Ein Gemeinschaftskonto ist eine nützliche Sache, wenn finanzielle Angelegenheiten gemeinsam geregelt werden sollen. Doch vor der Beantragung eines Gemeinschaftskontos stellt sich oftmals die Frage, ob dies möglich ist, wenn einer der Partner oder beide einen negativen Schufa-Eintrag besitzen. In diesem Beitrag klären wir auf, welchen Einfluss die Schufa bei der Eröffnung eines Gemeinschaftskontos hat und ob es auch ein Gemeinschaftskonto trotz negativer Schufa-Einträge geben kann.
- Bei vielen Banken ist es möglich, ein Girokonto ohne Schufa-Abfrage zu eröffnen.
- Eine Kontoeröffnung ohne Schufa-Prüfung ist jedoch nur für Guthabenkonten möglich.
- Die Einrichtung eines Dispokredites ist ohne Schufa-Prüfung nicht möglich.
- Für Gemeinschaftskonten gelten strengere Regeln aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung aller Kontoinhaber.
- Die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos ohne Schufa-Prüfung ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich.
Was ist die Schufa und welche Auswirkungen hat sie?
Die Schufa ist eine Auskunftei, in der Daten über Personen und Unternehmen zu deren Zahlungsverhalten gespeichert werden. Ein negativer Schufa-Eintrag erfolgt, wenn man seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
Aus den positiven und negativen Schufa-Einträgen wird der sogenannte „Schufa-Basisscore“ ermittelt. Dies gibt Unternehmen und Banken die Möglichkeit die Kreditwürdigkeit eines neuen Vertragspartners einzuschätzen. Bei einem schlechten Score-Wert kann die Eröffnung eines Kontos bei einer Bank oder auch die Möglichkeit von Krediten, Ratenzahlungen oder Einkäufen auf Rechnung abgelehnt werden.
Wie entstehen negative Schufa-Einträge?
Ein negativer Eintrag in den Daten der Schufa kann unterschiedlichste Gründe haben. Im Normalfall sind unbezahlte Rechnungen oder andere nicht ausgeglichene finanzielle Verpflichtungen der Grund für einen negativen Schufa-Eintrag. Dies können selbst kleine Beträge unter 100 € sein.
Daher lässt sich aus einem negativen Schufa-Eintrag nicht unbedingt immer finanzielle Probleme des Betroffenen ableiten. Vielmehr wird aus dem Schufa-Score die Zuverlässigkeit der Person in finanziellen Angelegenheiten abgeleitet. Er drückt aus, wie wahrscheinlich es ist, dass der Betroffene seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommt.
Ist die Kontoeröffnung auch mit negativem Schufa-Eintrag möglich?
Viele Banken bieten die Eröffnung eines Girokontos auch ohne Schufa-Prüfung an. Lediglich die Einrichtung eines Dispo-Kredits ist mit einem schlechten Schufa-Score nicht möglich. Das Konto wird dann als Guthabenkonto geführt.
Anders sieht es aus, wenn ein Gemeinschaftskonto eröffnet werden soll. Bei einem gemeinschaftlich genutzten Konto haften alle Kontoinhaber gleichermaßen. Diese sogenannte „gesamtschuldnerische Haftung“ stellt für die Bank ein höheres Risiko dar. Um dieses Risiko so gering wie möglich zu halten, wird bei der Eröffnung eines Gemeinschaftskontos fast immer eine Schufa-Abfrage durchgeführt.
Kunden, die einen schlechten Schufa-Score haben, bekommen nur selten die Möglichkeit ein Gemeinschaftskonto zu eröffnen. Oft wird dies nur bei der eigenen Hausbank ermöglicht, wenn diese aus der langjährigen Vertragsbeziehung ableiten kann, dass das Risiko trotz negativem Schufa-Eintrag nur gering ist.
Kann ein negativer Eintrag vor der Bank verschwiegen werden?
Wenn Sie über einen negativen Eintrag in der Schufa zu Ihrer Person wissen, sollte dies bei der Eröffnung eines Gemeinschaftskontos immer im Vorfeld angesprochen werden. Ein Verschweigen bringt weitere Probleme mit sich und bricht das Vertrauen der Bank zu Ihnen. Durch die automatisierte Abfrage erfährt die Bank so oder so von dem negativen Eintrag.
Was ist bei einem negativen Schufa-Eintrag zu tun?
Um ein Gemeinschaftskonto zu eröffnen und dieses ohne jegliche Einschränkungen in vollem Umfang nutzen zu können, sollte möglichst keine der Parteien einen negativen Schufa-Eintrag vorweisen. Ist dies doch der Fall, sollte zunächst überprüft werden, ob der Negativeintrag berechtigt ist.
Hierzu beantragt man eine Auskunft bei der Schufa über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Ist der Eintrag unberechtigt und kann dies nachgewiesen werden, so kann die Löschung des Eintrags beantragt werden. Andernfalls sollte man sich um Klärung mit dem betreffenden Vertragspartner kümmern. Ist die Forderung ausgeglichen, wird dies der Schufa gemeldet und der Score verbessert sich. Der Eintrag selbst steht allerdings in der Regel noch drei Jahre in den Daten der Schufa, wenn auch als „erledigt“ markiert.
Fazit
Mit einem negativen Eintrag bei der Schufa ist es nahezu unmöglich ein Gemeinschaftskonto zu eröffnen. Dabei reicht es schon, wenn nur einer der Partner einen Negativeintrag vorweisen muss. Eventuell besteht eine Chance bei der eigenen Hausbank, mit der man bereits eine langjährige Vertragsbeziehung führt. Diese ist oft großzügiger und kann mehr Vertrauen aufbringen, vorausgesetzt die bisherige Vertragsbeziehung lief immer problemlos an.
Ist die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos trotz negativen Schufa-Eintrag erfolgreich, so muss jedoch damit gerechnet werden, dass das Konto lediglich auf Guthabenbasis geführt werden kann. Die Einrichtung eines Dispo-Rahmens ist dann in der Regel nicht möglich.