Ein Gemeinschaftskonto ist immer dann die richtige Wahl, wenn gemeinsame finanzielle Angelegenheiten transparent und einfach verwaltet werden müssen. Es eignet sich vor allem für den gemeinsamen Haushalt von Paaren und Familien, aber auch für Wohngemeinschaften oder Vereine. Aufgrund der Vielzahl der Banken, die in Deutschland ein Gemeinschaftskonto anbieten, ist es wichtig zu wissen, welches Konditionen die einzelnen Banken bieten. Dies und vieles mehr zum Gemeinschaftskonto der Volksbanken / Raiffeisenbanken erfahren Sie bei uns und lernen außerdem, wie Sie ein Gemeinschaftskonto bei den Volksbanken Raiffeisenbanken eröffnen können.
- Die Volks- und Raiffeisenbanken sind eine genossenschaftlich organisierte Bankengruppe mehrerer regional tätiger Banken.
- Die Konditionen für ein Gemeinschaftskonto unterscheiden sich bei den einzelnen regionalen Geldinstituten.
- Dank der Vielzahl an Filialen bieten die Volks- und Raiffeisenbanken persönliche Ansprechpartner vor Ort.
- Eine kostenlose Kontoführung für Gemeinschaftskonten ist bei keiner der regionalen Volks- und Raiffeisenbanken möglich.
Allgemeine Informationen zum Gemeinschaftskonto
Wenn zwei oder mehrere Personen finanzielle Angelegenheiten gemeinsam verwalten möchten, ist die Einrichtung eines Gemeinschaftskontos sinnvoll. So kann die gemeinsame Miete von Paaren oder Wohngemeinschaften beispielsweise über ein Gemeinschaftskonto abgewickelt werden. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
- Das Und-Konto
Hierbei müssen für jede Transaktion immer alle Kontoinhaber zustimmen. Dies bietet Sicherheit vor Missbrauch des gemeinsamen Vermögens, ist allerdings im täglichen Gebrauch relativ umständlich zu handhaben. - Das Oder-Konto
In der Oder-Variante kann jeder der Kontoinhaber frei über das gemeinsame Guthaben verfügen. Dies erleichtert die tägliche Handhabung, setzt allerdings auch entsprechendes gegenseitiges Vertrauen voraus.
Ein Gemeinschaftskonto bei den Volks- und Raiffeisenbanken – welche Konditionen werden geboten?
Die Konditionen für ein Gemeinschaftskonto werden von den einzelnen regionalen Volks- und Raiffeisenbanken selbst festgelegt. Eine allgemeine Aussage, was ein Gemeinschaftskonto bei Ihrer Volks- und Raiffeisenbank kostet und welche Leistungen mit inbegriffen sind, kann daher nicht getroffen werden. Folgende Eckpunkte können wir Ihnen auf Grundlage unserer Recherchen an die Hand geben:
- Für das „Aktiv“-Konto werden im günstigsten Fall 2,90 € an monatlicher Kontoführungsgebühr fällig, vorausgesetzt es kann ein Mindestgeldeingang von 1.250 € pro Monat gewährleistet werden.
- Wird der Mindestgeldeingang nicht erreicht, so wird eine monatliche Gebühr von 3,90 € für die Kontoführung in der Kontovariante „Direkt“ berechnet.
- Zusätzliche Gebühren fallen in unterschiedlicher Höhe für die Ausgabe von Giro- oder Kreditkarten und andere Service-Leistungen an.
Wie steht es mit der Bargeldversorgung bei den Volks- und Raiffeisenbanken?
Auch hierbei gibt es unterschiede unter den einzelnen regional tätigen Geldinstituten. Bei der eigenen Bank ist die Abhebung von Bargeld meist kostenfrei, allerdings kann es durchaus vorkommen, dass Sie als Volksbank-Kunde am Automaten einer anderen regionalen Volks- oder Raiffeisenbank Gebühren für die Bargeldverfügung entrichten müssen.
Als Pluspunkt der Volks- und Raiffeisenbanken ist die regionale Verbundenheit und der damit einhergehende persönliche Service in den Filialen zu erwähnen. Wer lediglich ein Gemeinschaftskonto sucht, um damit beispielsweise die gemeinsame Miete und Nebenkosten abzuwickeln, dem werden die Negativpunkte nicht besonders ins Gewicht fallen. Allerdings gibt es auch hierfür kostenlose Varianten bei anderen Banken, wenn man auf die persönliche Beratung verzichten kann.
So können Sie ein Gemeinschaftskonto bei den Volks- und Raiffeisenbanken eröffnen
Wenn Sie sich für Ihre regionale Volks- oder Raiffeisenbank als Partner für Ihr Gemeinschaftskonto entschieden haben, so bleiben Ihnen zur Kontoeröffnung zwei Optionen:
- Sie vereinbaren einen persönlichen Termin in einer Filiale in Ihrer Nähe.
- Nutzen Sie die Online-Kontoeröffnung Ihrer regionalen Volks- und Raiffeisenbank.
Für die Online-Kontoeröffnung gehen Sie wie folgt vor:
- Besuchen Sie die Webseite der Volksbanken zum Gemeinschaftskonto.
- Am Ende der Webseite geben Sie Ihre Postleitzahl ein. Mit Klick auf „Mehr zum Gemeinschaftskonto“ werden Sie auf die Seite Ihrer regionalen Volks- und Raiffeisenbank geleitet.
- Auf dieser Seite können Sie sich über die genauen Konditionen der einzelnen Kontomodelle informieren.
- Beim Kontomodell Ihrer Wahl klicken Sie auf „Online eröffnen“.
- Folgen Sie dem Antragsprozess, und geben Sie zwingend einen zweiten Kontoinhaber an, wenn das Konto als Gemeinschaftskonto geführt werden soll.
- Haben Sie den Antragsprozess durchlaufen, so drücken Sie die fertigen Unterlagen aus und unterschreiben Sie diese.
- Anschließend lassen Sie Ihre Identität bestätigen und senden alle Unterlagen an Ihre Volks- und Raiffeisenbank.
- Innerhalb weniger Tage wird Ihr Antrag bei der Bank bearbeitet und Sie erhalten Ihre Karten, die Zugangsdaten und alle wichtigen Unterlagen zugesandt.
Wie kann die Identität nachgewiesen werden?
Um den gesetzlichen Bestimmungen gerecht zu werden, muss bei jeder Kontoeröffnung die Identität des Kontoinhabers zweifelsfrei festgestellt werden. Dies können Sie auf zwei Wegen erledigen:
- Sie geben den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag in einer der Filialen ab bzw. stellen den Antrag direkt in einem persönlichen Termin. Der zuständige Bankmitarbeiter wird Sie dann anhand Ihres Personalausweises identifizieren.
- Sie nutzen das Post-Ident-Verfahren. Hierbei bringen Sie die Eröffnungsunterlagen in eine Filiale der deutschen Post. Ein Postmitarbeiter übernimmt dann die Identifizierung und leitet die Unterlagen an die Bank weiter.
Wichtig bei einem Gemeinschaftskonto ist, dass beide Kontoinhaber sich identifizieren lassen müssen.
Der Kontowechselservice der Volksbanken / Raiffeisenbanken
Zur Vereinfachung der Kontowechsels bieten die Volks- und Raiffeisenbanken einen automatisierten Kontowechselservice an. Dieser übernimmt die Information all IHrer Zahlungspartner auf Ihrem alten Konto und informiert diese über Ihr neues Konto. Auch Daueraufträge und Lastschriften des Altkontos werden automatisch übernommen.
Sie möchten von der Volks- und Raiffeisenbank zu einer anderen Bank wechseln?
Um das Konto bei der Volks- und Raiffeisenbank aufzulösen und zu einer anderen Bank zu wechseln, können Sie zwei Wege nutzen:
- Bei Ihrer neuen Bank wird ein Kontowechselservice angeboten, den Sie nutzen können.
- Sie kündigen Ihr Konto mit Hilfe unserer Mustervorlage für die Kündigung von Gemeinschaftskonten. Füllen Sie die Vorlage aus und versehen Sie mit der Unterschrift beider Kontoinhaber. Anschließend senden Sie das Schreiben an Ihre regionale Volks- und Raiffeisenbank. oder geben es in einer der Filialen ab. Ihre bisherigen Zahlungspartner sollten Sie dann rechtzeitig über iHre neue Kontoverbindung informieren. Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, ist es ratsam das bisherige Konto für einen Übergangszeitraum von 1-2 Monaten offen zu lassen. So können Sie sichergehen, dass wirklich alle Zahlungen auf das neue Konto umgestellt wurden.
Fazit
Die Volks- und Raiffeisenbanken punkten vor allem mit der persönlichen Beratung in ihren Filialen und der regionalen Verbundenheit. Bei vielen der regionalen Gesellschaften erhalten Kunden spezielle Angebote und Rabatte für regionale Sehenswürdigkeiten und Kultureinrichtungen, Sportveranstaltungen oder Events. Allerdings bezahlt man diesen Service auch über entsprechende Gebühren.
Wer Wert auf diese Extra-Leistungen und persönliche Beratung legt, der ist bei den Volks- und Raiffeisenbanken sicherlich gut bedient. Für Kunden, die ausschließlich ein Konto zur Abwicklung von Zahlunge suchen und dieses auch selbst online verwalten möchten empfehlen sich andere Angebote, beispielsweise von Direktbanken.