Wer an der Supermarktkasse, beim Floristen oder beim Bäcker bezahlen möchte, braucht dafür schon längst nicht mehr unbedingt Bargeld. Schließlich lassen sich größerer und kleinerer Beträge heute fast überall bargeldlos oder sogar kontaktlos bezahlen. Ganz bewusst entscheiden sich immer mehr Menschen dabei für kontaktlose Zahlungen. Diese gehen nämlich besonders schnell – sogar noch schneller als gewöhnliches bargeldloses Bezahlen. Was viele Verwender der praktischen Zahlungsfunktion jedoch nicht wissen: Beim kontaktlosen Bezahlen müssen sie sich an bestimmte Zahlungslimits halten.
Kontaktloses Bezahlen: die noch einfachere Kartenzahlung-Alternative
Bargeldlose Zahlungen mit Kredit- oder Girokarten werden heute fast überall akzeptiert. Auch wenn es um kleinere Zahlungsbeträge geht, sind sie kein Problem mehr. Oft geht es allerdings noch einfacher: Dort, wo bargeldlose Zahlungen möglich sind, werden meist auch kontaktlose Zahlungen mit Kreditkarten, der Girocard oder einem Mobilgerät akzeptiert. Die kontaktlose Zahlungsmöglichkeit macht den Bezahlvorgang dabei insgesamt noch schneller und einfacher.
Schließlich ist es beim kontaktlosen Bezahlen nicht mehr notwendig, eine Giro- oder Kreditkarte zum Bezahlen in das Kartenlesegerät einzustecken. Stattdessen reicht es aus, die Karte oder ein Mobilgerät, auf dem eine elektronische Version der Karte gespeichert ist, kurz an das Lesegerät zu halten. Ist das geschehen, ertönt ein Signalton, der angibt, dass die Zahlung vorgenommen wurde. Unterschrift oder PIN-Eingabe sind nicht mehr nötig.
Insbesondere der Umstand, dass auf PIN-Abfrage oder Unterschrift verzichtet werden kann, macht den Bezahlvorgang insgesamt besonders unkompliziert und schnell. Schließlich sind Kartenzahlungen oder das Bezahlen mit dem Smartphone oder der Smartwatch so quasi „im Vorbeigehen“ möglich.
Nicht immer ohne PIN-Eingabe
Kontaktloses Bezahlen mit der Karte oder einem Mobilgerät geht besonders schnell und einfach. Schließlich kann bei besonders vielen Zahlungen komplett auf eine PIN-Eingabe oder das Leisten einer Unterschrift verzichtet werden – das beschleunigt den Zahlungsvorgang insgesamt enorm.
Allerdings bedeutet das nicht, dass bei sämtlichen kontaktlosen Zahlungen auf eine Authentifizierung durch PIN oder Unterschrift verzichtet werden kann. Vielmehr können PIN-Eingabe oder Unterschrift auch in Zusammenhang mit kontaktlosen Zahlungen verlangt werden.
Zum einen kommt eine Abfrage dabei als zufällige Sicherheitsprüfung infrage und kann vom Kassensystem nach dem Zufallsprinzip verlangt werden. Noch öfter werden PIN oder Unterschrift aber dann verlangt, wenn in Zusammenhang mit einer kontaktlosen Zahlung bestimmte Zahlungslimits erreicht oder überschritten werden.
PIN-Abfrage als Sicherheitsmechanismus
Allerdings soll die PIN-Abfrage beim Erreichen des Zahlungslimits den Kartenverwender nicht davon abhalten, kontaktlose Zahlungen vorzunehmen. Vielmehr handelt es sich bei der Abfrage um eine Sicherheitsmaßnahme, die den Schaden durch Verwendung der Karte durch Unbefugte zumindest begrenzen soll.
Welche Zahlungslimits gelten bei kontaktlosen Zahlungen?
Um kontaktlose Zahlungen vorzunehmen, können neben der Girocard auch verschiedene Kreditkarten sowie Smartphones oder Smartwatches, auf denen eine Zahlkarte digital gespeichert ist, verwendet werden. Bis zum Erreichen festgelegter Zahlungslimits kann bei der Vornahme kontaktloser Zahlungen auf Unterschrift oder PIN-Eingabe verzichtet werden. Wird das festgelegte Zahlungslimit allerdings erreicht, bleibt kontaktloses Bezahlen zwar weiterhin möglich – allerdings muss die Zahlung dann mittels Unterschrift oder PIN-Eingabe bestätigt werden.
Was die Höhe des Zahlungslimits für Girocard- und Kreditkartenzahlungen angeht, gilt dabei prinzipiell: PIN-Eingabe oder Unterschrift werden erst dann nötig, wenn der kontaktlos zu zahlende Betrag bei oder über 50 Euro liegt. Nur in Ausnahmefällen kommt es noch vor, dass eine PIN-Eingabe oder Unterschrift bereits bei Beträgen ab 25 Euro verlangt werden.
Allerdings kann eine PIN-Eingabe nicht nur erforderlich sein, wenn der festgelegte Zahlungshöchstbetrag überschritten wird.
Außerdem ist eine PIN-Abfrage auch dann möglich, wenn
- über mehrere Nutzungen hinweg insgesamt 150 Euro kontaktlos bezahlt worden sind ODER
- die Karte bereits fünfmal zum kontaktlosen Bezahlen ohne PIN-Eingabe verwendet worden ist.
Zahlungslimit überschritten: Was nun?
Ist das Zahlungslimit bei einer oder nach mehreren Zahlungen erreicht, ergeben sich daraus keine Probleme. Schließlich werden Zahlungen dadurch nicht unterbunden. Um die Zahlung dennoch vorzunehmen, reicht es aus, die Transaktion durch PIN-Eingabe oder Unterschrift zu bestätigen. Anschließend kann die kontaktlose Zahlfunktion wieder wie gewohnt genutzt werden.
Kontaktlose Zahlungen werden nicht gesperrt!
Ist das Limit von 25 oder 50 Euro erreicht, werden die kontaktlosen Zahlungen nicht gesperrt. Sie sind weiterhin möglich, müssen aber bestätigt werden. Dieser Sicherheitsmechanismus sorgt dafür, dass Unbefugte mit einer gefundenen oder entwendeten Karte nicht zu viel Schaden anrichten können.
Wie lässt sich die PIN-Eingabe auch bei höheren Zahlungsbeträgen vermeiden?
Wer auch bei Zahlung von Beträgen über 50 Euro oder nach mehreren kontaktlosen Zahlungsvorgängen auf eine Zahlungsauthentifizierung per PIN-Eingabe oder Unterschrift verzichten möchte, kann für kontaktlose Zahlungen sein Smartphone oder seine Smartwatch verwenden.
Werden kontaktlose Zahlungen nämlich mithilfe von Google Pay oder Apple Pay über ein Mobilgerät vorgenommen, kommt ein anderes Authentifizierungsverfahren zum Einsatz. Wird das Zahlungslimit bei kontaktlosen Zahlungen mit einem Mobilgerät überschritten, kann die Zahlung per Fingerabdruckscan oder per Identitätsfeststellung über die Kamera vorgenommen werden.
Zahlungslimits beim kontaktlosen Bezahlen zusammengefasst
Wer häufig kontaktlose Zahlungen vornimmt oder einen Betrag ab 50 Euro kontaktlos bezahlen möchte, muss die Transaktion oft mittels PIN-Eingabe oder Unterschrift bestätigen. Diese Vorsichtmaßnahme dient dabei der Sicherheit des Karteninhabers. Wer PIN-Eingabe oder Unterschrift auch bei häufigem kontaktlosen Bezahlen oder bei höheren Zahlungsbeträgen vermeiden möchte, kann kontaktlose Zahlungen mit seinem Smartphone oder seiner Smartwatch vornehmen. Zur Zahlungsauthentifizierung wird dann auch bei höheren Beträgen lediglich ein Fingerabdruckscan oder ein kurzer Blick in die Kamera verlangt.