Um die Zahlung größerer und kleinerer Beträge vorzunehmen, ist schon seit Längerem kein Bargeld mehr nötig. Schließlich lassen sich sowohl große als auch kleine Zahlungsbeträge vielerorts problemlos mit der Kredit- oder Debitkarte bezahlen. Darüber hinaus sind fast überall dort, wo Kartenzahlungen akzeptiert werden, auch kontaktlose Zahlungen mit der Girocard oder einer Kreditkarte möglich. Die kontaktlose Zahlung ist dabei einer regulären Kartenzahlung sehr ähnlich – geht allerdings noch schneller und unkomplizierter von der Hand. Wir zeigen, welche Limits und Zahlungsgrenzen dabei zu beachten sind.
Schneller und einfacher kontaktlos zahlen
Überall dort, wo bargeldlose Zahlungen mit Kredit- oder Girokarten akzeptiert werden, können heute auch kontaktloses Zahlungen vorgenommen werden. Das erleichtert den Bezahlvorgang enorm und macht ihn schneller und einfacher. Schließlich müssen Giro- oder Kreditkarte für eine kontaktlose Zahlung nicht mehr in das Kartenlesegerät eingeschoben werden. Vielmehr reicht es aus, die Karte kurz an das Gerät anzuhalten bis ein Signalton ertönt. PIN-Eingabe oder Unterschrift sind bei den meisten kontaktlosen Zahlungen anschließend nicht mehr nötig.
Außerdem praktisch: Die kontaktlose Zahlung kann nicht nur mit Hilfe der Zahlkarte selbst durchgeführt werden. Genauso gut kann auch eine digitale Kartenversion auf einem Smartphone oder einer Smartwatch gespeichert werden. Ist das geschehen, können Zahlungen auch durch das Anhalten des Smartphones bzw. der Smartwatch an das Kartenlesegerät vorgenommen werden. Auch hierbei sind PIN-Eingabe und Unterschrift entbehrlich.
PIN-Eingabe auch bei kontaktlosen Zahlungen
Kontaktloses Bezahlen geht besonders schnell und einfach von der Hand. Das hängt insbesondere damit zusammen, dass bei vielen Zahlungen keine PIN-Eingabe mehr erforderlich ist. Und auch auf das Ausdrucken des Kassenbelegs und das anschließende Leisten einer Unterschrift muss nicht mehr gewartet werden.
Dennoch kann es aber gelegentlich vorkommen, dass Nutzer auch im Zusammenhang mit einer kontaktlosen Zahlung zu PIN-Eingabe oder Unterschrift aufgefordert werden. Hierbei handelt es sich selbstverständlich nicht um einen Fehler oder ein Versehen. Vielmehr stellt die Aufforderung zur PIN-Eingabe bei bestimmten Zahlungen eine sinnvolle Sicherheitsmaßnahme dar. Schließlich wird die PIN-Abfrage oder Unterschrift nicht nach dem Zufallsprinzip verlangt. Beide werden nur dann erforderlich, wenn bestimmte Zahlungs-Höchstbeträge bzw. Zahlungslimits überschritten worden sind.
Welche Zahlungslimits & Höchstbeträge gelten?
Hierzulande können insbesondere Girocards sowie Mastercard-, Visa- und American Express-Kreditkarten für kontaktlose Zahlungen verwendet werden. Bis zu einem bestimmten Zahlungslimit kann dabei auf eine PIN-Eingabe oder eine Unterschrift verzichtet werden. Wird das festgelegte Zahlungslimit überschritten, ist die kontaktlose Zahlung dennoch möglich – sie muss allerdings mittels PIN-Eingabe oder Unterschrift autorisiert werden.
Prinzipiell gilt dabei für kontaktlose Girocard- und Kreditkartenzahlungen, dass eine PIN-Eingabe dann nötig wird, wenn der kontaktlos gezahlte Betrag über 50 Euro liegt. In einigen Fällen kann es vorkommen, dass auch bei Zahlungsbeträgen von über 25 Euro eine PIN-Eingabe notwendig wird. Das hängt damit zusammen, dass das Zahlungslimit für kontaktlos vorgenommene Zahlungen erst zu Beginn des Jahres 2020 von 25 auf 50 Euro angehoben worden ist. Einige Händler haben diese Änderung noch nicht umgesetzt, sodass eine PIN-Eingabe oder Unterschrift vereinzelt bereits bei Zahlungsbeträgen ab 25 Euro nötig ist.
PIN auch bei vielen Zahlungsvorgängen nötig
Zusätzlich dazu kann eine PIN-Eingabe auch dann erforderlich sein, wenn mit einer Girocard innerhalb eines Tages mehr als 5 Kontaktlos-Zahlungen vorgenommen werden oder insgesamt mehr als 150 Euro kontaktlos bezahlt worden sind.
Wozu dienen die festgelegten Höchstbeträge bei kontaktlosen Zahlungen?
Durch die erforderliche PIN-Eingabe nach einer bestimmten Anzahl kontaktloser Zahlungen bzw. beim Überschreiten der 50 Euro-Grenze soll einem missbräuchlichen Einsatz der Zahlkarte vorgebeugt werden. Außerdem soll sichergestellt werden, dass unrechtmäßige Kartenverwender keine allzu große finanziellen Schäden anrichten können.
PIN sicherer als Unterschrift
Auf das Leisten einer Unterschrift wird mittlerweile meist verzichtet, da Betrüger einfacher eine (auf der Bezahlkarte bereits sichtbaren) Unterschrift nachmachen können, als eine – üblicherweise geheime – PIN einzugeben. Die PIN wird darum als sicherer erachtet als die Unterschrift und ist daher nun in Deutschland Standard.
Lassen sich PIN-Eingabe und Unterschrift bei kontaktlosen Zahlungen vermeiden?
Wer nicht dazu aufgefordert werden möchte, eine kontaktlose Transaktion per PIN oder Unterschrift zu bestätigen, kann zum kontaktlosen Bezahlen sein Smartphone oder seiner Smartwatch verwenden. Werden nämlich mobile Endgeräte zum Zahlen genutzt und ist die Geldkarte in Apple Pay bzw. den Android-Banken-Apps oder in Google Pay gespeichert, müssen Transaktionen beim kontaktlosen Bezahlen mit dem Mobilgerät nicht per Unterschrift oder PIN-Eingabe bestätigt werden.
Hier gelten aber üblicherweise andere Sicherheitsmaßnahmen, beispielsweise der Fingerabdruck.
Zusammenfassung
Prinzipiell können kontaktlose Zahlungen ohne PIN-Eingabe oder Unterschrift vorgenommen werden. Geht es allerdings um Zahlungsbeträge von mehr als 50 Euro, wird auch bei kontaktlosen Zahlungen mit Kreditkarten oder der Girocard eine PIN-Eingabe oder eine Unterschrift verlangt. Bei kontaktlosen Zahlungen mit Girocards kann es außerdem vorkommen, dass ab der fünften kontaktlosen Zahlung an einem Tag bzw. dann, wenn innerhalb eines Tages über 150 Euro kontaktlos bezahlt worden sind, eine PIN-Eingabe oder Unterschrift nötig ist. Hierbei handelt es sich um eine Sicherheitsmaßnahmen, die einen missbräuchlichen Karteneinsatz verhindern bzw. den entstehenden Schaden begrenzen soll.