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Bezahlen.net Ratgeber Kreditkarte Kreditkartenzahlung stornieren

Kreditkartenzahlung rückgängig machen: Chargeback-Verfahren nutzen!

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Kreditkarten sind sichere Zahlungsmittel, allerdings kann es auch hier zu Unregelmäßigkeiten bei der Abbuchung kommen. Sehen Sie auf Ihrer Kreditkartenabrechnung Umsätze, die Sie nicht genehmigt haben, können Sie über das Chargeback-Verfahren eine Rückbuchung veranlassen. Wann die Rückbuchung einer Kreditkartenzahlung rechtens ist, wie sie funktioniert und wann Sie Ihre Karte sperren lassen sollten, lesen Sie in diesem Beitrag.

So funktioniert das Chargeback-Verfahren

Kreditkartenzahlung zurückbuchen lassen

Zahlung zurückbuchen lassen

Möchten Sie eine Buchung stornieren, müssen Sie diese zuerst bei Ihrer Bank reklamieren. Diese prüft Ihre Reklamation und kümmert sich dann um die Kommunikation mit der Bank des Händlers. Kommt es hier zu keiner Einigung, kann sogar das Kreditinstitut (VISA oder MasterCard) eingeschaltet werden. Bei Karten von American Express ist die Firma immer selbst Ansprechpartner.

Geht alles glatt, wird Ihnen der Betrag zügig zurückerstattet. Eine Stornierung ist in der Regel nicht möglich, wenn man Ihnen Fahrlässigkeit oder Verletzung der Sorgfaltspflicht nachweisen kann, z.B. wenn Karte und PIN gemeinsam aufbewahrt wurden.

Beim Ablauf werden Kreditkarten und Debitkarten gleich behandelt.

Wann ist die Rückbuchung einer Kreditkartenzahlung berechtigt?

Bei unrechtmäßigen Abbuchungen – also Umsätzen, die Sie nicht getätigt oder autorisiert haben – ist eine Rückbuchung in der Regel der beste Weg. Überprüfen Sie vor einer Rückbuchung immer, ob Sie diese Zahlung wirklich nicht genehmigt haben. Manche Hotels oder Geschäfte arbeiten mit Zahlungsanbietern zusammen, die dann auf der Abrechnung auftauchen.

In diesen Fällen ist eine Rückbuchung sinnvoll:

  • Betrag wurde mehrfach abgebucht (Doppelbelastung)
  • Abbuchungsbetrag ist zu hoch
  • Händler oder Verwendungszweck kann nicht zugeordnet werden
  • Ware wurde bezahlt, aber nicht geliefert
  • Geldbetrag wurde am Automaten nicht ausgezahlt
  • Abbuchung wurde nicht genehmigt (Kreditkartenbetrug)

Auch wenn Sie ein Abo oder eine Mitgliedschaft bereits gekündigt haben, der Anbieter aber weiterhin abbucht, können Sie den Betrag zurückbuchen lassen. Außerdem ist eine Rückbuchung sinnvoll, wenn eine Insolvenz des Flug- oder Reiseanbieters vorliegt.

Händler kontaktieren

Bevor Sie die Zahlung zurückbuchen lassen, sollten Sie mit dem Händler Kontakt aufnehmen. Manche Banken fordern sogar die Korrespondenz mit dem Verkäufer an, um den Fall besser bewerten zu können. Auch Rechnungen sind teils nötig, um den vereinbarten Abbuchungsbetrag einsehen zu können.

Kontaktieren Sie den Händler auf jeden Fall schriftlich, damit Sie alle Absprachen nachweisen können!

So geht’s: Kreditkartenzahlung stornieren

Einen Kreditkartenumsatz zu reklamieren ist ganz einfach und funktioniert entweder über den persönlichen Kontakt mit Ihrer Bank oder über das Onlinebanking.

Persönlicher Kontakt: Vor Ort oder telefonisch

Möchten Sie eine Kreditkartenzahlung zurückbuchen lassen, können Sie Ihre Bank telefonisch informieren oder das Problem mit Ihrem Kundenberater in einer Filiale vor Ort ansprechen.

Sie erhalten nun ein Reklamationsformular, das Sie ausfüllen müssen. Oft müssen auch Belege, beispielsweise die Rechnung, beigelegt werden.

Onlinebanking

Bei Direktbanken steht nicht immer eine Telefonhotline zur Verfügung, dafür können Sie die Reklamation über Ihren Onlinebanking-Zugang vornehmen.

Wie der Ablauf genau funktioniert, unterscheidet sich von Bank zu Bank. Manchmal können Sie die Reklamation direkt bei der Umsatzanzeige durchführen, in anderen Fällen müssen Sie das Reklamationsformular herunterladen und dann ausfüllen.

Frist: Wie lange kann man eine Zahlung zurückbuchen?

Reklamationsfrist beachten!

Reklamationsfrist beachten!

Sobald Sie einen unberechtigten Umsatz auf Ihrer Kreditkartenabrechnung sehen, sollten Sie Ihre Bank unverzüglich, d.h. ohne ”schuldhaftes Zögern” kontaktieren, um eine Rückbuchung zu veranlassen. Gerade, wenn jemand Ihre Daten missbräuchlich benutzt, können Sie so weiterem Schaden vorbeugen.

Einige Banken haben in ihren AGB noch die früher allgemein gültige Reklamationsfrist von 6 Wochen vermerkt, im Normalfall müssen Sie die Abbuchung innerhalb von 8 Wochen reklamieren. Sie sollten Ihre Abrechnungen darum regelmäßig überprüfen.

Werden die vorgegebenen Fristen nicht eingehalten, verlieren Sie womöglich das Recht auf Stornierung der Zahlung.

Sicherheit erhöhen: Kreditkarte sperren

Sind Sie der Meinung, dass Ihre Kreditkarte missbräuchlich von einem Dritten benutzt wurde, um Zahlungen zu tätigen, sollten Sie den Umsatz nicht nur reklamieren, sondern auch direkt die Karte sperren lassen.

Das funktioniert für alle Karten unter der Telefonnummer 116 116.

Im Betrugsfall sollten Sie zudem Strafanzeige erstatten.

Dieser Beitrag in Kürze

Wenn Sie Umsätze auf Ihrer Kreditkartenabrechnung sehen, die Sie für ungerechtfertigt halten, können Sie diese bei Ihrer Bank über das Chargeback-Verfahren reklamieren und so eine Rückzahlung fordern. Das sollten Sie unverzüglich tun, denn bereits 8 Wochen nach der Buchung ist eine Reklamation oft nicht mehr möglich. Bei Verdacht auf Betrug sollten Sie zudem Anzeige erstatten und Ihre Karte sperren lassen.


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2 Kommentare

  1. Sigrid Grass sagt:
    20. Oktober 2019 um 11:28 Uhr

    Ich habe eine Frage: wenn ich Chargeback nutze, (meine Reise sollte erst im März 20 stattfinden, ich bin allerdings jetzt noch im 8-Wochen- Terminus um die Kreditkartenanzahlung zurückholen zu können), also, wenn ich Chargeback nutze, ist dann automatisch meine gebuchte Reise storniert? Oder bestehen vonseiten des Reiseunternehmens (Neckermann) Ansprüche an mich?

    Antworten
    1. Caro sagt:
      29. Oktober 2019 um 18:51 Uhr

      Hallo Sigrid,
      ein Chargeback ist kein gültiger Widerruf eines Vertrags. Wenn Sie das Geld einfach zurückbuchen, kann Neckermann neben der erneuten Zahlung auch die angefallenen Gebühren von Ihnen fordern und wird möglicherweise auch direkt Mahnungen inklusive Gebühren senden. Ich empfehle Ihnen, den Vertrag regulär zu stornieren oder zu widerrufen (falls noch möglich). Die Rückzahlung wird Neckermann dann – sofern eine Stornierung laut Vertragsbedingungen gültig und möglich ist – selbstständig tätigen.
      Bitte beachten Sie aber, dass wir keine Rechtsberatung erteilen können und dürfen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an eine professionelle Rechtsberatung.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten

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