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Bezahlen.net Ratgeber Rechtliches Rundfunkbeitrag GEZ in Raten bezahlen

Ratenzahlung bei der GEZ - Angehäufte Rundfunkbeiträge in Raten abbezahlen

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Die GEZ-Gebühr heißt seit Januar 2013 Rundfunkbeitrag und ist von jedem Haushalt zu bezahlen. Mit 17,50€ im Monat ist der Rundfunkbeitrag überschaubar, jedoch kann dies schnell ins Gegenteil umschlagen, wenn es zu Nachzahlungen kommt. In unserem Artikel erfahren Sie, ob Sie Ihre Schulden bei der GEZ per Ratenzahlung begleichen können und was es dabei zu beachten ist.


Inhaltsverzeichnis des Artikels

  • 1 In welchen Abschlägen kann man den Rundfunkbeitrag bezahlen?
  • 2 Von wem ist der Rundfunkbeitrag zu bezahlen?
  • 3 In welchen Fällen kann eine Ratenzahlung vereinbart werden?
    • 3.1 Wo kann ein Antrag auf Ratenzahlung gestellt werden?
    • 3.2 Was passiert, wenn die Raten nicht bezahlt werden?
  • 4 Werden Rundfunkgebühren nur in Deutschland fällig?

In welchen Abschlägen kann man den Rundfunkbeitrag bezahlen?

In unserer Tabelle sehen Sie auf einen Blick, wie hoch der Rundfunkbeitrag ist, wenn Sie ihn monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich bezahlen.

GebührAbrechnungszeitraum
17,50 €Monatlich
52,50 €3-Monatlich
105,00 €Halbjährlich
210,00 €Jährlich

Einnahmen durch den Rundfunkbeitrag

Seitdem die GEZ zum Rundfunkbeitrag wurde, sind die Einnahmen im Durchschnitt gestiegen.

Von wem ist der Rundfunkbeitrag zu bezahlen?

Der Rundfunkbeitrag ist pro Haushalt fällig. Unerheblich ist es, ob in dem Haushalt tatsächlich Rundfunkgeräte genutzt werden. Es spielt auch keine Rolle, wie viele Personen in dem Haushalt leben.

In welchen Fällen kann eine Ratenzahlung vereinbart werden?

Falls Sie mit einer hohen Nachzahlung des Rundfunkbeitrags konfrontiert sind, können Sie den Beitragsservice (ehemals GEZ) bitten, den Betrag in Raten zurückzahlen zu dürfen. Dafür müssen allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllt werden.

Bedingungen für eine Ratenzahlung:

  • Die monatliche Rate muss in einem angemessenen Verhältnis zum Nachzahlungsbetrag stehen.
  • Bisherige Ratenzahlungsvereinbarungen wurden vom Antragsteller immer eingehalten.
  • Die Vollstreckungsbehörde und der Gerichtsvollzieher haben bisher noch keine Vollstreckung beim Antragsteller durchgeführt.

Achtung! Reguläre Zahlung kann zusätzlich belasten:

Schließen Sie mit dem Beitragsservice eine Ratenzahlungsvereinbarung ab, müssen Sie bedenken, dass der reguläre Rundfunkbeitrag weiterhin abgebucht wird und eine zusätzliche Belastung darstellt.

Wo kann ein Antrag auf Ratenzahlung gestellt werden?

Folgen Sie einfach dem folgenden Link und füllen Sie das Formular mit Ihren persönlichen Angaben aus: Ratenzahlung beantragen.

Was passiert, wenn die Raten nicht bezahlt werden?

Mit der Ratenzahlung kommt der Beitragsservice Ihnen bereits entgegen und ermöglicht eine bequeme Abzahlung der aufgelaufenen Beträge. Falls es Ihnen trotzdem nicht möglich ist, die Beträge aufzubringen, müssen Sie damit rechnen, dass der Beitragsservice den offenen Betrag vollstrecken wird. Abgesehen davon kann es zu einer Pfändung Ihres Kontos kommen. Stellen Sie deshalb sicher, dass Sie die vereinbarten Beträge stets pünktlich bezahlen. Dadurch ersparen Sie sich eine Menge Ärger.

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Werden Rundfunkgebühren nur in Deutschland fällig?

Nein, Rundfunkgebühren gibt es auch in vielen anderen europäischen Ländern. In unterer Tabelle von Januar 2017 sehen Sie, wie sich die Gebühren darstellen. Wie Sie erkennen können, sind die Gebühren in Deutschland im Verhältnis zu einigen anderen Ländern noch recht erschwinglich.

Rundfunkgebühren im internationalen Vergleich

Die Rundfunkgebühren variieren international stark.


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2 Kommentare

  1. Lammering sagt:
    19. Januar 2020 um 16:23 Uhr

    Hallo,
    leider liefern Sie nur veraltete Rechtsprechung zur Bargeldzahlung des Rundfunkzwangsbeitrags. So klingen Ihre „Ratschläge“ unglaubwürdig, unzuverlässig und ganz „treudoof“ linientreu.
    Sie sind so überflüssig wie die MSM.
    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
    1. Caro sagt:
      20. Januar 2020 um 16:32 Uhr

      Hallo Lammering,

      da Sie augenscheinlich gut informiert sind, würden wir uns freuen, wenn Sie andere Leser ebenfalls erhellen könnten.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten

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