Bezahlen.net
Besucher: 30 Letzte aktualisierung: 4 Minuten
  • Startseite
  • Ratgeber
    • Payment-Anbieter
      • PaySafeCard
      • Klarna
      • Skrill
      • N26
    • Zahlarten
      • Amazon Pay
      • Bitcoins
      • PayPal
      • Kreditkarte
      • Lastschrift
      • Ratenkauf
      • Rechnungskauf
    • Weitere Themen
      • Banking
        • Sparkasse
        • Gemeinschaftskonto
        • Im Geschäft Geld abheben
      • Rechtliches
        • Umtauschen
        • Rundfunkbeitrag
        • Schufa
      • Packstation
      • Wie funktioniert…
    • Paket-Status
      • DHL
      • DHL Express
      • DHL Global Mail
      • DPD
      • Deutsche Post
      • GLS
      • Hermes
      • UPS
      • TNT
      • FedEx
  • Shops
    • Shop-Ratgeber
      • Aldi
      • Amazon
      • Asos
      • eBay Kleinanzeigen
      • Ikea
      • Media Markt
      • OTTO
      • Quelle
      • Kontaktdaten
    • Shops mit…
      • Shops mit Amazon Pay
      • Shops mit Ratenzahlung
      • Shops mit Rechnungskauf
      • Shops mit Klarna
      • Shops mit Klarna Ratenkauf
      • Shops mit Klarna Rechnungskauf
      • Shops mit Lastschrift
      • Shops mit PayPal
      • Shops mit PayPal Ratenzahlung
      • Shops mit PaySafeCard
  • Ausland
    • Themen:
      • Bezahlen im Ausland
      • Bestellen im Ausland
      • Bankgebühren im Ausland
      • Steckdosen im Ausland
      • Umsatzsteuer im Ausland
      • Zigarettenpreise im Ausland
      • Zoll und Import
    • China Shopping
      • China Shops
      • China Ratgeber
      • Zollrechner
    • China Shops
      • AliExpress
      • Alibaba
      • Banggood
      • SheIn.com
      • Zaful
  • Kauf auf Rechnung
    • Themen
      • Kleidung auf Rechnung
      • Handy auf Rechnung
      • Fernseher auf Rechnung
      • Laptop auf Rechnung
      • Parfum auf Rechnung
  • Ratenzahlung
    • Themen
      • Schuhe Ratenkauf
      • Kleidung Ratenkauf
      • Betten Ratenkauf
      • Couch Ratenkauf
      • Möbel Ratenkauf
      • Küche Ratenkauf
      • Fernseher Ratenkauf
      • Handy Ratenkauf
      • Handy ohne Vertrag Ratenkauf
      • Laptop Ratenkauf
      • Playstation 4 Ratenkauf
Bezahlen.net Ratgeber Rechtliches Rundfunkbeitrag GEZ in der Zweitwohnung

Weiterer Wohnsitz: Muss ein zusätzlicher Rundfunkbetrag gezahlt werden?

[ Gesamtbewertungen: 4 | Durchschnitt: 3,25 ]
Loading...

Sind Sie Besitzer einer Zweitwohnung oder einer Ferienwohnung? Dann haben Sie sich vielleicht in der Vergangenheit darüber geärgert, dass Sie den Rundfunkbeitrag doppelt zahlen müssen. Seit Januar 2013 ist jeder Haushalt verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu leisten. Dieser ersetzt die bis dahin gültige GEZ Gebühr. Wer über mehrere Haushalte verfügt, hatte bisher jedoch das Nachsehen und musste doppelt bezahlen. Seit Juli 2018 gibt es hierzu allerdings eine neue Rechtsprechung. In unserem Artikel verraten wir Ihnen, ob Sie für eine Zweitwohnung tatsächlich noch eine zweite Rundfunkgebühr zahlen müssen.

Wer muss die Rundfunkgebühr bezahlen?

Die Rundfunkgebühr bzw. ehemalige GEZ Gebühr wird seit Januar 2013 pro Haushalt erhoben. Während die frühere GEZ Gebühr von den Geräten abhängig, die in einem Haushalt genutzt wurden, zahlt heutzutage jeder Haushalt nur einen Rundfunkbeitrag. Ob Geräte, wie zum Beispiel der Fernseher, das Radio oder der Computer in der Wohnung vorhanden sind oder genutzt werden, spielt keine Rolle. Der Beitrag ist grundsätzlich verpflichtend.

Einnahmen durch den Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag ist seit 2012 nicht mehr geräteabhängig. So konnten mehr Gebühren eingenommen werden.

Rundfunkgebühr für die Zweitwohnung – Was sagt das Bundesverfassungsgericht?

Bislang musste die GEZ auch für eine Zweitwohnung gezahlt werden. Die GEZ-Gebühren für einen Zweitwohnsitz waren dabei genau so hoch wie für den ersten Haushalt.

Im Juli 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung sich nicht mit dem Grundgesetz vereinbaren lässt. Besitzer von Ferienwohnungen, Nebenwohnsitzen und Zweitwohnungen können somit aufatmen und brauchen den Beitrag nicht doppelt oder gar dreifach zu bezahlen. Bis zum 30. Juni 2020 muss diesbezüglich eine neue Regelung vom Beitragsservice gefunden werden.

Wie müssen Besitzer von Zweitwohnungen vorgehen, um sich von dem Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung befreien zu lassen?

Erst im Juni 2020 wird es eine abschließende Regelung zum Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung geben. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht nun entschieden hat, dass die Beitragszahlung für eine Zweitwohnung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, so dürfen Sie Ihre Zahlungen nicht einfach so einstellen. Haben Sie Ihren Beitrag bisher mehrfach bezahlt, so sollten Sie stattdessen einen Antrag auf Befreiung einer Nebenwohnung stellen.

Eine Befreiung ist jedoch nur möglich, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • Der Antragsteller ist beim Einwohnermeldeamt mit einer Haupt- und einer Nebenwohnung angemeldet.
  • Die Haupt- und Nebenwohnung sind auf den Antragsteller beim Beitragsservice angemeldet.

Ist dies der Fall, können Sie folgendes Formular ausfüllen, um die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Ihre Nebenwohnung zu erwirken: Befreiung Rundfunkbeitrag Nebenwohnung

Fügen Sie Ihrem Antrag eine Bescheinigung der Einwohnermeldebehörde bei, aus der hervorgeht, dass es sich tatsächlich um Ihre Zweitwohnung handelt. Abgesehen davon benötigt der Beitragsservice auch die Beitragsnummer für die Haupt- und die Nebenwohnung.

Beitragsnummer für Rundfunkbeitrag herausfinden

Die Beitragsnummer entspricht einer Kundennummer beim Beitragsservice. Sie benötigen diese Nummer immer dann, wenn Sie mit „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ Kontakt aufnehmen. Wenn Sie die Beitragsnummer für den Rundfunkbeitrag vergessen haben, gibt es drei Möglichkeiten, sie herauszufinden.

Folgende Möglichkeiten haben Sie, um die Beitragsnummer herauszufinden:

  • Telefonisch erfragen unter 01806-99955510 (0,20 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, 0,60 €/Min. für Mobilfunkanrufe)
  • Auf dem Kontoauszug nachsehen. Jede Abbuchung von „ARD ZDF Deutschland Radio Beitragsservice“ sollte im Verwendungszweck Ihre persönliche Beitragsnummer enthalten.
  • In Briefen vom Beitragsservice nachsehen. Die Beitragsnummer finden Sie in der Regel im Briefkopf oben rechts.

Können Beiträge rückwirkend zurückgefordert werden?

Der Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen kann nicht rückwirkend zurückgefordert werden. Anders verhält es sich, wenn Sie bereits in der Vergangenheit einen Widerspruch gegen die mehrfache Bezahlung des Rundfunkbeitrages eingelegt haben.

Weitere Ratgeber zum Thema Rundfunkbeitrag finden Sie hier:

  • Ratgeber: GEZ Urteil – Der Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß!
  • Ratgeber: GEZ Konto ändern: So ändern Sie die Kontodaten beim Rundfunkbeitrag
  • Ratgeber: GEZ umgehen – Lässt sich die Zahlung des Rundfunkbeitrags vermeiden?
  • Ratgeber: GEZ von der Steuer absetzen – Ist das möglich?


Diese Artikel können Sie auch interessieren:

  • GEZ von der Steuer absetzen
  • GEZ Urteil
  • GEZ Gebühren
  • GEZ verfassungswidrig
  • Kosten GEZ
  • GEZ bei Hartz IV

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Beliebte Beiträge

  • Amazon Kontakt
  • Klarna Kontakt
  • PayPal Kontakt
  • o2 Kontakt
  • eBay Kontakt
  • Bei Amazon anrufen
  • Bei Amazon Ware nicht erhalten
  • Sky Hotline
  • ALDI Kontakt
  • Alte Bestellungen bei Amazon löschen
  • Teuerste Yu-Gi-Oh! Karte
  • Aldi Online Bestellung

Unsere Philosophie

Bezahlen.net - das große Fachportal zu allen Themen rund um das Bezahlen, sowohl online als auch offline. 100%ig unabhängig!

Über Bezahlen.net

  • 2000+ Ratgeber
  • 1900+ Shops
  • 1000+ Kommentare
  • 120 Videos

Soziale Kanäle

  • Twitter
  • YouTube
  • Facebook

Kontakt

  • Impressum / Kontakt
  • Unsere Redaktion
  • Fehler gefunden? Hier melden
© 2025 Bezahlen.net. Alle Rechte vorbehalten.
  • Neue Ratgeber
  • Beliebte Ratgeber
  • Unsere Kategorien
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie Einstellungen