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Bezahlen.net Ratgeber Rechtliches Rundfunkbeitrag GEZ bei Wohngemeinschaften

GEZ bei Wohngemeinschaften & WGs

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Die GEZ Gebühr bzw. der Rundfunkbeitrag muss von jedem Haushalt in Deutschland bezahlt werden. Die Gebühr ist nicht an eine Person und auch nicht an Rundfunkgeräte gekoppelt. Bei Wohngemeinschaften und WGs muss der Beitrag somit nur einmal bezahlt werden. Wir erklären Ihnen, wie das funktioniert und wie Sie vorgehen müssen, um sich gegebenenfalls abzumelden.

Inhaltsverzeichnis des Artikels

  • 1 Wer zahlt in einer Wohngemeinschaft / WG den Rundfunkbeitrag?
  • 2 Beispiele für die Zahlung des Rundfunkbeitrags
    • 2.1 Konstellation: Vater, Mutter und erwachsenes Kind
    • 2.2 Konstellation: Ein Paar
    • 2.3 Konstellation: WG mit vier Personen
    • 2.4 Konstellation: WG mit vier Studenten, ein Bewohner bezieht BAFöG
  • 3 Wie kann man sich als BAFöG-Bezieher vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Wer zahlt in einer Wohngemeinschaft / WG den Rundfunkbeitrag?

Hier gibt es zwei Möglichkeiten. Fakt ist jedoch: Der Rundfunkbeitrag muss nur einmal bezahlt werden. Somit obliegt die Entscheidung den Bewohnern der WG, wie dies gehandhabt wird. Entweder sie teilen sich den Betrag oder eine einzelne Person übernimmt die Zahlung des gesamten Rundfunkbeitrages.

Rundfunkbeitrag abbuchen oder überweisen?
Wird der Beitrag unter den WG-Bewohnern aufgeteilt, empfiehlt sich ein Gemeinschaftskonto, von dem der Rundfunkbeitrag abgebucht wird. Auf dieses zahlen die Mitbewohner regelmäßig einen vereinbarten Beitrag, sodass ein SEPA-Lastschriftmandat ausgestellt werden kann, um den Beitrag abzubuchen.

Alternativ kann der Rundfunkbeitrag auch auf das jeweilige Konto der regionalen Rundfunkanstalt überwiesen werden. Dies kann beispielsweise reihum geschehen. Dabei muss immer die Beitragsnummer des Haushalts angegeben werden.

Beispiele für die Zahlung des Rundfunkbeitrags

Je nach Zusammensetzung der Mitglieder eines Haushalts können sich unterschiedliche Konstellationen ergeben, die einen Einfluss auf die Zahlung haben. Wir haben einige Beispiele zusammengestellt, um den Rundfunkbeitrag bei WGs besser verständlich zu machen.

Konstellation: Vater, Mutter und erwachsenes Kind

In dem Haushalt leben die Eltern und eine berufstätige Tochter. Der Rundfunkbeitrag wird in der Regel noch immer vom Vater oder von der Mutter getragen, sodass die Tochter ihn nicht noch zusätzlich bezahlen muss.

Konstellation: Ein Paar

Der Rundfunkbeitrag wird von einer Person getragen. In der Regel ist dies die Person, die schon länger in der Wohnung lebt. Zieht eine zweite Person dazu, kann sie sich vom Rundfunkbeitrag abmelden und muss ihn nicht mehr bezahlen. Findet ein Paar eine neue gemeinsame Wohnung, ist vorab zu klären, ob der Rundfunkbeitrag geteilt wird oder ob einer ihn allein übernimmt.

Konstellation: WG mit vier Personen

In einer WG mit vier Personen, die selbständig für ihren Lebensunterhalt sorgen, muss der Rundfunkbeitrag nur einmal gezahlt werden. Bis zum 1. Januar 2013 musste jeder für sich GEZ Gebühren zahlen. Mit Einführung des Rundfunkbeitrages hat sich dies jedoch geändert und es muss nur noch ein Beitrag pro Haushalt gezahlt werden.

Konstellation: WG mit vier Studenten, ein Bewohner bezieht BAFöG

Empfänger von BAFöG können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Ist dies erfolgt, so muss der Rundfunkbeitrag in der WG von einem der drei anderen Bewohner bezahlt werden. Alternativ kann natürlich auch die Regelung getroffen werden, dass die drei Studenten ohne Befreiung sich den Beitrag teilen.

Beziehen alle Bewohner der Wohngemeinschaft BAFöG oder andere Sozialleistungen, können sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. So kann es auch vorkommen, dass ein einer WG gar kein Rundfunkbeitrag gezahlt werden muss.

Weitere Ratgeber für WGs & den Rundfunkbeitrag

  • Ratgeber: Gemeinschaftskonto: Was ist das & wie funktioniert es?
  • Ratgeber: GEZ von der Steuer absetzen – Ist das möglich?
  • Ratgeber: GEZ Konto ändern: So ändern Sie die Kontodaten beim Rundfunkbeitrag
  • Ratgeber: GEZ Gebühr für Studenten? – Ist eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag möglich?

Wie kann man sich als BAFöG-Bezieher vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Ist die Höhe des Rundfunkbeitrags angemessen?

Der Rundfunkbeitrag ist in Deutschland unbeliebt

Der Rundfunkbeitrag ist in Deutschland recht unbeliebt, sodass viele Leute versuchen, ihn zu umgehen. In gewissen Fällen ist das auch legal möglich.

Beziehen Sie als Student BAFöG, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Keineswegs sollten Sie die Zahlungen einfach einstellen, denn dann werden vermutlich Mahnungen folgen.

Für die Befreiung muss lediglich ein Antrag gestellt werden, außerdem sind die entsprechenden Nachweise einzureichen. Wie BAFöG-Bezieher eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen können, haben wir in diesem Beitrag bereits für Sie zusammengestellt.

Befreiung ist befristet!
Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag gilt nur so lange, wie der Bewilligungszeitraum für das Bafög läuft. Es muss somit frühzeitig ein Folgeantrag gestellt werden, damit die Befreiung vom Rundfunkbeitrag nicht erlischt.


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