Die GEZ-Gebühr heißt seit Januar 2013 Rundfunkbeitrag und ist von jedem Haushalt zu bezahlen. Mit 18,36 € im Monat ist der Rundfunkbeitrag überschaubar, jedoch kann dies schnell ins Gegenteil umschlagen, wenn es zu Nachzahlungen kommt. In unserem Artikel erfahren Sie, ob Sie Ihre Schulden bei der GEZ per Ratenzahlung begleichen können und was es dabei zu beachten ist.
Inhaltsverzeichnis des Artikels
In welchen Abschlägen kann man den Rundfunkbeitrag bezahlen?
In unserer Tabelle sehen Sie auf einen Blick, wie hoch der Rundfunkbeitrag ist, wenn Sie ihn monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich bezahlen.
Gebühr | Abrechnungszeitraum |
---|---|
17,50 € | Monatlich |
52,50 € | 3-Monatlich |
105,00 € | Halbjährlich |
210,00 € | Jährlich |
Von wem ist der Rundfunkbeitrag zu bezahlen?
Der Rundfunkbeitrag ist pro Haushalt fällig. Unerheblich ist es, ob in dem Haushalt tatsächlich Rundfunkgeräte genutzt werden. Es spielt auch keine Rolle, wie viele Personen in dem Haushalt leben.
In welchen Fällen kann eine Ratenzahlung vereinbart werden?
Falls Sie mit einer hohen Nachzahlung des Rundfunkbeitrags konfrontiert sind, können Sie den Beitragsservice (ehemals GEZ) bitten, den Betrag in Raten zurückzahlen zu dürfen. Dafür müssen allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllt werden.
- Die monatliche Rate muss in einem angemessenen Verhältnis zum Nachzahlungsbetrag stehen.
- Bisherige Ratenzahlungsvereinbarungen wurden vom Antragsteller immer eingehalten.
- Die Vollstreckungsbehörde und der Gerichtsvollzieher haben bisher noch keine Vollstreckung beim Antragsteller durchgeführt.
Achtung! Reguläre Zahlung kann zusätzlich belasten:
Schließen Sie mit dem Beitragsservice eine Ratenzahlungsvereinbarung ab, müssen Sie bedenken, dass der reguläre Rundfunkbeitrag weiterhin abgebucht wird und eine zusätzliche Belastung darstellt.
Wo kann ein Antrag auf Ratenzahlung gestellt werden?
Folgen Sie einfach dem folgenden Link und füllen Sie das Formular mit Ihren persönlichen Angaben aus: Ratenzahlung beantragen.
Was passiert, wenn die Raten nicht bezahlt werden?
Mit der Ratenzahlung kommt der Beitragsservice Ihnen bereits entgegen und ermöglicht eine bequeme Abzahlung der aufgelaufenen Beträge. Falls es Ihnen trotzdem nicht möglich ist, die Beträge aufzubringen, müssen Sie damit rechnen, dass der Beitragsservice den offenen Betrag vollstrecken wird. Abgesehen davon kann es zu einer Pfändung Ihres Kontos kommen. Stellen Sie deshalb sicher, dass Sie die vereinbarten Beträge stets pünktlich bezahlen. Dadurch ersparen Sie sich eine Menge Ärger.
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Werden Rundfunkgebühren nur in Deutschland fällig?
Nein, Rundfunkgebühren gibt es auch in vielen anderen europäischen Ländern. In unterer Tabelle von Januar 2017 sehen Sie, wie sich die Gebühren darstellen. Wie Sie erkennen können, sind die Gebühren in Deutschland im Verhältnis zu einigen anderen Ländern noch recht erschwinglich.
Hallo,
leider liefern Sie nur veraltete Rechtsprechung zur Bargeldzahlung des Rundfunkzwangsbeitrags. So klingen Ihre „Ratschläge“ unglaubwürdig, unzuverlässig und ganz „treudoof“ linientreu.
Sie sind so überflüssig wie die MSM.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Lammering,
da Sie augenscheinlich gut informiert sind, würden wir uns freuen, wenn Sie andere Leser ebenfalls erhellen könnten.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Hallo ich hab mal eine für mich wichtige Frage ,ich finde nirgends eine Antwort.
Wo steht denn eigentlich,Oder steht irgendwo fest geschrieben das man den Rundfunkbeitrag nicht auch monatlich zahlen kann?. Für viele sind 55,08€ eine menge Geld und auch eine ziemliche Belastung zu den meist anderen Fixkosten. mir geht es um folgendes:
Ich Zahle jeden Monat, pünktlich am 05./Monat meinen Beitrag von 18,36€ und bekomme dennoch und trotzdem Schreiben von der GEZ wo ich Säumniszuschlag von 8,00€ zahlen soll und oder angebliche Beitragsrückstände hätte obwohl ich jeden Monat die 18,36€ zahle,Sie schreiben ja auch von zb. 10.2021-12.2021. und ich hab Buch geführt. ich hab jeden Monat korrekt gezahlt. Ich hab die auch schon öfters angeschrieben ,weil ich es eine Frechheit finde jemanden der jeden monat seine schei… Beiträge pünktlich zahlt noch Gebühren aufzubrummen , nur weil man Monatlich zahlt und nicht im 3 Monats zyklus. Angeblich ist eine monatliche Zahlung bei den Gez Gebühren nicht möglich haben sie mir geschrieben, was eigentlich Blödsinn ist, heutzutage kann man doch eigentlich alle Zahlungen anpassen, Ob zum 01. oder zum 15. eines Monats ob jeden Monat viertel oder halbjährlich oder jährliche Zahlungen das ist bei Versicherungen und Krediten schon ganz Normal .aber angeblich geht das bei der GEZ nicht. Deshalb möchte ich gern wissen wo bitte das geschrieben steht das das monatliche zahlen der beiträge nicht möglich ist ,steht das in einem Gesetz? ich finde nichts darüber , Miete zahlt man doch auch monatlich, das geld sitzt so schon nicht mehr so locker und da sind 55€ viel Geld was monatlich mit 18,36€ nicht soo weh tut wie alles auf einmal , ich sehe nicht ein das ich Strafgebühren zahlen soll,dafür das ich jeden monat meine Beiträge bezahle, das ist doch absolut nicht gerechtfertigt, ich könnte es verstehen wenn man die gebühren nicht zahlen würde . aber gebühren zu zahlen dafür das man zahlt finde ich eine widerrechtliche sache. so jetzt sind sie gefragt. ich hoffe sie finden mehr raus , ich hab schon alles abgegrast und nichts über eine nicht monatliche Beitragszahlungsmöglichkeit gefunden die irgendwo festgeschrieben steht.
Hallo Melanie,
eine Zahlung des Rundfunkbeitrags in Monatsraten wird schlicht nicht angeboten. Versicherungsdienstleister oder Kreditinstitute sind hier als private Unternehmen sicherlich in einer anderen Position, Zahlungsfristen anzupassen. Beim Rundfunkbeitrag sieht es so aus, dass seine Legitimation aus dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag herausgeht. In §7 Absatz 3 ist auch die Zahlungsweise (in der Mitte eines Dreimonatszeitraums) geregelt. Weitere Zahlungsmöglichkeiten können, müssen aber nicht, angeboten werden.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich kann den Betrag von 1.012.46 auf einmal begleich en
Ichmöchte Ihnen eine Ratenzahlung anbieten von30e
Beitragsnr.[Persönliche Daten entfernt, Bezahlen.net] ich bitte um Rückantwort
MfG
Jürgen. Formhals
Hallo Jürgen,
bitte melden Sie sich diesbezüglich direkt bei Beitragsservice. Wir von Bezahlen.net schreiben Ratgeber, können aber keinen Antrag auf Ratenzahlung bearbeiten.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net