Ob beim Tanken, Einkaufen oder am Ticketautomaten – immer mehr Menschen zahlen am liebsten kontaktlos. Kein Wunder, schließlich geht kontaktloses Bezahlen mit der Kredit- oder Debitkarte besonders schnell. Das liegt insbesondere daran, dass nur gelegentlich eine PIN-Eingabe erforderlich wird, um eine Zahlung zu autorisieren. Eine Unterschrift des Karteninhabers wird noch seltener verlangt. Wann welche Art der Verifizierung erforderlich wird und ab wann eine Bestätigung der Zahlung überhaupt nötig ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Kontaktloses Bezahlen ist mit den meisten Kredit- und Debitkarten möglich
Schnelles und bequemes kontaktloses Bezahlen ist mit allen Kredit- oder Debitkarten möglich, die mit einem NFC-Wellensymbol versehen sind. Trägt die Zahlkarte dieses Zeichen, bedeutet das, dass sie mit einem für kontaktlose Zahlungen erforderlichen NFC-Chip ausgestattet ist. Mittlerweile verfügen jedoch die allermeisten Zahlkarten, die in Deutschland im Umlauf sind, über einen entsprechenden NFC-Chip.
Der NFC-Chip ermöglicht es der Zahlkarte, mit einem Zahlungsterminal – etwa an der Supermarktkasse – zu „kommunizieren“. Im Rahmen dieser Kommunikation werden bestimmte Daten ausgetauscht, die zur Zahlungsabwicklung erforderlich sind (z.B. Zahlungsbetrag, Ablaufdatum und Kartennummer). Für den Datenaustausch ist es dabei nicht mehr erforderlich, dass die Karte in das Terminal eingeschoben wird. Vielmehr ist es bereits ausreichend, die Karte mit wenig Abstand an das Zahlungsterminal zu halten. Das genügt, um eine Zahlung abzuschließen. Auch PIN-Eingabe oder Unterschrift sind bei kontaktlosen Zahlungen nur noch bei Zahlungsbeträgen ab 50 Euro erforderlich.
Kontaktloses Bezahlen geht nicht immer ohne Verifizierung
Kontaktloses Bezahlen ist gerade darum besonders beliebt, weil die Vornahme einer Zahlung meist ohne PIN-Eingabe oder Unterschrift gelingt. Bei Zahlungen unter 50 Euro reicht es nämlich aus, die Zahlkarte lediglich an das Kartenlesegerät anzuhalten. Eine weitere Verifizierung muss anschließend nicht mehr erbracht werden.
Liegt der zu zahlende Betrag jedoch bei oder über 50 Euro, wird auch bei kontaktlosen Zahlungen meist eine PIN-Eingabe verlangt. Nur in Ausnahmefällen kommt es vor, dass auch bei kleineren Zahlungsbeträgen eine PIN-Eingabe nötig wird. Außerdem ist es möglich, dass statt einer PIN-Eingabe eine Unterschrift des Kunden auf dem Kassenbeleg verlangt wird.
Kontaktlose Zahlung bestätigen
Für die Bestätigung einer vorzunehmenden Zahlung wird bei der Kartenzahlung entweder die Eingabe der PIN oder eine Unterschrift verlangt. Bei kontaktlosen Zahlungen ist beides ebenfalls möglich.
Bestätigung kontaktloser Zahlungen per PIN-Eingabe
Werden Beträge ab 50 Euro kontaktlos bezahlt, wird der Karteninhaber zur Eingabe seiner PIN aufgefordert. Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme, die die Sicherheit des Karteninhabers sicherstellen soll. Schließlich soll vermieden werden, dass ein Unbefugter – etwa mit einer entwendeten Zahlkarte – größere Ausgaben tätigen kann.
Insbesondere bei der Verwendung einer Girocard zum kontaktlosen Bezahlen wird der Kartennutzer darum bei größeren Zahlungsbeträgen regelmäßig zur Eingabe seiner PIN aufgefordert.
Die PIN-Abfrage ist dabei für Kunden und Händler gleichermaßen vorteilhaft. Schließlich ist das Verifizierungsverfahren zum einen besonders sicher. Anders als eine Unterschrift lässt sich die korrekte PIN-Eingabe nämlich nicht fälschen. Zum anderen erhält der Händler mit der korrekten PIN-Eingabe außerdem sofort eine Zahlungsgarantie. Gibt der Kunde die korrekte Zahlenkombination ein, kann sich der Händler darauf verlassen, dass die Bank den Zahlungsauftrag auch ausführt. Allerdings wird für die PIN-Abfrage eine Zusatzgebühr fällig, die vom Händler übernommen werden muss.
Bestätigung kontaktloser Zahlungen per Unterschrift
Gelegentlich kommt es vor, dass bei kontaktlos gezahlten Beträgen ab 50 Euro eine Bestätigung der Zahlung per Unterschrift notwendig wird. Insbesondere bei kontaktlosen Kreditkartenzahlungen ist das der Fall. Gelegentlich kann aber auch bei der kontaktlosen Zahlung mit der Girocard eine Unterschrift auf dem Kassenbeleg verlangt werden.
Dass eine Unterschrift zur Zahlungsbestätigung eher selten verlangt wird, hängt damit zusammen, dass die Verifizierungsmethode als weniger sicher erachtet wird. Schließlich lässt sich eine Unterschrift – anders als die PIN-Eingabe – durch einen Unberechtigten durchaus fälschen. Außerdem erteilt der Kunde dem Händler durch seine Unterschrift lediglich eine Einzugsermächtigung über den Rechnungsbetrag. Anders als nach einer PIN-Abfrage erhält der Händler das Geld aber nicht sofort – er muss es vielmehr erst einziehen. Hiermit geht für den Händler immer ein gewisses Risiko einher. Genau darum wird die (risikoreiche) Unterschriften-Abfrage weniger häufig verwendet.
Wechselnde Abfragen sind auch bei kontaktlosen Zahlungen möglich
Sowohl die PIN-Abfrage als auch die Unterschrift sollen bei kontaktlosen Zahlungen von Beträgen ab 50 Euro für mehr Sicherheit sorgen. Insbesondere bei Zahlungen mit der Girocard setzen Händler zur Verifizierung von Zahlungen dabei besonders oft auf eine PIN-Abfrage. Schließlich gilt diese als besonders sicher und garantiert dem Händler, dass er sein Geld auch erhält.
Allerdings hat die PIN-Abfrage zur Zahlungsbestätigung aus Händlersicht einen klaren Nachteil: Für jede PIN-Abfrage muss der Händler eine Gebühr zahlen. Nicht zuletzt aus diesem Grund setzen viele Händler auf wechselnde Zahlungs-Verifizierungabfragen: Nach dem Zufallsprinzip wird auch bei kontaktlosen Zahlungen einmal eine PIN-Eingabe und einmal eine Unterschrift verlangt. Einen Anspruch darauf, Zahlungen ausschließlich per Unterschrift zu autorisieren, hat der Kunde hingegen nicht.
Kontaktloses Bezahlen mit Unterschrift: Mit Kreditkarten wahrscheinlicher
Wer einen Betrag ab 50 Euro kontaktlos bezahlen möchte, muss die Transaktion per PIN-Eingabe oder Unterschrift bestätigen. Darauf, ob PIN oder Unterschrift verlangt werden, lässt sich jedoch kaum Einfluss nehmen. Vielmehr wird diese Entscheidung in den meisten Fällen vom Kassensystem oder Kassenpersonal nach dem Zufallsprinzip getroffen.
Wer bei kontaktlosen Zahlungen die Bestätigung per Namenszug bevorzugt, kann jedoch darauf setzen, die Zahlung von Beträgen ab 50 Euro mit einer Mastercard- oder American Express-Kreditkarte vorzunehmen. Diese Anbieter setzen nach wie vor meist auf eine Zahlungverifizierung per Namenszug. Eine Garantie, die Zahlung per Unterschrift verifizieren zu können, ist der Kreditkarteneinsatz allerdings nicht. Insbesondere bei V-Pay-Kreditkarten wird nämlich vermehrt auf eine Verifizierung per PIN-Eingabe gesetzt.
Dieser Beitrag in Kürze
Wer auch bei kontaktlosen Zahlungen am liebsten mit Unterschrift bezahlt, ist dabei auf das Zufallsprinzip angewiesen. Die meisten Händler setzen auf die Verifizierung per PIN, aber gerade bei Mastercard- und American Express-Kreditkarten ist die Bestätigung der Zahlung per Unterschrift noch häufiger erforderlich.