Um die offenen Rechnungen von Klarna zu begleichen, können Sie dazu den Betrag per Überweisung bezahlen. Andernfalls können Sie die Sofortüberweisung oder das Lastschriftverfahren nutzen. Wie das genau funktioniert, können Sie im folgenden Artikel nachlesen.
Inhaltsverzeichnis des Artikels
Bezahlen per Überweisung
Eine Möglichkeit die Rechnung von Klarna zu begleichen ist die Banküberweisung. Sie können dabei sowohl via Online-Banking als auch in Ihrer Bankfiliale den Betrag überweisen. Dazu müssen Sie nur die Kontodaten, den Rechnungsbetrag und den Verwendungszweck angeben, um die Überweisung zu veranlassen. Diese Informationen finden Sie auf ihrer Rechnung.
Klarna Kontodaten:
- Zahlungsempfänger: Klarna Bank AB
- IBAN: DE13 7607 0012 0500 154 000
- BIC/SWIFT: DEUTDEMM760
- Bank: Deutsche Bank AG
Beachten Sie, dass die korrekte Angabe des Verwendungszwecks für eine richtige Bearbeitung wichtig ist. Geben Sie daher immer den auf der Rechnung angegeben Verwendungszweck an.
Bedenken Sie, dass bei mehreren offenen Rechnungen auch mehrere Überweisung getätigt werden müssen. Denn nur wenn jede Überweisung eine offene Rechnung deckt, kann garantiert werden, dass alle Zahlungen korrekt zugeordnet werden.
Bezahlen über die Website
Über das Kundenportal können Sie die Rechnung von Klarna auch mit wenigen Klicks begleichen. Wie das genau funktioniert erfahren Sie hier:
So bezahlen Sie die Klarna-Rechnung über die Klarna-Website:
- Öffnen das Kundenportal auf der Website (www.klarna.com) und loggen Sie sich ein.
- Klicken Sie nun auf „zu bezahlen“, um die offenen Rechnungen einzusehen.
- Nun können Sie den offenen Betrag via Sofortüberweisung oder per Lastschriftverfahren begleichen.
Bezahlen über die Klarna App
Über die Klarna App können Sie die Rechnung von Klarna mit wenigen Klicks begleichen.
- Google Play: Klarna für Android
- App Store: Klarna für iOS
Anhand der folgenden Anleitung erfahren Sie wie das genau funktioniert.
Rechnung über die Klarna-App begleichen – so geht’s:
Klarna – Rechnung und Mahngebühren
Immer zum 15. jeden Monats wird die Rechnung bei Klarna erstellt, wobei die Kunden 14 Tage nach Rechnungseingang den offenen Betrag begleichen müssen. Wird die Frist überschritten, so wird eine Mahnung mit einer Gebühr von 1,20 € versendet, die zusätzlich beglichen werden muss.
Insgesamt werden drei Mahnung im Abstand von 12 Tagen versendet. Jede Mahnung bringt eine Mahngebühr von 1,20 € mit sich. Danach wird ein Inkassounternehmen beauftragt ein Vollstreckungsverfahren einzuleiten. Hierbei können erhebliche Mehrkosten entstehen.
Darüber hinaus belastet das Mahnverfahren die Zahlungsbilanz bei Klarna. Ein Vollstreckungsverfahren kann zu einer negativen Bonität führen. Daher empfehlen wir Ihnen unbedingt eine Mahnung zu vermeiden, indem Sie beispielsweise gegen eine geringe Gebühr die Zahlungsfrist verlängern.
Klarna Rechnung – Limit und Shopping Power
Zwar besteht keine Begrenzung für die Anzahl der getätigten Rechnungs- oder Ratenkäufe, allerding ist die Summe der offnen Rechnungen limitiert. Da es kein festes Kreditlimit gibt, wird die Obergrenze des Verfügungsrahmens individuell bestimmt.
Für den Verfügungsrahmen ist die sogenannte „Shopping Power“ entscheidend, denn daran orientiert sich das Kreditlimit. Je höher demnach die Einstufung der Shopping Power ist, desto größer ist der Verfügungsrahmen. Dabei wird generell bei der Einstufung zwischen „Hoch“, „Mittel“, und „Niedrig“ unterschieden. Für die Einstufung der Shopping Power und der Höhe des Verfügungsrahmen ist die Bonität und die positive Zahlungsbilanz ausschlaggebend.
Allerding scheint es nach Angaben von verschiedenen Kunden eine Obergrenze von 750 € zu geben, da trotz positiver Zahlungsbilanz keine Erweiterung des Verfügungsrahmen über 750 € ermöglicht wurde. Demzufolge ist auch bei einer hohen Shopping Power nicht mehr als 750 € an offenen Rechnungsbeträgen möglich.
Allgemeines zur Klarna – Zusammengefasst
Klarna ist ein schwedischer Bezahldienst der mittlerweile zu den größten Zahlungsanbietern Europas zählt. Die wichtigsten Informationen haben wir hier für Sie zusammengefasst.
- Klarna ist eine bargeldloser Bezahldienst für Online-Geschäfte und zugleich für den stationären Handel.
- Mit Klarna könne Kunden per Lastschrift, per Sofortüberweisung, auf Rechnung und per Ratenzahlung bezahlen. Zudem ist eine Umwandlung von einem Rechnungskauf in eine Ratenzahlung möglich. Und auch eine kostenpflichtige Verlängerung der Zahlungsfrist um bis zu 60 Tage kann beantragt werden.
- In Kooperation mit VISA wurde die Klarna Card sowohl als physische Karte, als auch über Google Pay für die kontaktlose Bezahlung eingeführt. Damit können nun Kunden die Zahlungsmöglichkeiten von Klarna auch im stationären Handel nutzen.
- Die Klarna Card ist dauerhaft kostenfrei erhältlich. Allein der Ratenkauf ist kostenpflichtig und setzt sich zusammen aus den festen Ratenkaufgebühren von 45 Cent und dem Sollzinssatz von 11,95 % pro Jahr.
Verwindungszweck 3174628990431
Tatiana Badinova
Sehr geehrte Damen und Herren!
Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich meine Einkäufe (HAZL8586 und QBFF1534) schon lange bezahlt habe! Datum der Zahlung – 13.11.2019
Zahlungsbetrag – 34,99 euro Anlage N1
Mit freundlichen Grüßen,
Tatiana Badinova 04.12.2019, Berlin
E-Mail: frosia-2005@yandex.ru
Hallo Tatiana,
bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Klarna. Wir von Bezahlen.net können die Zahlungseingänge nicht prüfen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo meine Damen und Herren.
Heute habe ich ein Schreiben von Ihnen an Ihre Heimatadresse erhalten. Sie fordern mich auf, Ihnen 10,73 Euro für einen Kauf unter der Nummer 3124348700439 bis zum 26.12.2013 zu zahlen. Ich habe jedoch keine Ein kauf Nummer dafür. Bitte schreiben Sie mir, ob Sie mir ein Zahlung schreiben geschickt haben oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen Schumann.
Hallo Oksana,
fragen Sie dazu bitte direkt bei Klarna nach. Wir von Bezahlen.net versenden keine Rechnungen. Unsere Heimatadresse sollte darum auch auf keinem Schreiben zu finden sein.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Ich soll eine Ware von Ligthinthebox bezahlen. Diese Ware ist bisher nicht
bei mir eingetroffen sondern beim Zollamt in Trier-Ehrang gelandet.
Da ich die Ware so nicht bestellt habe habe ich das Zollamt gebeten die
Ware zurück zu schicken.
Somit kann ich die Ware auch nicht bezahlen.
Hallo Eugen,
bitte informieren Sie Klarna über den Sachverhalt. Eine Rücksendung stellt darüber hinaus keinen gültigen Widerruf dar, hier müssen Sie noch mit Lighinthebox in Verbindung treten, damit die Rechnung bei Klarna auch ordnungsgemäß storniert werden kann.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
möchte jetzt endlich meine Rechnung an Fa. Hagelshop begleichen, es ist jetzt das 3.mal für eine Aufforderung.
Die Daten haben Sie.
Hallo Annegret,
bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Klarna. Wir von Bezahlen.net haben keine Daten oder Rechnungen für Sie.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Habe am 13.05.20 bei First-Cosmetics 3 Microblading bestellt bis heute nicht erhalten 7 EMails gesendet keine Antwort jetzt gibt es plötzlich diesen online Handel nicht mehr es kommt ein anderer Name ein First-Cosmetics Geschäft gibt es im Taunus die Dame schreibt sie bekommt tägl.anfragen wo die Ware bleibt die sagt das sind Betrüger ich habe dies über Klarna finanziert die sagen das muss der Händler stornieren Betrüger machen das nicht was soll ich tun ??
Hallo Elfriede,
Sie könnten versuchen, sich Hilfe beim Verbraucherschutz zu holen. Hier kennt man normalerweise Möglichkeiten, Kunden zu helfen und das Geld zurückzuerhalten.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo!!!
HALLO !!!!!!!!
Gespräche öfters mit dem Kundenservice geführt
Verwendungszweck gesucht -da erforderlich soll auf der Rechnung
oder Bank Baten aufgefüht sein. ???? <<<<<<<<<<bitte überprüfen
Mfg h.wissen
Hallo,
das müssten bitte Sie überprüfen. Wir von Bezahlen.net können Ihre Rechnung nicht einsehen und daher keine Daten von dort an Sie weitergeben.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net