Nicht immer sind die von der Schufa gespeicherten Daten korrekt und aktuell. In diesem Fall sollten Sie schnellstmöglich tätig werden und die Daten löschen lassen. Die von der Schufa gesammelten Informationen bilden eine wichtige Entscheidungsgrundlage für Vertragsabschlüsse und können sich negativ auf Kreditkonditionen oder Kaufverträge auswirken. In unserem Artikel erfahren Sie, welche Daten die Schufa über Sie speichert, wo sie sie herbekommt und wann und wie Sie die Daten löschen lassen können.
- Die Schufa speichert Information zu Ihren Verbindlichkeiten und zu Ihrer Zahlungsmoral.
- Die Informationen bekommt die Schufa von ihren Vertragspartnern.
- Einen Einblick in die über Sie gespeicherten Schufa-Informationen können Sie über eine kostenlose Schufa-Selbstauskunft erhalten.
- Falsche Daten können auf Antrag gelöscht werden.
- Dafür kann der Musterbrief (siehe unten) benutzt werden.
Welche Daten speichert die Schufa?
Die Schufa speichert Informationen über Ihre finanziellen Verpflichtung und Vertragsabschlüsse. Auch Ihre Zahlungsmoral wird bei der Schufa festgehalten. So entsteht ein Gesamtbild, das Auskunft über Ihre Bonität gibt. Die gespeicherten Daten können in negative und positive Einträge unterteilt werden. Dabei sind es jedoch vor allem die negativen Daten, die massiven Einfluss auf Vertragsabschlüsse und Vertragskonditionen nehmen können. Es ist deshalb besonders wichtig, dass die Daten der Schufa korrekt sind und keine Fehler enthalten.
Diese Daten speichert die Schufa:
- Namen
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Anschrift
- Frühere Anschriften
- Schufa-Basisscore
- Bankkonten
- Kreditkarten
- Leasingverträge
- Ratenzahlungsverträge
- Kredite
- Bürgschaften
- Telefon- und Mobilfungverträge
- Konten bei Versandhäusern
- Insolvenzanträge
- Eidesstattliche Versicherungen
- Mahnbescheide
- Zwangsvollstreckungen
- Gekündigte Kredite
- Einträge in Schuldnerverzeichnisse
Von wem bekommt die Schufa diese Daten?
Mit rund 9.000 Vertragspartnern hat die Schufa ein großes Netz von Partnern, die über Sie gesammelte Daten mit der Auskunftei teilen. Durch den Datenaustausch möchten die Unternehmen sich und andere vor Betrug und vor Zahlungsausfällen schützen. Das Partner-Netzwerk der Schufa besteht aus Banken und Sparkassen, aus Versicherungen, Energieversorgern, Telekommunikationsunternehmen, Versandhändlern und Einzelhändlern. Abgeschlossene Verträge, Kredite, Ratenzahlungsverträge etc. werden der Schufa gemeldet und die Informationen auf Anfrage mit den anderen Partnern geteilt, um die Bonität und ein eventuelles Ausfallrisiko einschätzen zu können.Wie kann man die von der Schufa gespeicherten Daten einsehen?
Laut § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes kann jeder Bundesbürger einmal jährlich eine kostenlose Selbstauskunft bei der Schufa beantragen. Die Beantragung kann auf der Homepage der Schufa erfolgen. Dazu gehen Sie wie folgt vor:
- Gehen Sie auf die Schufa-Website www.meineschufa.de
- Wählen Sie dort den Punkt „Auskünfte“
- Danach klicken Sie auf „Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz“
- Entscheiden Sie sich für das kostenlose Angebot
- Wählen Sie eine Sprache. Ihnen stehen Deutsch, Englisch, Türkisch, Polnisch, Italienisch und Russisch zur Verfügung
- Laden Sie das Formular in der gewünschten Sprache herunter
- Fülle Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es
- Legen Sie dem Formular eine Ausweiskopie bei. Sollten Sie ein Bürger eines fremden Staates bei, fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Reisepasses und Ihrer Meldebescheinigung bei.
- Senden Sie das Formular an:
Schufa Holding AG
Postfach 10 25 66
44725 Bochum
Wann kann ein Schufa Eintrag gelöscht werden?
Schufa Einträge müssen nach einer gesetzlich festgelegten Frist automatisch gelöscht werden. So ist sichergestellt, dass verjährte Informationen nicht unbefristet weitergeführt werden. Nichtsdestotrotz kann es passieren, dass der Schufa ein Fehler unterläuft. In dem Fall müssen Sie selbst tätig werden und die Unstimmigkeit so schnell wie möglich entfernen lassen.
Schufa Einträge werden nach folgenden Fristen automatisch gelöscht:
Schufa Eintrag | Frist |
---|---|
Getätigte Anfragen | 12 Monate taggenau nach Anfrage |
Anfragen von Kreditkonditionen | 12 Monate nach Anfrage |
Informationen über Kredite | Taggenau nach drei Jahren nach dem Jahr der Rückzahlung |
Informationen über fällige Forderungen | Nach drei vollen Kalenderjahren (mit Ablauf des 31.12. des dritten Kalenderjahres, das der Speicherung folgt), wenn die Forderungen in dieser Zeit erledigt werden. |
Informationen über laufende Vertragsbeziehungen | Wenn das Konto aufgelöst wird |
Informationen über Versandhauskonten | Wenn die Forderung zurückgezahlt wurde |
Daten aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte | Nach 3 Jahren oder mit Einstellung des Verfahrens |
Informationen über die Abweisung eines Insolvenzantrages oder Einstellung des Verfahrens mangels Masse | Nach 3 Jahren |
Information über die Ankündigung einer Restschuldbefreiung | Nach 10 Jahren oder bei Aufnahme der Information über die Erteilung oder Versagung einer Restschuldbefreiung |
Information über die Erteilung einer Restschuldbefreiung | Nach drei vollen Kalenderjahren |
Information über die Versagung einer Restschuldbefreiung | Nach drei Jahren taggenau |
Information über die Aufhebung eines Insolvenzverfahrens | Nach drei vollen Kalenderjahren |
Wie kann man einen Schufa Eintrag löschen lassen?
Sollten Sie feststellen, dass die Schufa falsche oder veraltete Daten über Sie führt, sollten Sie schnellstmöglich eine Löschung dieser Einträge beantragen, um eventuelle Nachteile, die Ihnen dadurch entstehen können, zu vermeiden. Dafür wenden Sie sich direkt in einem formlosen Schreiben an die Schufa, erläutern Ihr Anliegen und legen eventuelle Beweismittel bei (zum Beispiel Quittungen etc.).
Achtung:
Die Schufa ist nicht berechtigt, Ihre Daten an Dritte weiterzugeben, solange die Bearbeitung Ihres Löschantrags läuft.
Welche Informationen muss der Löschungsantrag beinhalten?
- Für die Löschung von Schufa-Daten genügt ein formloses Schreiben mit der Bitte um Löschung des besagten Eintrags. Erklären Sie darin, warum der Eintrag gelöscht werden soll.
- Legen Sie wichtige Informationen bei, die die Richtigkeit Ihres Löschantrags untermauern. Dies können zum Beispiel Quittungen sein, die beweisen, dass Sie die offene Forderung beglichen haben.
- Das Schreiben senden Sie an:
Schufa Holding AG
Privatkunden ServiceCenter
Postfach 103441
50474 Köln
Beispielbrief für die Löschung eines Schufa Eintrags
Max Mustermann
Mustermannstr. 1
11111 Mustermannstadt
Schufa Holding AG
Privatkunden ServiceCenter
Postfach 103441
50474 Köln
Löschung meines negativen Schufa-Eintrags
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund meiner Schufa-Eigenauskunft, habe ich erfahren, dass nicht alle aufgeführten Schufa-Einträge über mich richtig sind.
So wird eine Forderung über 990,00 Euro von der Firma XY aufgeführt, die nicht dem aktuellen Sachverhalt entspricht. Diese Forderung habe ich bereits am TT.MM.JJJJ beglichen. Meine beigefügten Kontoauszüge beweisen diese Tatsache.
Ich möchte Sie bitten, den genannten Eintrag bis zum TT.MM.JJJJ zu löschen und mir eine aktualisierte Eigenauskunft zukommen zu lassen. Sollte die Löschung der Daten nicht bis zu dem genannten Datum erfolgen, werde ich die Löschung gerichtlich durchsetzen.
Schadensersatzansprüche gemäß §824 Abs. 1 BGB behalte ich mir vor.
Mit freundlichen Grüßen,
Max Mustermann
Anlagen
Der Löschantrag wurde abgelehnt. Welche Möglichkeiten haben Sie?
In dem Fall müssen Sie sich professionelle Hilfe holen. Beauftragen Sie einen Anwalt, der Ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzt. Dies ist allerdings mit Kosten verbunden. Alternativ können Sie den Ombudsmann der Schufa in Anspruch nehmen. Hierbei handelt es sich um eine für Verbraucher kostenfreie Schlichtungsstelle, die den Vorgang prüft und richtig stellt.
Die Schlichtungsstelle der Schufa finden Sie hier:
- Website: www.schufa-ombudsmann.de
- Telefon: +49 (0) 611 – 9278-0
- Fax: 0611 – 92788114
- Mail: info@schufa-ombudsmann.de
- Kontaktformular: Hier klicken
- Postalisch:
SCHUFA Ombudsmann
Postfach 5280
65042 Wiesbaden
Zusammenfassung
Zusammenfassend möchten wir noch einmal erläutern, wie Sie einen Schufa Eintrag löschen lassen können. Auch wenn die meisten Schufa Einträge automatisch gelöscht werden, kann es passieren, dass dennoch veraltete oder falsche Daten zu Ihrem Zahlungsverhalten bei der Schufa auftauchen. Diese können Sie – sofern Ihr Einwand berechtig ist – mit einem formlosen Schreiben löschen lassen. Lehnt die Schufa Ihre Forderung ab, bleibt Ihnen dennoch die Möglichkeit, den Fall in die Hände eines Anwalts oder des Schufa-Ombudmanns zu geben.
- Falsche oder veraltete Einträge bei der Schufa können Sie löschen lassen.
- Dazu genügt ein formloser Brief mit Aufklärung des Sachverhaltes.
- Bei Ablehnung der Forderung können Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Video: Schufa
Schufa-Eintrag löschen lassen
Schufa-Score und Einträge in der Schufa