Eine Haushaltshilfe, Reinigungskraft oder „Putzfrau“ ist aus vielen Haushalten nicht mehr wegzudenken. Sie unterstützt diejenigen, die Arbeiten wie Putzen, Waschen oder Bügeln nicht alleine verrichten können oder möchten, tatkräftig. Das ist für viele Menschen eine große Entlastung. Wie Haushaltshilfen üblicherweise entlohnt werden und was es beim Bezahlen von Haushaltshilfen zu beachten gibt, zeigen wir hier.
Was kostet eine Haushaltshilfe?
Welche Kosten für eine Haushaltshilfe anfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Insbesondere ist dabei entscheidend, ob die Haushaltshilfe direkt in einem Privathaushalt angestellt oder über eine Vermittlungsfirma beauftragt wird. Je nach Beauftragungsform können für die Haushaltshilfe dann Kosten zwischen ca. 9,50 und 25,00 Euro pro Stunde anfallen.
Haushaltshilfe anstellen
Ist die Haushaltshilfe direkt in einem Haushalt angestellt, übernimmt der Beauftragende die Rolle des Arbeitgebers. In diesem Fall ist mit einem Stundenlohn der Haushaltshilfe zwischen 9,50 und etwa 17,00 Euro zu rechnen. Zusätzlich zum Stundenlohn der Haushaltshilfe müssen allerdings Abgaben für Renten-, Unfall- und Krankenversicherung der angestellten Person entrichtet werden. Die Höhe der für Abgaben anfallende Kosten richten sich nach den individuellen Gegebenheiten des Arbeitsverhältnisses. Meist belaufen sich die Abgaben aber auf mindestens 20 Prozent des Bruttolohn der Haushaltshilfe.
Haushaltshilfe als Minijobber
Außerdem besteht die Möglichkeit, eine Haushaltshilfe als Minijobber in einem privaten Haushalt anzustellen. Die Haushaltshilfe ist dann geringfügig beschäftigt und verdient maximal 450 Euro monatlich. Die geringfügige Beschäftigung bringt für den Arbeitgeber deutlich geringere Abgaben mit sich. Dies betragen dann höchstens 14,69 Prozent des tatsächlichen Arbeitslohns der Haushaltshilfe.
Mindestlohn gilt auch für Minijobber
Hier müssen Sie beachten, dass auch bei einem ausgemachten Monatsverdienst bei Haushaltshilfen der jeweils aktuelle Mindestlohn gilt. Das bedeutet, dass eine Haushaltshilfe monatlich nicht mehr als rund 45 Stunden arbeiten darf.
Vermittlungsfirma engagieren
Ist die Haushaltshilfe hingegen selbstständig für eine professionelle Vermittlungsfirma tätig, fällt für ihre Leistungen ein Stundenlohn zwischen 13,00 und 25,00 an. In diesem Fall muss sich der Beauftragende jedoch nicht um weitere Abgaben kümmern. Hierfür ist dann die Vermittlungsfirma verantwortlich.
Wer bezahlt die Reinigungsmittel?
Die Kosten für Putzutensilien und sonstiges Arbeitsmaterial werden regelmäßig vom Arbeitgeber übernommen. Dafür anfallende Kosten können nicht vom Stundenlohn der Haushaltshilfe abgezogen werden.
Haushaltshilfe direkt anstellen: Das müssen Arbeitgeber beachten
Soll eine Haushaltshilfe direkt in einem Privathaushalt angestellt werden, muss das Beschäftigungsverhältnis der Minijob-Zentrale gemeldet werden. Das gilt zumindest dann, wenn die Haushaltshilfe maximal 450 Euro monatlich verdient. Sollte die Haushaltshilfe mehr verdienen, muss sie bei der Krankenkasse angemeldet werden. Schließlich müssen dann Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge in voller Höhe bezahlt werden.
Bei der Anmeldung wird die Angabe folgender Daten verlangt:
Daten der Haushaltshilfe:
- Name und Anschrift
- Sozialversicherungsnummer
- Angaben zur Krankenversicherung
- Angaben zu sonstigen Beschäftigungen
- Angaben zu Rentenbezügen
- Eventuell die Erklärung, ob die Haushaltshilfe die Befreiung von der Pflicht zur Rentenversicherung wünscht
Daten des Arbeitgebers:
- Name und Anschrift
- Steuernummer
- Bankverbindung
- Betriebsnummer des Privathaushalts (wird zugewiesen, falls noch nicht vorhanden)
Ist die Haushaltshilfe in einem Privathaushalt fest angestellt, gilt sie als regulärer Arbeitnehmer. Das bedeutet: Ihr steht ein Anspruch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auf bezahlten Urlaub zu.
Was passiert, wenn die Haushaltshilfe nicht angemeldet ist?
Wird darauf verzichtet, eine Haushaltshilfe ordnungsgemäß anzumelden, gilt die Beschäftigung als Schwarzarbeit. Die Nichtanmeldung ist daher sowohl verboten als auch riskant – schließlich können hier Bußgelder von oft rund 5.000 Euro verhängt werden.
Darüber hinaus können im Falle der Nichtanmeldung auch dann hohe Kosten entstehen, wenn es während der Arbeitszeit zu Unfällen kommt. Im Schadensfall müssen Kosten für Krankenbehandlung oder sogar Rentenzahlungen vom Arbeitgeber übernommen werden.
Außerdem ist zu bedenken: Sollte die Haushaltshilfe bei ihrer Tätigkeit Schäden verursachen, können diese nur dann über die Hausrats- oder Haftpflichtversicherung abgewickelt werden, wenn die Haushaltshilfe angemeldet war!
Haushaltshilfe über eine Vermittlerfirma buchen
Wer nicht selbst als Arbeitgeber fungieren möchte, kann eine Haushaltshilfe über eine spezialisierte Vermittlerfirma buchen. Hierbei wird die Haushaltshilfe nicht durch den Privathaushalt, in dem sie tätig wird, eingestellt. Vielmehr schließt der Besteller einen gewöhnlichen Dienstleistungsvertrag mit der der Vermittlerfirma ab. In diesem Vertrag ist unter anderem die Regelmäßigkeit der Tätigkeiten im Haushalt sowie die Bezahlung der Haushaltshilfe geregelt.
Für den Besteller dabei vorteilhaft: Zwar fällt oft ein höherer Stundenlohn für die Tätigkeit der Haushaltshilfe an. Allerdings muss sich der Besteller nicht um Versicherungsabgaben oder Lohnfortzahlungen bei Krankheit und Urlaub sorgen. Hierfür ist die Vermittlerfirma zuständig.
Kostenübernahme: Können die Kosten für eine Haushaltshilfe von der Kranken- und Pflegekasse übernommen werden?
In bestimmten Fällen müssen diejenigen, die eine Haushaltshilfe beschäftigen, die dafür anfallenden Kosten nicht komplett selbst übernehmen. Das kann beispielsweise bei ältere Menschen mit mindestens Pflegegrad 1 oder Schwangeren der Fall sein.
Entlastung für Pflegestufen
Für Menschen mit mindestens Pflegegrad 1 besteht ein Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro kann bei der Pflegekasse beantragt und anschließend für haushaltsnahe Dienstleistungen – wie etwa eine Haushaltshilfe – verwendet werden. Zu beachten ist hierbei allerdings: In diesem Zusammenhang muss auf zertifizierte Haushaltshilfen, die mit der Pflegekasse zusammenarbeiten, zurückgegriffen werden.
Vorübergehende Haushaltshilfe bei Erkrankung
Darüber hinaus können die Kosten für eine Haushaltshilfe auch dann übernommen werden, wenn eine Person aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht dazu in der Lage ist, ihren Haushalt selbst zu führen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Kostenübernahme dann bei der Krankenkasse beantragt werden.
Haushaltshilfe in der Schwangerschaft und im Wochenbett
Ähnliches gilt auch für Schwangere oder Frauen, die gerade entbunden haben. Sie können die Übernahme der Kosten für eine Haushaltshilfe dann beantragen, wenn sie die Haushaltsführung aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden oder körperlichen Einschränkungen nach der Entbindung nicht alleine bewältigen können. Die Krankenkasse übernimmt dann einen Teil der Kosten, die für die Haushaltshilfe anfallen.
Haushaltshilfe bezahlen zusammengefasst
- Der Stundenlohn einer Haushaltshilfe liegt hierzulande etwa zwischen 9,50 und 25 Euro.
- Wird die Haushaltshilfe direkt in einem Privathaushalt angestellt, ist der Stundenlohn niedriger – allerdings muss sich der Arbeitgeber in diesem Fall selbst um Sozialabgaben, die zusätzlich zum Gehalt der Haushaltshilfe gezahlt werden müssen, kümmern.
- Wird die Haushaltshilfe über eine professionelle Vermittlerfirma gebucht, ist der Stundenlohn oft höher. Allerdings muss sich derjenige, der die Haushaltshilfe bucht, keine Gedanken über Sozialabgaben machen. Dieser werden dann nämlich von der Vermittlerfirma getragen.