Eine Abmeldung bei der GEZ bzw. beim Beitragsservice ist nur in bestimmten Fällen möglich. Einer davon ist der Sterbefall. Was Sie zu beachten haben, wenn Sie ein Beitragskonto einer verstorbenen Person kündigen möchten, verraten wir Ihnen in diesem Artikel. Außerdem erfahren Sie, welche anderen Gründe ebenfalls eine Abmeldung rechtfertigen.
Inhaltsverzeichnis des Artikels
Was ist der Unterschied zwischen GEZ und Beitragsservice?
Mit den Gebühren der GEZ werden in Deutschland die öffentlich-rechtlichen Programme unterstützt. Seit Januar 2013 heißt die Gebühr Rundfunkbeitrag und nicht mehr GEZ Gebühr. Zeitgleich wurde auch der Name der Gebühreneinzugszentrale in „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ umbenannt.
Wie kann ein Sterbefall bei der GEZ gemeldet werden?
Ist ein Beitragszahler verstorbenen, so muss sein Beitragskonto abgemeldet werden.
Dafür muss das Online-Formular „Abmelden“ ausgefüllt werden. Den Link zu dem Formular finden Sie hier: Rundfunkbeitrag abmelden. Wählen Sie dort die Option „Ich möchte eine Wohnung abmelden, weil der Beitragszahler verstorben ist“.
Im Anschluss ist eine Sterbeurkunde an den Beitragsservice zu übersenden. Diese kann auch als Datei übermittelt werden, muss also nicht per Post gesendet werden.
Abmeldung nur bei Tod des Beitragszahlers
Lief das Beitragskonto beim Rundfunkbeitrag nicht auf den Verstorbenen, ist auch keine Abmeldung nötig. Wenn der Haushalt weitergeführt wird und die bisher beitragspflichtige Person nach wie vor dort lebt, ist der Rundfunkbeitrag regulär weiterhin zu zahlen.
Beitragszahler ummelden
Die Abmeldung einer verstorbenen Person ist nur dann möglich, wenn diese allein gelebt hat und der Haushalt nun aufgelöst werden muss. Bleibt der Haushalt bestehen, weil eine andere Person noch dort lebt, so muss nach der Abmeldung des Verstorbenen eine Neuanmeldung der Wohnung durchgeführt werden.
Nutzen Sie dafür das Anmeldeformular auf der Internetseite des Rundfunkbeitrags. Bei einer Neuanmeldung müssen im Normalfall keine weiteren Dokumente vorgelegt werden.
Abmeldung nach Sterbefall vergessen
Wird der Sterbefall nicht gemeldet, läuft die Zahlungspflicht weiter. Der Betrag wird also weiterhin vom Konto der verstorbenen Person abgebucht, solange dieses existiert. Falls die Person selbst überwiesen hat, werden über kurz oder lang Mahnung kommen. Das ist auch dann der Fall, wenn eine Abbuchung nicht mehr möglich ist, weil es das betreffende Konto nicht mehr gibt. Der Beitragsservice weiß schließlich nichts von dem Sterbefall, wenn Sie es ihm nicht mitteilen.
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Welche anderen Gründe rechtfertigen eine Abmeldung beim Beitragsservice?
Der Rundfunkbeitrag ist von jedem Haushalt verpflichtend zu zahlen. Er ist nicht personen- oder geräteabhängig, sondern ist an die Wohnung gekoppelt. In der Regel kann man sich also nicht einfach abmelden.
- Im Sterbefall
- Bei einem Umzug ins Ausland und der Aufgabe des deutschen Wohnsitzes
- Wenn zwei Haushalte zusammengelegt werden
Um eine Abmeldung abschließend vorzunehmen, benötigt der Beitragsservice einen Nachweis von Ihnen. Dies können zum Beispiel die Sterbeurkunde oder eine Meldebescheinigung sein.
Viele Deutsche zahlen den Rundfunkbeitrag nicht gerne. Eine Abmeldung ist trotzdem nur in Ausnahmefällen möglich.
Als die Nachbarn die Haushaltsauflösung ihrer Eltern vorgenommen haben fiel das Gespräch auch auf die GEZ. Man merkt beim Thema Tod, dass man nichts darüber in seinem Leben lernt. Erst wenn man selbst damit konfrontiert wird, beginnt ein Umdenken. Eigentlich ist das Schade, denn beim Verständnis der Endlichkeit erschließt sich einem erst richtig das eigene Leben.
Unser Vater starb, wir übernahmen die Eigentumswohnung, schrieben einen Brief an den Beitragsservice,
ass wir ebenfalls schon Rundfunkgebühren bezahlen, und damit keine Gebühren bezahlen müssen.
Angeblich istdieser Brief nicht angekommen. Stattdessen kam jetzt nach 2,5 Jahren eine ZAHLUNGSAUFFORDERUNG
von über 500 Euro Nachzahlung zu leisten. Echte Abzocke. Ein Widerspruch wurde ohne Begründung abgelehnt.
Ich habe die Zwangsgebühren so satt, die von unseren Politikern einfach geduldet werden.
Nebenbei herrscht dort, wie beim RBB, WDR, völlige VERSCHWENDUNGSSUCHT in Form von
toxischen Gehältern für die Oberbosse.
Hallo Wolf,
vielen Dank für das Teilen Ihrer Erfahrung mit dem Rundfunkbeitrag.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net