Gerade dann, wenn eine Reise in ein Land außerhalb der EU führt, ist die Kreditkarte ein wichtiger Reisebegleiter. Schließlich wird die innerhalb Deutschlands und der EU gängige Girocard nicht überall auf der Welt akzeptiert. Darüber hinaus hilft die Kreditkarte außerdem bei der Buchung von Hotel und Mietwagen weiter. Aber ist sie darum für Auslandsreisen wirklich zwingend erforderlich? Wir erklären die Bedeutung von Kreditkarten im Ausland.
Inhaltsverzeichnis des Artikels
Die Girocard als Kreditkarten-Alternative im Ausland?

V-Pay und Maestro-Symbol
Prinzipiell ist es auch mit der Girocard ohne Probleme möglich, insbesondere in anderen EU-Ländern zu bezahlen oder Geld vom eigenen Konto abzuheben. Der in der Karte integrierte Chip kann nämlich in der Regel auch von ausländischen Lesegeräten erkannt werden.
Lediglich in einigen Ländern außerhalb Europas kann es beim Bezahlen und Geldabheben zu Problemen kommen. Das gilt zumindest dann, wenn die Kartenterminals den in der Karte integrierten EMV-Chip nicht erkennen können. Das ist dann der Fall, wenn die Girocard das V-Pay-Zeichen trägt. Diese Karten werden nämlich ausschließlich per EMV-Chip ausgelesen. Trägt die Karte hingegen das Maestro-Symbol, kann zur Auslesung auf den Magnetstreifen zurückgegriffen werden. Diese Karten sind darum in besonders vielen Ländern einsetzbar.
Nichtsdestotrotz sollten sich Girocard-Nutzer insbesondere bei Reisen in die USA, in die Ukraine oder nach Russland direkt bei ihrem Kreditinstitut informieren, ob die von der Bank ausgegebenen Karte dort eingesetzt werden kann. Falls die Nutzung nicht möglich sein sollte, muss auf ein anderes Zahlungsmittel (etwa die Kreditkarte) zurückgegriffen werden.
Auslandsreise bei der Bank ankündigen
Abgesehen von der Kartennutzbarkeit empfiehlt es sich allerdings generell, die Hausbank vor einer Nutzung der Girocard im außereuropäische Ausland zu informieren. Schließlich sperren einige Institute die Karte recht schnell aus Sicherheitsgründen, wenn es zu einem Einsatz außerhalb der EU kommt.
Darüber hinaus kann auch die Bargeldverfügung im Ausland stark eingeschränkt sein. Durch vorherige Kontaktaufnahme mit der Bank können die Beschränkungen jedoch für den Reisezeitraum aufgehoben werden.
Insgesamt gilt darum: Obwohl die Girocard in vielen Ländern nutzbar ist, kann sie in vielen Ländern – insbesondere außerhalb Europas – nur eingeschränkt einsetzbar sein.
Gebühren bei der Girocard-Auslandsnutzung

Kreditkarte häufig günstiger
Obwohl die Girocard in den meisten Fällen recht problemlos auch im Ausland nutzbar ist, bedeutet das nicht, dass hierfür keine Gebühren anfallen würden. Welche Gebühr für die Auslandsnutzung genau berechnet wird, hängt von der kartenausgebenden Bank ab und muss dort erfragt werden. Lediglich innerhalb Europas ist bei Kartenzahlungen im Geschäft mit keinen Gebühren zu rechnen. Das gilt zumindest dann, wenn die Zahlung in Euro abgewickelt wird.
Bei Zahlung in einer anderen Währung fallen hingegen sogenannte Fremdwährungsgebühren an. Außerdem werden bei Bargeldabhebungen im europäischen Ausland recht hohe Gebühren erhoben – das gilt auch dann, wenn die Auszahlung in Euro erfolgt.
Außerhalb Europas wird es oft noch teurer. Zusätzlich zu Gebühren für Barauszahlungen am Geldautomaten werden hier auch dann hohe Gebühren berechnet, wenn die Karte für Zahlungen im Geschäft eingesetzt wird. Üblicherweise wird dabei ein bestimmter Prozentanteil des Umsatzes als Gebühr berechnet.
Welche Vorteile bieten Kreditkarten gegenüber der Girocard?
Obwohl auch mit der Girocard in vielen Ländern der Welt problemlos gezahlt und Bargeld abgehoben werden kann, ist gerade die Kreditkartennutzung im Ausland oft erste Wahl. Das hängt allerdings nicht allein damit zusammen, dass gängige Kreditkarten wohl fast überall auf der Welt akzeptiert werden. Vielmehr bringt die Kreditkartennutzung noch weitere überzeugende Vorteile mit:
- Auslandsnutzung: Im Gegensatz zur Zahlung mit der Girocard ist die Kreditkartenzahlung ohne Probleme auch im Ausland möglich. Das vorherige Kontaktieren der Bank oder ein ändern des Verfügungsrahmens für die Auslandsnutzung sind üblicherweise nicht notwendig.
- Günstig: Darüber hinaus machen viele Banken die Nutzung der Kreditkarte im Ausland sogar kostenfrei möglich. Zwar hängen die individuellen Konditionen immer von der kartenausstellenden Bank ab – oft sind aber gerade Abhebungen vom Bargeld am Geldautomaten mit der Kreditkarte sogar weltweit kostenlos.
- Wertstellung: Kreditkartenzahlungen werden dem Konto üblicherweise nicht sofort belastet. Stattdessen werden die Umsätze etwa eines Monats lang gesammelt und erst dann vom Konto eingezogen. Gerade auf Reisen sorgt das für einen angenehmen finanziellen Spielraum.
Weitere Kreditkarten-Vorteile durch attraktive Extra-Leistungen
Wie schon gesehen, sind bei vielen Kreditkarten kostenlose Zahlungen im Geschäft und / oder kostenlose Bargeldabhebungen auch im Ausland möglich. In vielen Fällen wird hierfür allerdings eine bestimmte Jahresgebühr berechnet. Dass die Kreditkarte trotz eventuell anfallender Jahresgebühr die erste Wahl für Auslandsreisen ist, liegt insbesondere an den vielen attraktiven Zusatzleistungen, die viele Karten bereithalten:
Insbesondere arbeiten viele Kreditkartenunternehmen z. B. mit Fluggesellschaften zusammen und bieten ihre Kreditkarten gemeinsam mit bestimmten Bonussystemen an. So lassen sich mit jeder Zahlung gleichzeitig Bonuspunkte oder Bonusmeilen sammeln.
Versicherungen inklusive?
Darüber hinaus beinhalten viele gebührenpflichtige Kreditkarten außerdem attraktive Versicherungsleistungen, von denen Karteninhaber insbesondere bei Auslandsreisen profitieren. Insbesondere Auslandskranken- oder Krankenzusatzversicherungen sind oft in Kreditkartenangeboten enthalten. So müssen sich Kreditkarteninhaber vor einer Reise nicht mehr um den Abschluss eine Versicherungen bei sonstigen Anbietern kümmern.
Außerdem praktisch: Wer einen Missbrauch seiner Kreditkarte feststellt, kann die Karte über die Service-Hotline seiner Bank sofort sperren lassen. Für durch Missbrauch oder Betrug entstandene Schäden haften dann der Karteninhaber und der Kreditkartenherausgeber gemeinsam. Allerdings muss der Kreditkarteninhaber im Missbrauchsfall nie mehr als 50 Euro des Schadens selbst übernehmen – das ist gesetzlich festgelegt. Allerdings übernehmen viele Kreditkartenherausgeber entstandene Schäden sogar in voller Höhe.