Ein Gemeinschaftskonto bietet sich immer dann an, wenn finanzielle Angelegenheiten gemeinsam verwaltet werden sollen. So ist es beispielsweise hilfreich, wenn Paare, Familien oder Wohngemeinschaften die gemeinsame Miete über ein Gemeinschaftskonto abwickeln. Welche Vor- und Nachteile sich aus einem Gemeinschaftskonto für die Miete ergeben und was es zu beachten gilt, erfahren Sie in diesem Artikel.
- Besonders bei einem gemeinsam geführten Haushalt oder beim gemeinschaftlichen Wohnen empfiehlt sich ein Gemeinschaftskonto.
- Gemeinsame Ausgaben wie Miete und Nebenkosten aber auch Versicherungen, Strom- und Internetkosten sowie Rundfunkgebühren können somit über nur ein Konto verwaltet werden.
- Durch ein Gemeinschaftskonto entfällt das aufwendige Umbuchen auf den Einzelkonten der Beteiligten.
- Ein Dauerauftrag vom jeweiligen Einzelkonto auf das Gemeinschaftskonto bietet Komfort und Fairness für beide Seiten.
Was ist ein Gemeinschaftskonto?
Ein Gemeinschaftskonto ist ein Girokonto, auf das zwei oder mehr Parteien Zugriff haben. Alle Verfügungsberechtigten sind gleichermaßen für das Gemeinschaftskonto verantwortlich und haften auch gemeinschaftlich für das Konto. Somit bietet es die Möglichkeit gemeinsame Ausgaben, aber auch Einnahmen bequem und transparent zu verwalten, ohne dass die Einzelkonten der Beteiligten belastet werden und untereinander Umbuchungen einzelner Summen veranlasst werden müssen.
Die Vorteile eines Gemeinschaftskontos
Wenn Paare oder Wohngemeinschaften zusammen leben, haben Sie auch gemeinsame Ausgaben. Einer der größten Punkte auf der gemeinsamen Ausgabenliste ist die Miete. Schnell kann es zu Missverständnissen kommen, wenn nur von einem Einzelkonto die Miete und Nebenkosten abgebucht werden. Ein Beteiligter muss dann immer seinen Teil auf das Konto des anderen einzahlen. Bei einer großen Anzahl gemeinsamer Ausgaben kann dabei schnell der Überblick verloren gehen.
Ein Gemeinschaftskonto bietet hier den Vorteil, dass alle Ausgaben für alle Beteiligten transparent einzusehen sind. Jeder Beteiligte muss lediglich am Anfang des Monats seinen Anteil an den Ausgaben auf das Gemeinschaftskonto überweisen, sofern diese noch jeweils ein einzelnes Konto besitzen. Mit der Einrichtung eines Dauerauftrags für diese Buchung erspart man sich zusätzliche Mühe. Das übrige Geld auf dem Einzelkonto kann dann jeder für sich verwenden und hat gleichzeitig das ruhige Gewissen seinen Anteil an den gemeinsamen Ausgaben bereits beglichen zu haben.
Besitzen beide Partner kein eigenes Einzelkonto mehr, so ist die Übersicht noch besser gegeben. Die Gehälter bzw. Einnahmen beider Partner laufen auf dem Gemeinschaftskonto zusammen und alle Ausgaben davon sind für jeden transparent einzusehen.
Die Nachteile eines Gemeinschaftskontos
Die Nachteile eines Gemeinschaftskontos treten oft erst dann in Erscheinung, wenn die beteiligten Personen getrennte Wege gehen. Im Falle einer Wohngemeinschaft mag das meist nicht zu sehr ins Gewicht fallen, da der Auszug eines der Bewohner meist zum Ende eines Monats anfällt. Bei Paaren, die ein Gemeinschaftskonto besitzen und sich dann trennen, können jedoch vermehrt Streitigkeiten auftreten. Besonders problematisch ist dies, wenn einer der Partner seine Verfügungsberechtigung für das Gemeinschaftskonto ausnutzt und unerlaubt Geld von diesem beiseite schafft.
Was gilt es bei der Eröffnung eines Gemeinschaftskontos zu beachten?
Fast jede Bank bietet die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos an. Was alle Anbieter verbindet, ist die Tatsache, dass für die Eröffnung des gemeinschaftlichen Kontos alle Verfügungsberechtigten unterschreiben müssen. Damit wird beurkundet, dass alle Kontoinhaber auch entsprechend für das Konto haften.
- Das Und-Konto
Hierbei müssen für sämtliche Verfügungen und Änderungen am Konto immer alle Kontoinhaber zustimmen. Ein Missbrauch des gemeinsamen Geldes soll somit verhindert werden. - Das Oder-Konto
Beim sogenannten Oder-Konto kann jeder Kontoinhaber eigenständig über das gemeinsame Konto verfügen, ohne dafür jedes Mal die ausdrückliche Zustimmung des Anderen einholen zu müssen. Diese Variante setzt ein erhebliches Maß an Vertrauen voraus.
Um Zahlungsengpässe auf dem Gemeinschaftskonto zu vermeiden, ist es ratsam, einen entsprechenden Dispo-Kredit in angemessener Höhe einzurichten.
Nicht selten kommt es nämlich zu folgenden Situationen:
- Das Gehalt wird am 30. des Monats auf das Einzelkonto überwiesen.
- Die Überweisung aus dem Dauerauftrag auf das Gemeinschaftskonto kommt aufgrund der 1-2-tägigen Bearbeitungszeit der Banken erst am 2. des Folgemonats auf dem Gemeinschaftskonto an.
- Die Miete wird allerdings schon am 1. des Folgemonats eingezogen und muss aufgrund mangelnder Deckung des Kontos zurückgebucht werden.
Um solch unangenehme Situationen zu vermeiden, eignet sich neben einem Dispo-Kredit auch ein finanzieller Puffer auf dem Gemeinschaftskonto in Höhe der gesamten gemeinschaftlichen Ausgaben für einen Monat.
Fazit
Ein Gemeinschaftskonto für die Miete ist insbesondere dann sinnvoll, wenn ein gemeinsamer Haushalt geführt wird. Es erleichtert die Verwaltung gemeinsamer Finanzen und schafft Transparenz für alle Beteiligten. Die Einrichtung eines Dauerauftrags vom Einzelkonto auf das gemeinschaftliche Konto in Höhe des jeweiligen Anteils an den Gesamtkosten bietet zusätzliche Bequemlichkeit. Besteht das Gemeinschaftskonto als einziges Konto beider Kontoinhaber und kein Einzelkonto parallel dazu, so ist eine noch bessere Übersicht über die gemeinsamen Ausgaben und die Verwendung des Geldes gegeben.