Als Grau- oder Parallelimport wird der überwiegend gewerblich stattfindende Import von Ware bezeichnet, der vom jeweiligen Warenhersteller oder seinen Vertretern nicht autorisiert worden ist. Abhängig vom entsprechenden Herkunftsland kann diese Vorgehensweise teils legal, teils illegal sein.
Wozu dient der Grau- bzw. Parallelimport?
Findet ein Grau- bzw. Parallelimport statt, hat das den Zweck, das offizielle Vertriebsnetz des betreffenden Warenherstellers absichtlich zu umgehen. Diese Vorgehensweise wird gewählt, um Waren aufgrund der Preispolitik im Ausland der dortigen Steuerunterschiede günstiger ein- und verkaufen zu können.
In der Literatur wird insbesondere zwischen Parallelimporten und Grauimporten unterschieden. Mit dem Begriff des Parallelimports wird dabei unterstrichen, dass eine Ware in ihrem Ursprungsland zu einem geringeren Preis gehandelt wird als in einem Exportland. Grauimporte treten hingegen dann auf, wenn zwischen zwei Exportländern größere Preisunterschiede herrschen.
In beiden Fällen geht es jedoch darum, dass die Verkaufspreise für ein identisches Produkt zwischen den Ländern voneinander abweichen. Wird ein Produkt beispielsweise in Deutschland recht teuer gehandelt, nutzt der Importeur Preisvorteile in einem anderen Land, um das Produkt günstiger einzukaufen. Der Einkauf erfolgt allerdings nicht unter Hinzuziehung des Warenherstellers, sondern über andere, inoffizielle Wege. Hat der Importeur das Produkt auf diese Weise günstig nach Deutschland importiert, kann er den erzielten Preisvorteil beim Verkauf an Kunden weitergeben oder aber seine persönliche Gewinnspanne durch einen Verkauf zum in Deutschland regulären Preis maximieren.
Legal oder illegal: Das Herkunftsland entscheidet
Ob der Grauimport von Waren legal oder illegal ist, hängt davon ab, aus welchem Land die betreffende Ware stammt. Stammt ein hierzulande verkauftes Produkt dabei aus einem EU-Staat und wird prinzipiell legal gehandelt, ist auch der Import des Produkts – auch wenn das Vertriebsnetz des Herstellers umgangen wird – nicht illegal. Der Grauimport ist in dieser Konstellation nicht verboten.
Stammt eine Ware hingegen nicht aus dem europäischen Wirtschaftsraum, stellt der Grauimport einen markenrechtlich verbotenen Parallelimport dar. Schließlich dürfen originale Markenprodukte nur in der EU vertrieben werden, sofern sie erstmalig mit Zustimmung des Herstellers bzw. Markeninhabers in die EU gelangt sind.