschlands öffentlich wiedergegeben werden. Insgesamt werden von der GEMA dabei die Rechte von rund 65.000 Komponisten, Musikverlegern und Musiktextern vertreten.
GEMA nicht nur für deutsche Künstler zuständig
Die GEMA vertritt zwar die Rechte von deutschen Musikurhebern, ist in Deutschland aber auch für ausländische Musikinhaber „verantwortlich“. Das bedeutet, dass Ihre Veranstaltung – auch wenn Sie keine Musik deutscher Künstler spielen – GEMA-pflichtig sein kann.
Wer muss GEMA-Gebühren zahlen und was ist GEMA-pflichtig?
GEMA-Gebühren müssen nur dann gezahlt werden, wenn Musik von bei der GEMA registrierten Künstlern öffentlich gespielt wird. Hieraus ergibt sich: Wird Musik im privaten Bereich oder bei Veranstaltungen, bei denen alle Anwesenden in einer persönlichen Beziehung zueinander stehen, gespielt, ist die Veranstaltung nicht öffentlich. Dementsprechend fallen auch keine GEMA-Gebühren an.
Sind die Veranstaltungsteilnehmer jedoch (etwa bei einer Betriebsfeier) weder miteinander verwandt noch befreundet, ist die Veranstaltung als öffentlich anzusehen. Prinzipiell gilt außerdem: Je größer die Anzahl der Teilnehmer bei einer Veranstaltung ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Veranstaltung als öffentlich eingestuft wird. Gilt die Veranstaltung als öffentlich und soll dort Musik abgespielt werden, müssen die GEMA-Gebühren vor Veranstaltungsbeginn gezahlt werden.
Welche Gebühren dabei anfallen, richtet sich nach festgelegten GEMA-Tarifen, die sich an Art der gespielten Musik und unter anderem der Veranstaltungsgröße orientieren.
Wer ist immer GEMA-pflichtig?
Wer eine Hochzeitsfeier oder ein Betriebsfest veranstaltet, ist nicht zwingend GEMA-pflichtig. Ist die Veranstaltung nämlich als privat anzusehen, fallen keine Gebühren an.
Es gibt jedoch auch Personengruppen, für die das Spielen von Musik immer eine Zahlungspflicht nach sich zieht.
- Fernseh- und Radiosender
- Restaurant- und Bar-Besitzer
- Diskothekenbetreiber
- Inhaber von Ladengeschäften
Musik ohne GEMA-Pflicht
Achtung: Klassik nicht immer GEMA-frei!
Moderne Interpretationen GEMA-freier Stücke können selbst urheberrechtlich geschützt und somit GEMA-pflichtig sein!
Prinzipiell können für sämtliche Musikstücke, die öffentlich gespielt werde, GEMA-Gebühren anfallen. Anders sieht das hingegen dann aus, wenn der Urheber der Musik bereits seit mehr als 70 Jahren nicht mehr lebt. Insbesondere alte Volkslieder oder klassische Musik sind darum GEMA-frei.
Darüber hinaus gibt es außerdem auch Internetportale, auf denen Musik explizit GEMA-frei angeboten wird. Die angebotenen Musikstücke stammen dabei nicht von bekannten Künstlern – dürfen aber gebührenfrei auch öffentlich gespielt und genutzt werden.
Wie funktioniert die GEMA-Anmeldung?

Geld für Musiker gibt’s nur nach Anmeldung
Musikschaffende sind in Deutschland nicht dazu gezwungen, GEMA-Mitglied zu werden. Um die Rechte an ihren Werken zu schützen und auch die finanziellen Früchte ihrer Arbeit zu ernten, erscheint eine Mitgliedschaft aber durchaus sinnvoll. Diese setzt jedoch eine GEMA-Anmeldung auf Initiative des Musik-Urhebers voraus. Ist er einmal bei der GEMA angemeldet, nimmt die GEMA dann seine Rechte als Treuhänder wahr und kümmert sich auch um das Eintreiben von Nutzungsgebühren.
Um sich Tantiemen zu sichern, ist es jedoch erforderlich, dass der Urheber seine Werbe bei der GEMA selbst registriert. Über die GEMA-Webseite lässt sich das jedoch online erledigen.
GEMA-Anmeldung für Veranstaltungen

Veranstaltung immer rechtzeitig anmelden, sonst wird’s teurer!
Wie bereits gesehen, sind nicht alle Veranstaltungen GEMA-pflichtig. Insbesondere für private Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern, auf denen Musik gespielt wird, müssen keine Lizenzgebühren gezahlt werden. Anders sieht das jedoch dann aus, wenn es sich bei einer Veranstaltung um ein öffentliches Ereignis handelt, bei dem Musik gespielt oder aufgeführt wird.
Ist das der Fall, ist im Vorfeld der Veranstaltung eine GEMA-Anmeldung erforderlich. Welche Gebühren dann für das Spielen von Musik fällig werden, hängt von der Art der Musikdarbietung, von der Größe des Veranstaltungsraumes sowie vom Eintrittspreis ab.
Auch hier lässt sich die Anmeldung der Veranstaltung jedoch leicht über das GEMA-Onlineportal vornehmen.
GEMA-Onlineportal
Zum Onlineportal der GEMA kommen Sie über unseren Link: Klicken Sie hier