Wer Kleidung oder andere kleinere Artikel im Internet kauft, kann diese bei Nichtgefallen leicht wieder zurückschicken. Anders verhält es sich bei Möbeln, die oftmals schwer und groß sind. Doch auch beim Möbelkauf haben Verbraucher die Möglichkeit, das gelieferte Produkt zurückzuschicken. Nachfolgend klären wir über die Rechte beim Möbelkauf im Internet auf.
Gilt das gesetzliche Widerrufsrecht beim Kauf von Möbeln?
Beim Onlinekauf besteht die Möglichkeit, den Kaufvertrag binnen 14 Tagen zu widerrufen. Dieses gesetzliche Widerrufsrecht gilt auch beim Kauf von Möbeln. Man hat also zwei Wochen Zeit, um das erhaltene Möbelstück zurückzuschicken. Die Frist für das Widerrufsrecht beginnt an dem Tag, an dem man das Möbelstück erhalten hat. Einige Onlinehändler bieten sogar ein längeres Widerrufsrecht. Auf garten-und-freizeit.de ist es zum Beispiel möglich, die Ware innerhalb von 30 Tagen zurückzuschicken.
Wer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchte, sollte das Produkt nicht einfach zurückschicken. Stattdessen ist es wichtig, den Widerruf eindeutig gegenüber dem Händler zu erklären. Das gelingt am besten per Brief oder E-Mail. Eine Begründung für den Widerruf ist nicht erforderlich. Zu beachten ist, dass der Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist verschickt werden muss. Ist die Frist abgelaufen, würde der Widerruf unwirksam sein.
Innerhalb der Widerrufsfrist ist es sinnvoll, die gelieferte Ware zu überprüfen. Man sollte sicherstellen, dass sämtliche Bestandteile der Lieferung beiliegen und dass das Möbelstück keinen Schaden aufweist. Es besteht zudem die Möglichkeit, das Möbelstück zusammenzubauen und auszutesten. Für einen übermäßigen Gebrauch und einen damit einhergehenden Wertverlust kann der Onlinehändler jedoch eine Erstattung verlangen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Tisch tagelang genutzt wird und deshalb erste Kratzer aufweist.
Ausnahme für individualisierte Möbelstücke
Für individualisierte Möbelstücke gilt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen oftmals nicht. Solche Möbel sind also häufig von der Rückgabe ausgeschlossen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Händler darauf in seinen AGB aufmerksam macht.
Manchmal ist es jedoch nicht ganz klar, ob ein Möbelstück individualisiert ist oder nicht. Wenn ein Händler das Möbel in unterschiedlichen Farben anbietet, handelt es sich in der Regel nicht um ein individualisiertes Stück. Anders sieht es aus, wenn das Möbelstück zum Beispiel auf Maß angefertigt wurde.
Die Rücksendung von Möbeln
Wer ein geliefertes Möbelstück innerhalb der Widerrufsfrist zurückschicken möchte, muss die Kosten hierfür teilweise selbst übernehmen. Bei sperrigen Möbelstücken ist das allerdings an eine Bedingung geknüpft: Der Onlinehändler muss den Kunden vor der Bestellung darüber aufgeklärt haben, ob und welche Kosten für die Rücksendung anfallen.
Manche Onlinehändler bieten hingegen einen kostenfreien Rückversand für Möbel an. Es lohnt sich also, sich vor dem Kauf über die Bedingungen für eine eventuelle Rücksendung zu informieren. Das gilt insbesondere bei größeren Möbeln, bei denen die Rücksendekosten hoch ausfallen würden.
Die Rücksendung des Möbels sollte selbstverständlich so erfolgen, dass es während des Transports nicht beschädigt wird. Oft ist es am besten, das Möbelstück in der Originalverpackung zurückzusenden. Das ist bei Einhaltung der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen allerdings nicht zwangsweise notwendig. Falls der Onlinehändler die Widerrufsfrist jedoch beispielsweise auf 30 Tage verlängert hat, sieht es zumindest für die freiwillige Rückgabezeit anders aus. Hier kann der Händler verlangen, dass man die Ware in der originalen Verpackung zurückschickt.
Möbel beschädigt oder zu spät geliefert: Was kann ich tun?
Sobald das Möbelstück angekommen ist, sollte man es auf Beschädigungen untersuchen. Stellt man hierbei fest, dass der neue Tisch Kratzer aufweist oder ein anderer Mangel vorliegt, ist es wichtig, den Händler zu kontaktieren. Er ist zu einer kostenfreien Nachbesserung verpflichtet. Die Kosten für den Rückversand trägt in dem Fall der Händler. Als Alternative zur Nachbesserung kann er das Möbelstück auch gegen ein neues Stück austauschen.
Ebenso sollte man mit dem Händler in Kontakt treten, wenn die Lieferung nicht vollständig war und beispielsweise Schrauben gefehlt haben. In dem Fall sollte man verlangen, dass die fehlenden Teile nachgeliefert werden.
Falls hingegen die Ware nicht pünktlich angekommen ist, sollte man dem Onlinehändler eine Nachfrist setzen. Diese sollte zwei bis vier Wochen betragen und schriftlich erfolgen. Am besten ist es, den Brief per Einschreiben zu verschicken. Alternativ besteht die Möglichkeit, den Kaufvertrag zu widerrufen.
Weitere Tipps zum Onlinekauf von Möbeln
Vor dem Kauf des ausgewählten Möbelstücks ist es sinnvoll, sich über die Lieferkosten zu informieren. Für sperrige Möbel fallen diese normalerweise höher aus als für Waren, die als Paket verschickt werden können. Ab einem bestimmten Einkaufswert bieten viele Onlinehändler jedoch auch bei Speditionslieferungen einen kostenlosen Versand an.
Neben den Lieferkosten sollte man sich mit den Lieferbedingungen des jeweiligen Händlers auseinandersetzen. Teilweise erfolgt die Lieferung lediglich „frei Bordsteinkante“. Das bedeutet, dass das Möbelstück nur bis zum Hauseingang geliefert wird. In vielen Fällen ist es sinnvoll, sich das Möbel bis zur gewünschten Stelle liefern zu lassen. Das ist oft mit einem Aufpreis verbunden.
- Es ist wichtig, auf die Seriosität des Händlers zu achten. Vor dem Kauf sollte man sich die Webseite des Händlers näher ansehen, einen Blick ins Impressum werfen und die Daten kontrollieren.
- Falls es zu einer Reklamation kommt, ist die Durchsetzung der eigenen Rechte nicht immer leicht. Das gilt insbesondere, wenn der Händler seinen Sitz nicht in Deutschland, sondern im Ausland hat. Bei Auslandsbestellungen fallen zudem die Transportkosten bei einer Rückgabe meist höher aus. Daher ist es oft sinnvoller, Möbel bei einem deutschen Anbieter zu bestellen.
- Auch bei der Wahl des Zahlungsmittels ist Vorsicht geboten. Die Zahlung per Vorkasse ist nicht ratsam. Denn hierbei ist die Durchsetzung der eigenen Rechte oft schwieriger. Neben dem Kauf per Vorkasse bieten Onlinehändler verschiedene weitere Zahlmöglichkeiten an. Oft besteht beim Möbelkauf auch die Möglichkeit, sich für den Kauf auf Rechnung oder den Kauf auf Raten zu entscheiden.
- Um die Wahrscheinlichkeit für eine Rücksendung zu verringern, ist es vor der Bestellung ratsam, sich die Kundenbewertungen zum gewünschten Produkt durchzulesen. Anhand dieser ist es meist möglich, etwas über die Qualität und den Komfort des Möbels zu erfahren. Zudem sollte man sich die Abmessungen im Onlineshop anschauen und überprüfen, ob das Möbelstück an dem gewünschten Ort aufgestellt werden kann.
- Falls im eigenen Heim zudem eine schmale Tür oder ein schmales Treppenhaus vorhanden sind, sollte man sich vor der Bestellung auch über die Abmessungen der einzelnen Pakete informieren.