Sind Sie Besitzer einer Zweitwohnung oder einer Ferienwohnung? Dann haben Sie sich vielleicht in der Vergangenheit darüber geärgert, dass Sie den Rundfunkbeitrag doppelt zahlen müssen. Seit Januar 2013 ist jeder Haushalt verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu leisten. Dieser ersetzt die bis dahin gültige GEZ Gebühr. Wer über mehrere Haushalte verfügt, hatte bisher jedoch das Nachsehen und musste doppelt bezahlen. Seit Juli 2018 gibt es hierzu allerdings eine neue Rechtsprechung. In unserem Artikel verraten wir Ihnen, ob Sie für eine Zweitwohnung tatsächlich noch eine zweite Rundfunkgebühr zahlen müssen.
Wer muss die Rundfunkgebühr bezahlen?
Die Rundfunkgebühr bzw. ehemalige GEZ Gebühr wird seit Januar 2013 pro Haushalt erhoben. Während die frühere GEZ Gebühr von den Geräten abhängig, die in einem Haushalt genutzt wurden, zahlt heutzutage jeder Haushalt nur einen Rundfunkbeitrag. Ob Geräte, wie zum Beispiel der Fernseher, das Radio oder der Computer in der Wohnung vorhanden sind oder genutzt werden, spielt keine Rolle. Der Beitrag ist grundsätzlich verpflichtend.
Rundfunkgebühr für die Zweitwohnung – Was sagt das Bundesverfassungsgericht?
Bislang musste die GEZ auch für eine Zweitwohnung gezahlt werden. Die GEZ-Gebühren für einen Zweitwohnsitz waren dabei genau so hoch wie für den ersten Haushalt.
Im Juli 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung sich nicht mit dem Grundgesetz vereinbaren lässt. Besitzer von Ferienwohnungen, Nebenwohnsitzen und Zweitwohnungen können somit aufatmen und brauchen den Beitrag nicht doppelt oder gar dreifach zu bezahlen. Bis zum 30. Juni 2020 muss diesbezüglich eine neue Regelung vom Beitragsservice gefunden werden.
Wie müssen Besitzer von Zweitwohnungen vorgehen, um sich von dem Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung befreien zu lassen?
Erst im Juni 2020 wird es eine abschließende Regelung zum Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung geben. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht nun entschieden hat, dass die Beitragszahlung für eine Zweitwohnung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, so dürfen Sie Ihre Zahlungen nicht einfach so einstellen. Haben Sie Ihren Beitrag bisher mehrfach bezahlt, so sollten Sie stattdessen einen Antrag auf Befreiung einer Nebenwohnung stellen.
Eine Befreiung ist jedoch nur möglich, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- Der Antragsteller ist beim Einwohnermeldeamt mit einer Haupt- und einer Nebenwohnung angemeldet.
- Die Haupt- und Nebenwohnung sind auf den Antragsteller beim Beitragsservice angemeldet.
Ist dies der Fall, können Sie folgendes Formular ausfüllen, um die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Ihre Nebenwohnung zu erwirken: Befreiung Rundfunkbeitrag Nebenwohnung
Fügen Sie Ihrem Antrag eine Bescheinigung der Einwohnermeldebehörde bei, aus der hervorgeht, dass es sich tatsächlich um Ihre Zweitwohnung handelt. Abgesehen davon benötigt der Beitragsservice auch die Beitragsnummer für die Haupt- und die Nebenwohnung.
Beitragsnummer für Rundfunkbeitrag herausfinden
Die Beitragsnummer entspricht einer Kundennummer beim Beitragsservice. Sie benötigen diese Nummer immer dann, wenn Sie mit „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ Kontakt aufnehmen. Wenn Sie die Beitragsnummer für den Rundfunkbeitrag vergessen haben, gibt es drei Möglichkeiten, sie herauszufinden.
- Telefonisch erfragen unter 01806-99955510 (0,20 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, 0,60 €/Min. für Mobilfunkanrufe)
- Auf dem Kontoauszug nachsehen. Jede Abbuchung von „ARD ZDF Deutschland Radio Beitragsservice“ sollte im Verwendungszweck Ihre persönliche Beitragsnummer enthalten.
- In Briefen vom Beitragsservice nachsehen. Die Beitragsnummer finden Sie in der Regel im Briefkopf oben rechts.
Können Beiträge rückwirkend zurückgefordert werden?
Der Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen kann nicht rückwirkend zurückgefordert werden. Anders verhält es sich, wenn Sie bereits in der Vergangenheit einen Widerspruch gegen die mehrfache Bezahlung des Rundfunkbeitrages eingelegt haben.
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