Die Hundesteuer ist für viele Hundebesitzer eher ein Ärgernis – dennoch wird sie aber von den meisten Kommunen in Deutschland erhoben. Wer die Sonderabgabe zahlen muss, wie hoch sie ausfällt und weitere Informationen rund um die Hundesteuer zeigen wir hier.
Was ist die Hundesteuer eigentlich?

Hundesteuer ist Gemeindesache
Unter der Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer zu verstehen, die immer dann anfällt, wenn ein Hund gehalten wird. Wie alle anderen Steuern auch, ist die Hundesteuer eine öffentlich-rechtliche Abgabe. Aus der Abgabe ergibt sich dabei kein Anspruch auf eine konkrete Gegenleistung. Stattdessen werden die Einnahmen aus der Hundesteuer zur Finanzierung der Gesamtheit aller Kommunalaufgaben mitverwendet.
Prinzipiell muss die Hundesteuer von jedem Hundebesitzer in regelmäßigen Abständen gezahlt werden. Durch diese Regelung unterscheidet sich Deutschland erheblich von anderen europäischen Ländern. In den meisten anderen Staaten Europas werden nämlich keine Abgaben für das Halten von Hunden fällig. Lediglich in der Schweiz, Österreich und in Luxemburg müssen Hundehalter ebenfalls eine Abgabe zahlen.
Wer ist hundesteuerpflichtig?
Fast in allen Gemeinden Deutschlands muss jeder, der einen Hund besitzt, Hundesteuer entrichten. Das gilt zumindest dann, wenn die Haltung des Tieres allein dem eigenen Privatvergnügen dient.
Ausnahmen gibt es lediglich für Personen, die auf ihren Hund bei der Ausübung ihres Berufes oder bei der Bewältigung ihres Alltags angewiesen sind.
Für diese Personengruppen gibt es Ausnahmen:
- Hundezüchter
- blinde Menschen z. B. für Blindenführhunde, aber auch taube oder andere hilflose Personen, wenn der Hund hilft oder schützt
- Personen, die einen Sanitäts- oder Rettungshund halten
- Schäfer
Außerdem müssen auch Menschen, die einen Hund zu sonstigen gewerblichen Zwecken halten, keine oder eine verminderte Hundesteuer zahlen.
Darüber hinaus ist eine Befreiung von oder eine Ermäßigung der Hundesteuer außerdem für Personen möglich, die staatliche Leistungen zur Lebensunterhaltssicherung beziehen. Auch ihnen kann eine Reduzierung oder sogar ein Erlass der Hundesteuer von der zuständigen Gemeinde gewährt werden.
Regelmäßig Nachweise einreichen!
Der Steuererlass oder die Steuerermäßigung muss jährlich neu beantragt werden. Dafür sind in der Regel bestimmte Nachweise bei der Gemeinde einzureichen.
Wie hoch ist die Hundesteuer?

Hundesteuer kann teuer werden
Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei der Hundesteuer um eine Gemeindesteuer. Das bedeutet, dass weder das Bundesland noch der Staat ihre Höhe bestimmen. Stattdessen entscheidet jede Gemeinde selbst, wie hoch die Hundesteuer ausfallen soll. Die Höhe der Abgabe und sonstige Details werden dann in der Hundesteuersatzung der Gemeinde geregelt.
Hieraus ergeben sich gravierende örtliche Unterschiede in Bezug auf die Höhe der Hundesteuer. Von einigen Gemeinden werden nämlich nur rund 30 Euro jährlich verlangt. In anderen Gemeinden – insbesondere in Großstädten – werden bis zu 189 Euro pro Jahr fällig.
Generell ist allerdings keine Gemeinde dazu verpflichtet, Hundesteuern zu erheben. Allerdings gibt es dennoch nur wenige Kommunen, die darauf verzichten. Gemeinden ohne Hundesteuer sind darum lediglich Eschborn in Hessen sowie Windorf und Wildpoldsried in Bayern.
An wen wird die Steuer gezahlt?
Wie bereits dargestellt handelt es sich bei der Hundesteuer um eine Kommunalsteuer. Sie wird in der Gemeinde fällig, in der der Hundehalter seinen Hauptwohnsitz hat. Nach der Anmeldung des Hundes wird die Abgabe direkt von der jeweiligen Gemeinde eingezogen.
Wie wird der Hund bei der Gemeinde angemeldet?
Jeder private Hundehalter ist dazu verpflichtet, seinen Hund in der Gemeinde bzw. Stadt seines Hauptwohnsitzes anzumelden. Nach einem Umzug oder der Anschaffung des Hundes haben Hundehalter für die Anmeldung regelmäßig zwei bis vier Wochen Zeit.
Innerhalb dieses Zeitfensters kann die Anmeldung des Hundes in vielen Gemeinden dann online oder schriftlich vorgenommen werden. Ein persönliches Vorsprechen ist regelmäßig nicht notwendig. Vielmehr reicht es meist aus, das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular per E-Mail, Brief oder Fax an die Gemeinde zu senden.
Anschließend wird dem Hundebesitzer dann neben einem Steuerbescheid auch eine kostenlose Hundesteuermarke zugesendet.
Warum muss Hundesteuer gezahlt werden?
Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine Form der Luxussteuer. Sie ist zu entrichten, weil das Halten eines Hundes zum privaten Vergnügen nicht das Gemeinwesen belasten soll. Schließlich können Hunde potentiell kommunal genutzte Flächen verunreinigen oder Schäden anrichten.
Dennoch gilt: Wer Hundesteuer zahlt, erkauft sich damit nicht die Befreiung von der Pflicht, Hundekot zu beseitigen! Allerdings werden die entsprechenden Tüten zur Kotbeseitigung vielerorts kostenlos von der Gemeinde zur Verfügung gestellt.