Die Kredit- oder Debitkarte zum Bezahlen lediglich kurz über das Bezahlterminal halten und schon ist der Zahlungsvorgang abgeschlossen – kontaktlose Zahlungen sind einfach und gehen schnell. Manche Verbraucher möchten die Zahlungsfunktion aber dennoch nicht nutzen und wollen sie darum deaktivieren lassen. Wie das geht und wie sich die Möglichkeit kontaktloser Zahlungen im Falle von Diebstahl oder Verlust der Karte sperren lässt, zeigen wir hier.
Kontaktlose Zahlungen sind heute mit quasi jeder Karte möglich
Kontaktloses Bezahlen ist schon seit einiger Zeit mit fast allen Kredit- und Debitkarten möglich. Alles was dafür notwendig ist, ist eine einen Zahlkarte mit integriertem NFC-Chip. Verfügt die eigene Karte über eine solche NFC-Schnittstelle, können Zahlungen mit ihr kontaktlos vorgenommen werden.
Ob die eigene Kredit- oder Debitkarte kontaktlose Zahlungen unterstützt, lässt sich an einem Wellen-Symbol auf der Karte erkennen. Ist die Karte mit diesem Kontaktlos-Symbol versehen, unterstützt sie den NFC-Standard und ist für kontaktlose Zahlungen nutzbar.
Um eine Zahlung vorzunehmen, reicht es dann aus, die Karte lediglich kurz an das Bezahlterminal an der Ladenkasse zu halten. Das Einstecken der Karte ist nicht mehr nötig. Sofern es sich außerdem um Zahlungsbeträgen von unter 50 Euro handelt, ist auch eine PIN-Eingabe oder eine Unterschrift nicht mehr erforderlich.
So lässt sich die Kontaktlos-Funktion deaktivieren
Kontaktlose Zahlungen sind schnell, unkompliziert und sicher. Dennoch möchten einige Verbraucher die kontaktlose Zahlungsfunktion nicht nutzen und sie darum deaktivieren. Das ist durchaus möglich.
Prinzipiell gibt es sogar zwei verschiedene Deaktivierungs-Optionen:
- Zum einen kann bei der Hausbank eine neue Karte bestellt werden, die nicht mit einem NFC-Chip versehen ist. Kontaktlose Zahlungen sind mit der Karte dann nicht möglich.
- Zum anderen ist es aber auch möglich, dass die Funktion des kontaktlosen Bezahlens für eine bereits vorhandene Karte deaktiviert wird. Das kann bankintern geschehen, sodass die Bestellung einer neuen Karte nicht nötig ist.
Eine Dritte Deaktivierungsmöglichkeit steht Kunden der Volks- und Raiffeisenbanken zur Verfügung. Sie haben die Möglichkeit, die Kontaktlosfunktion ihrer Girocard direkt an einem Geldautomaten ihrer Hausbank zu deaktivieren.
Kontaktloses Bezahlen sperren
Ist die eigene Debit- oder Kreditkarte gestohlen worden oder verloren gegangen, kann die Funktion des kontaktlosen Bezahlens gesperrt werden. So kann verhindert werden, dass ein Dieb oder unehrlicher Finder die Karte einsetzt, um damit unberechtigterweise kontaktlose Zahlungen vorzunehmen.
Die Sperrung der Zahlungsfunktion kann dabei entweder direkt über die Hausbank oder über den zentralen Sperr-Notruf unter der Telefonnummer 116 116 vorgenommen werden. Der zentrale Sperr-Notruf ist 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr telefonisch erreichbar. Hier lassen sich sowohl die kontaktlose als auch sämtliche andere Zahlungsfunktionen von Kreditkarten, Girokarten oder auch SIM-Karten jederzeit sperren.
Ist es sinnvoll, kontaktlose Zahlungen zu sperren?
Kontaktlose Zahlungen sind sehr sicher. Schließlich müssen die zertifizierten Terminals, an denen die Zahlungen vorgenommen werden können, besonders hohe Sicherheitsstandards erfüllen. Außerdem ist die kontaktlose Kommunikation der Karte nur in einem sehr geringen Abstand etwa zum Bezahlterminal möglich. So kann verhindert werden, dass Kartendaten durch Dritte ausgelesen werden können. Um die Daten auszulesen, müssten Betrüger nämlich quasi direkten Zugriff auf die Karte bzw. das Portemonnaie erhalten.
Zusätzlich dazu ist die Zahl der NFC-Transaktionen pro Tag begrenzt. Das hat zur Folge, dass auch Diebe einen nur sehr geringen Schaden mit einer gestohlenen Karte, die kontaktlose Zahlungen ermöglicht, verursachen können.
Dementsprechend lässt sich sagen, dass die kontaktlose Bezahlfunktion vieler Karten problemlos und sicher genutzt werden kann. Eine Deaktivierung ist prinzipiell nicht nötig. Dennoch ist sie auf individuellen Wunsch hin aber problemlos möglich.
Fazit
Wer die kontaktlose Bezahlfunktion seiner Zahlkarte aufgrund von Sicherheitsbedenken sperren lassen möchte, kann das über seine Hausbank veranlassen. Die Hausbank stellt dann entweder eine neue Karte ohne integrierten NFC-Chip aus oder deaktiviert die kontaktlose Zahlungsfunktion einer vorhandenen Karte bankintern. Kunden von Volks- und Raiffeisenbanken haben außerdem die Möglichkeit, die Kontaktlos-Funktion ihrer Girocard direkt am Geldautomaten abzuschalten.
Im Falle von Diebstahl oder Verlust ist eine Sperrung der Kontaktlos-Funktion außerdem kurzfristig über die Hausbank oder den zentralen Sperr-Notruf (telefonisch unter: 116 116) möglich.
Das ist nicht korrekt, dass mit einem Anruf unter der 116116 alle Funktionen der Karte deaktiviert sind. Bei Diebstahl ist folgendes Vorgehen notwendig: neben der Sperrung unter der 116116 muss die Karte noch im KUNO System gesperrt werden, dass ist das Bezahlsystem mit Unterschrift und das geht nur bei der Polizei. Die kann bzw. sollte dann auch gleich den Diebstahl aufnehmen. Zusätzlich muss das Kreditinstitut informiert werden.
Es sind also eher 3-4 Schritte bei Diebstahl, grade erst selbst gehabt.
Hallo,
vielen Dank für das Teilen dieser weiterführenden Informationen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net