Um gemeinsame finanzielle Angelegenheiten transparent, bequem und einfach abwickeln zu können bietet sich ein Gemeinschaftskonto an. Insbesondere Paare und Familien, die zusammenleben, aber auch Wohngemeinschaften und Vereine nutzen gerne Gemeinschaftskonten. Neben vielen anderen Banken bietet auch die Postbank Ihren Kunden die Option eines Gemeinschaftskontos an. Zu welchen Bedingungen und was es dabei zu beachten gibt, lesen Sie in diesem Artikel. Außerdem erfahren Sie, welche Schritte Sie gehen müssen, um ein Gemeinschaftskonto bei der Postbank zu eröffnen.
- Die Postbank bietet drei unterschiedliche Kontomodelle an, die als Gemeinschaftskonto genutzt werden können.
- Bei einem Mindestgeldeingang von 3.000 € im Monat ist die Kontoführung kostenlos.
- Studenten müssen keine Kontoführungsgebühr zahlen, auch wenn der Mindestgeldeingang nicht erfüllt wird.
- Das Gemeinschaftskonto bei der Postbank wird immer als Oder-Konto geführt.
Ein Gemeinschaftskonto bei der Postbank – welche Konditionen werden geboten?
Bei der Postbank haben Kunden, die ein Gemeinschaftskonto eröffnen möchten, die Wahl zwischen drei unterschiedlichen Kontomodellen:
- Das Giro start direkt
- Das Giro plus
- Das Giro extra plus
Das Postbank Giro start direkt
Dieses Konto ist für alle Kontoinhaber gedacht, die zwischen 7 und 22 Jahre alt sind. Ab einem Alter von 18 Jahren kann es als Gemeinschaftskonto genutzt werden. Ist der Kontoinhaber noch nicht volljährig, kann eine Vollmacht für die gesetzlichen Vertreter eingerichtet werden.
- Kostenlose Kontoführung ohne Bedingungen
- Kostenlose Girokarte
- Kostenlose Bargeldabhebungen an rund 9.000 Geldautomaten und an Shell-Tankstellen
- Visa-Karte ab 18 Jahren möglich, im ersten Jahr kostenfrei, danach 5,00 € pro Jahr
- Echtzeit-Überweisungen für 0,50 € pro Auftrag möglich
- Dispozinsen: 10,55 % p.a.
Das Postbank Giro plus
Das Postbank Giro plus kann ebenfalls als Gemeinschaftskonto geführt werden.
- Monatliche Kontoführungsgebühr von 4,90 €
- Kostenlose Giro-Karte
- Zusatzkarte für 6,00 € im Jahr
- Echtzeit-Überweisungen für 0,50 € pro Auftrag
- Aufträge per Telefon-Banking erteilen für 0,90 € pro Auftrag
- Visa-Karte im ersten Jahr kostenlos
- Ab dem zweiten Jahr kostet die Visa-Karte 29,00 € pro Jahr, die VisaCard Gold 59,00 € pro Jahr.
- Der Zinssatz für einen Dispokredit beträgt 10,55 % p.a., bei geduldeter Überziehung 14,95 % p.a.
Das Postbank Giro extra plus
Als dritte Option für ein Gemeinschaftskonto bietet sich das Postbank Giro extra plus an.
- Kostenlose Kontoführung bei Mindestgeldeingang von 3.000 € pro Monat (bargeldlos)
- Kontoführungsgebühr bei Geldeingang unter 3.000 € monatlich: 10,90 €
- Kostenlose Giro-Karte
- Zusätzliche Giro-Karte kostet 6,00 € pro Jahr
- Für Echtzeit-Überweisungen werden 0,90 € berechnet.
- Kostenlose Visa-Karte
- Die Visa-Karte Gold kostet 30,00 € , die Platinum-Version 70,00 € pro Jahr.
- Die Dispo-Zinsen betragen 8,68 % p.a., bei geduldeter Überziehung 12,60 % p.a.
So eröffnen Sie ein Gemeinschaftskonto bei der Postbank
Die Eröffnung eines Kontos bei der Postbank kann auf zwei Wegen erfolgen:
- Im Zuge eines persönlichen Termins in der Filiale
- Online auf der Webseite der Postbank
Für die erste Variante vereinbaren Sie einfach einen Termin in einer der Postbankfilialen in Ihrer Nähe.
Für die Online-Eröffnung gehen Sie wie folgt vor:
- Öffnen Sie die Webseite der Postbank für das Gemeisnchaftskonto.
- Suchen Sie sich das Konto-Modell heraus, welches am besten zu Ihren Anforderungen passt.
- Auf der Seite des jeweiligen Kontomodells klicken Sie auf “Online abschließen”.
- Im Folgenden beantworten Sie die gestellten Fragen, geben Ihre Daten an und folgen dem Antragsprozess.
- Nach Abschluss des Eröffnungsantrags drucken Sie die Antragsunterlagen aus. Diese müssen von beiden Kontoinhabern unterschrieben werden.
- Um den Eröffnungsantrag zu vervollständigen, müssen Sie Ihre Identität nachweisen.
- Sind alle Formalitäten erledigt, wird der Antrag zur Kontoeröffnung an die Postbank geschickt.
- Hat die Postbank den Antrag positiv bearbeitet, so erhalten Sie die notwendigen Unterlagen zu Ihrem Konto sowie die benötigten Karten und Zugangsdaten zugesendet.
Wie kann die Identität nachgewiesen werden?
Im deutschen Gesetz ist bestimmt, dass jeder, der ein Konto eröffnen möchte, seine Identität zweifelsfrei nachweisen muss. Dies erfolgt bei der Postbank mit Hilfe des Post-Ident-Verfahrens:
- Nehmen Sie den ausgedruckten und unterschriebenen Eröffnungsantrag sowie Ihre Ausweise mit zu einer Postfiliale.
- Ein Postmitarbeiter überprüft anhand der Ausweise die Identität der Kontoinhaber.
- Alternativ kann auch der Reisepass und eine Meldebestätigung vorgezeigt werden.
- Nach erfolgreicher Identitätsprüfung werden die Unterlagen an die Postbank gesendet.
Der Kontowechselservice der Postbank
Um den Wechsel eines Kontos zur Postbank zu vereinfachen, arbeitet die Bank mit FinReach zusammen. Hier können Sie sich anmelden und die Zahlungspartner auf Ihrem alten Konto aussuchen, welche über die neue Kontoverbindung informiert werden sollen.
Sie möchten von der Postbank zu einer anderen Bank wechseln?
Wenn das Konto bei der Postbank aufgelöst werden soll und Sie zu einer anderen Bank wechseln möchten, so haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Ihre neue Bank bietet auch einen Kontowechselservice an, den Se nutzen können.
- Sie nutzen unsere Mustervorlage zur Kündigung eines Gemeinschaftskontos. Diese müssen Sie lediglich ausfüllen und von beiden Kontoinhabern unterschrieben an die Postbank senden:
Adresse:
Postbank Bonn
Postfach 40 00
53105 BonnE-Mail: direkt@postbank.de
Vergessen Sie dabei nicht, all Ihre Vertrags- und Zahlungspartner über die neue Bankverbindung zu informieren. Wenn Sie Ihr Konto wechseln möchten, ist es ratsam, dass bisherige Konto noch für 1-2 Monate geöffnet zu lassen. So können Sie sichergehen, dass auch wirklich alle Zahlungen und Abbuchungen auf das neue Konto umgestellt wurden.
Vom Einzelkonto zum Gemeinschaftskonto – Kontoumwandlung bei der Postbank
Wenn Sie bereits ein Einzelkonto bei der Postbank besitzen, kann dieses auch in ein Gemeinschaftskonto umgewandelt werden. Hierzu nutzen Sie einfach das entsprechende Formular und senden dieses ausgefüllt und unterschrieben an die Postbank oder geben es in einer der Filialen ab.
Fazit
Als Filialbank punktet die Postbank vor allem mit dem Vorzug, auch persönlich beraten werden zu können. Bei der Wahl für ein Gemeinschaftskonto stehen zudem drei unterschiedliche Kontomodelle zur Auswahl, sodass jeder das passende finden kann.
Im Vergleich zu anderen Banken – insbesondere Direktbanken – fallen jedoch hohe Gebühren für die Kontoführung und hohe Dispozinsen auf. Die Kontoführungsgebühr wird lediglich für junge Kunden unter 22 Jahren erlassen, bzw. wenn ein Geldeingang von mindestens 3.000 € nachgewiesen werden kann.
Insgesamt überzeugt das Gemeinschaftskonto der Postbank mit vielen Service-Leistungen, die allerdings auch Ihren entsprechenden Preis haben. Wer dagegen lediglich ein günstiges Konto für zwei sucht und auf besonderen Service und persönliche Beratung verzichten kann, sollte sich lieber bei einer der Direktbanken umsehen.