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Bezahlen.net Ratgeber Versand Pakete & Briefe Nachsendeauftrag verlängern

So verlängern Sie Ihren Post-Nachsendeauftrag || Beantragung, Ausnahmen & Alternativen

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Der Nachsendeauftrag ist ein praktischer Service der Deutschen Post. Sie können ihn nutzen, wenn Sie umziehen oder längere Zeit nicht zuhause sind. Die Post sendet dann alle Briefe und Sendungen, die für Sie ankommen, an eine festgelegte Adresse weiter. Sie haben die Wahl, ob dies für insgesamt 6, 12 oder 24 Monate geschehen soll. Bei Bedarf können Sie den Nachsendeauftrag auch verlängern. Bei uns erfahren Sie, wie das funktioniert. Außerdem erhalten Sie viele weitere wertvolle Informationen rund um das Thema Nachsendeauftrag.

Inhaltsverzeichnis des Artikels

  • 1 Wie kann ich einen bestehenden Nachsendeauftrag verlängern?
  • 2 In welchen Fällen ist eine Verlängerung nicht möglich?
  • 3 Wo kann ich einen Nachsendeauftrag stellen?
  • 4 Wann muss der Nachsendeauftrag spätestens vorliegen?
  • 5 Welche Sendungsarten sind vom Nachsendeauftrag ausgeschlossen?
  • 6 Gibt es auch eine Alternative zum Nachsendeauftrag?

Wie kann ich einen bestehenden Nachsendeauftrag verlängern?

Etwa vier Wochen bevor Ihr Nachsendeauftrag ausläuft, bekommen Sie einen Brief von der Deutschen Post. Darin befindet sich ein Zugangscode. Diesen Code benötigen Sie, um den Auftrag zu verlängern. Wie Sie dann vorgehen müssen, erklären wir Ihnen jetzt:

So können Sie Ihren Nachsendeauftrag verlängern:

  1. Öffnen Sie diese Seite: Nachsendeauftrag Deutsche Post.
  2. Klicken Sie unten auf „Bestehenden Nachsendeauftrag verlängern“
  3. Geben Sie den per Post erhaltenen Zugangscode ein.
  4. Bestätigen Sie den Code.

In welchen Fällen ist eine Verlängerung nicht möglich?

Leider gibt es auch einige Fälle, in denen eine Verlängerung ausgeschlossen ist:

In diesen Fällen können Sie den Nachsendeauftrag nicht verlängern:

  • Wenn eine Nachsendung an eine ausländische Adresse nötig ist
  • Wenn sich die neue Adresse innerhalb der ersten sechs Monate geändert hat
  • Wegen vorübergehender Abwesenheit

Wo kann ich einen Nachsendeauftrag stellen?

Einen Nachsendeauftrag können Sie entweder direkt bei der Post oder online stellen.

  • Hier finden Sie den Link zur Antragstellung: Post-Nachsendeauftrag stellen

Wann muss der Nachsendeauftrag spätestens vorliegen?

Nachsendeauftrag beantragen

Der Nachsendeauftrag bzw. der Antrag für den „Deutsche Post Nachsendeservice“ muss spätestens fünf Werktage vor Beginn der geplanten Nachsendung vorliegen. Nur so ist sichergestellt, dass die Deutsche Post ihn rechtzeitig bearbeiten kann und Sie ganz sicher alle Ihre Sendungen weitergeleitet bekommen.

Falls der Nachsendeauftrag nicht rechtzeitig vorliegt, kann es passieren, dass Sendungen für Sie an die alte Adresse geschickt werden, dort verbleiben und nicht von Ihnen entgegengenommen werden können.

Alternativ werden die Sendungen an den Absender zurückgeschickt. Denken Sie deshalb rechtzeitig daran, Ihren Nachsendeantrag zu stellen.

Welche Sendungsarten sind vom Nachsendeauftrag ausgeschlossen?

Der Nachsendeauftrag kann leider nicht für alle Sendungen geschlossen werden.

Ausgeschlossen sind in Deutschland:

  • Dialogpost ohne Umhüllung
  • Express-Sendungen
  • Pressesendungen
  • Postvertriebsstücke
  • Express-Sendungen
  • Pressesendungen
  • Pressepost

International ausgeschlossen sind:

  • Dialogpost
  • Warenpost
  • Warensendungen
  • Büchersendungen
  • Werbeantwort
  • Pressepost
  • Briefe mit den Zusatzleistungen Alterssichtprüfung, Einschreiben, Nachnahme und Wert, Postident, Telegramm
  • DHL Pakete
  • DHL Päckchen
  • Express-Sendungen

Pressepost wird national und international nachgesendet, wenn sie als Streifbandzeitung verschickt wird.

Schriftstücke aus Postzustellungsaufträgen werden nur auf besondere Weisung des Absenders im Inland und bei umzugsbedingter Abwesenheit oder bei Betreuung bzw. Insolvenz nachgesendet.

Postfachsendungen, die nicht nachgesendet werden, verbleiben bei der Post bis zur Abholung durch den Empfänger.

Gibt es auch eine Alternative zum Nachsendeauftrag?

Ja, wenn Sie eine längere Abwesenheit planen, wie dies zum Beispiel bei einer Weltreise der Fall ist, können Sie auch eine Lagerung Ihrer Post beantragen. Ihre Post wird sicher für Sie aufbewahrt und Ihnen zum vereinbarten Zeitpunkt übergeben. Eine Lagerung ist möglich für bis zu drei Monate.

Der Lagerauftrag muss der Deutschen Post spätestens fünf Werktage vor dem geplanten Start der Lagerung vorliegen.


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2 Kommentare

  1. Josef Berka sagt:
    24. Oktober 2019 um 17:04 Uhr

    Hallo, am 25.09.2019 habe ich 14,90 euro bezahl. Rechnugs No.:317*****. Zugangcode Y***-Z***-8***. Verwendungszwecks VAN 390746879 auf das Konto Deutsche Post AG. MfG Ing. Berka

    Antworten
    1. Caro sagt:
      31. Oktober 2019 um 13:31 Uhr

      Hallo Josef,
      vielen Dank für Ihre Nachricht. Sicherlich haben Sie das Geld an die Deutsche Post bezahlt und nicht an Bezahlen.net. Wir schreiben lediglich Ratgeber.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten

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