Griechenland ist nicht nur ein beliebtes Reise- sondern auch verlockendes Auswanderungsziel. Offiziell lebten im Jahr 2020 10.336 Deutsche auf den attraktiven Inseln und in charmanten Festlandregionen des Landes. Viele von ihnen verliebten sich im Urlaub in ein traditionelles Haus an einem romantischen Ort. Wer eine griechische Immobilie kaufen möchte, ist jedoch vor eine kleine Herausforderung gestellt.
Griechische Immobilien: oft überraschend preiswert
Zurzeit sind die Immobilienpreise in Griechenland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern äußerst günstig. Dies liegt zum einen daran, dass die Grunderwerbssteuer im Laufe der letzten Jahre von zehn auf drei Prozent gesenkt wurde. Zum anderen können Käufer mit Nebenkosten auf niedrigem Niveau rechnen. Grundsätzlich wird empfohlen, sich einen Menschen an die Seite zu holen, der über umfangreiche Erfahrung mit dem Immobiliengeschäft vor Ort verfügt. Bestenfalls weist dieser sowohl gute griechische als auch deutsche Sprachkenntnisse auf.
Teilweise stoßen Reisende in ihrem Urlaub auf ein besonders interessantes Schnäppchen. Schlagen sie nicht schnell zu, besteht die Gefahr, dass die Immobilie beim nächsten Griechenlandbesuch bereits verkauft ist. Wer kurzfristig eine Finanzierung benötigt, sollte sich nach einem Onlinekredit umschauen. Er überzeugt in der Regel durch günstige Konditionen und wird häufig leichter und vor allem rascher bewilligt als dies bei der Hausbank der Fall ist. Beim Portal CrediMaxx beispielsweise lässt sich jederzeit der persönliche Kreditwunsch abfragen. Die Echtzeitbearbeitung beträgt nur 30 Minuten.
Vorsicht beim Grundstücks- und Immobilienerwerb in Griechenland
Dringend abgeraten wird vom Bezahlen einer Immobilie oder eines Baugrundstücks in bar, wobei nur ein handschriftlicher Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer geschlossen wird. Auf diesem Weg wird man nicht rechtmäßiger Eigentümer.
Die Finanz- und Wirtschaftskrise Griechenlands führte zu einigen Gesetzesreformen im Bereich des Immobilienrechts. So wurde beispielsweise das Katasteramt ausgebaut, weiterhin gab es Veränderungen bezüglich der Legalisierung von Schwarzbauten.
Eine kompetente Beratung durch einen
- Architekten oder Bauingenieur zur Prüfung der eventuell vorliegenden Baugenehmigung bzw. der möglichen Erteilung,
- einen Rechtsanwalt/Notar oder Steuerberater, der sich mit allen Rechts- und Steuerfragen auskennt,
dient der Sicherheit ausländischer Käufer.
Änderung bezüglich der Katasteramts-Eintragung
Ebenso wie in Deutschland gilt man auch in Griechenland erst als Eigentümer einer Immobilie, wenn die Eintragung in das Grundbuch bzw. Kataster erfolgt ist. Für den Erwerb muss ein notarieller Kaufvertrag geschlossen werden. Mit der Eintragung ins Hypothekenregister und Grundbuchamt, sollte es dieses am betreffenden Ort geben, gilt der Kauf als vollzogen.
Erst vor Kurzem erfolgte eine Änderung bezüglich der Eintragung beim Katasteramt: Die Objekte werden heute nach Flurstücken eingetragen und nicht mehr unter dem Namen des Eigentümers. Die Umstellung ist noch nicht in ganz Griechenland abgeschlossen, weshalb es weiterhin sogenannte Grundbücher gibt, die namensbezogen geführt werden. Es ist deshalb vor einem Immobilienkauf wichtig, die Eigentumsverhältnisse im betreffenden Grundbuch- bzw. Katasteramt prüfen zu lassen. Dafür ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts zwingend erforderlich.
Welche Unterlagen werden für den Immobilienerwerb/-verkauf benötigt?
Beide Vertragsparteien müssen bestimmte Dokumente für das Immobiliengeschäft zur Hand haben.
- gültigen Personalausweis oder Reisepass
- griechische Steuernummer, die sogenannte AFM
- vom zuständigen Finanzamt ausgestellte Bescheinigung über die Entrichtung der Grunderwerbssteuer
- gültigen Pass
- AFM
- topographische Pläne betreffend die Immobilie
- Grundbuch-/Katasteramtsauszug
- Energieeffizienzausweis
- Bescheinigung über die Entrichtung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer
- Bescheinigung über die Entrichtung der Immobiliensteuer über einen Zeitraum von fünf Jahren
- Bescheinigung über etwaige oder keinerlei Einnahmen aus der Immobilie betreffend die letzten zwei Jahre
- von einem Ingenieur ausgestellte Bescheinigung, dass er die Besichtigung der Immobilie vorgenommen hat und keine baurechtlichen Verstöße vorliegen bzw. die Legalisierung derselben erfolgte und ggfs. ein Nachweis über die Entrichtung der dafür angefallenen Gebühren
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Verkäufers, ausgestellt vom Finanzamt
- von der zuständigen Gemeinde erteilte Bescheinigung über die Entrichtung sämtlicher kommunaler Gebühren
Beantragung und Erhalt der Steuernummer gehen unkompliziert vonstatten. Erstere kann sowohl persönlich als auch von Dritten unter Vorlage einer notariellen Vollmacht erfolgen.
Die anzugebenden Daten einer natürlichen Personen als Antragsteller sind:
eigener Vor- und Nachname sowie die des Vaters, Geburtsname der Mutter, Geburtsdatum, -ort (GR) oder -land (Ausland). Weiterhin müssen Angaben gemäß ID sowie über die Staatsangehörigkeit, den Beruf, Familienstand und die vollständige Wohnanschrift gemacht werden. Alles ausländischen Staatsangehörigen weisen sich mit dem Geburtsschein und dem Pass aus.
Weitere anfallende Kosten
Wenn alle erforderlichen Dokumente beider Seiten vorliegen, kann der Kaufvertrag unterzeichnet und beurkundet sowie der Kaufpreis überwiesen werden. Die Schlüsselübergabe erfolgt in der Regel nach der Eintragung durch den Rechtsanwalt/Notar ins Grundbuch/Katasteramt. Darüber hinaus sind Kaufnebenkosten und –steuern zu bezahlen, die sich wie folgt darstellen:
Grunderwerbssteuer
Sie fällt generell beim Kauf einer Immobilie/eines Grundstücks seitens des Käufers an. Gleiches gilt für den Erwerb dinglicher Rechte. Aktuell liegt er bei 3,09 Prozent des Kaufpreises. Ist der sogenannte Einheitswert für das betreffende Objekt höher, findet dieser allerdings bei der Berechnung der Grunderwerbssteuer Berücksichtigung.
Es gibt einige wenige Ausnahmen für eine Steuerbefreiung. Sie greift beispielsweise beim Kauf einer Immobilie, die als Erstwohnsitz genutzt wird. Wer eine Immobilie direkt von einem Bauunternehmer erwirbt, für die nach dem 1. Januar 2006 eine Baugenehmigung erteilt wurde, zahlt anstatt der Grunderwerbs- die Mehrwertsteuer (derzeitige Höhe: 24 Prozent).
Beurkundungs- bzw. Notarkosten
Sie sind grundsätzlich vom Käufer zu tragen, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine abweichende Regelung vereinbart. Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis bzw. Einheitswert, wobei stets der höhere Betrag herangezogen wird. Durchschnittlich etwa eineinhalb Prozent des entsprechenden Wertes fallen als Beurkundungskosten an.
Grundbuchkosten
Circa ein Prozent des Gegenstandswertes sollte für die Grundbuchkosten eingeplant werden.
Anwaltskosten
Sie sind frei verhandelbar, wobei auch ein griechischer Rechtsanwalt einigen gesetzlichen Bestimmungen unterliegt. Neben Gebühren für die Beratung oder Vertretung können weitere Kosten anfallen. Zum Beispiel für die rechtliche Prüfung der Eigentumsverhältnisse muss mit einem Mindestbetrag von 150 Euro gerechnet werden.