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Bezahlen.net Ratgeber Ausland Umsatzsteuer im Ausland NoVA bezahlen

Wo bezahlt man die NoVA? Infos & Tipps zur Fahrzeugsteuer in Österreich!

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Die Normverbrauchsabgabe – kurz NoVA genannt – ist eine Art Sondersteuer, die von denjenigen zu zahlen ist, die in Österreich ein Fahrzeug kaufen bzw. erstmalig zulassen. Die Abgabe wird in Form eines Umsatzsteuer-Aufschlags beim Kauf von Kraftfahrzeugen erhoben und soll die in Österreich weggefallene Luxussteuer ersetzen. Wer die NoVa zahlen muss und weitere wichtige Fragen rund um die Normverbrauchsabgabe klären wir hier.

Inhaltsverzeichnis des Artikels

  • 1 Wann muss die NoVa gezahlt werden?
  • 2 Wann muss die NoVA nicht gezahlt werden?
  • 3 An wen und wo wird die NoVa bezahlt?
  • 4 NoVA-Pflicht beim Fahrzeugimport nach Österreich
  • 5 NoVA-Pflicht beim Fahrzeugimport nach Deutschland
  • 6 Wie wird die NoVa berechnet?
  • 7 Die NoVa-Pflicht kurz zusammengefasst

Wann muss die NoVa gezahlt werden?

Die Normverbrauchsabgabe fällt immer dann an, wenn in Österreich ein neuer Pkw, ein Wohnmobil oder neues Kraftrad an seinen Käufer ausgeliefert oder ein solches Fahrzeug zum ersten Mal in Österreich zugelassen wird.

Hieraus ergibt sich, dass die NoVA auch dann fällig, wenn:

  • Kraftfahrzeuge aus dem Ausland nach Österreich importiert und dort erstmalig zugelassen werden. In diesem Fall kann die NoVa auch für gebrauchte Fahrzeuge anfallen.
  • Kraftfahrzeuge aufgrund eines Umzugs nach Österreich verbracht und dort erstmalig zugelassen werden.

Wann muss die NoVA nicht gezahlt werden?

Unter bestimmten Umständen kann die NoVa, die sonst stets bei Kauf bzw. der Zulassung eines Kraftfahrzeugs in Österreich berechnet wird, entfallen. Das ist allerdings nur unter bestimmten, genau festgelegten Umständen möglich.

Gründe für eine NoVa-Befreiung können dabei sein:

  • Das betreffende Kraftfahrzeug soll von einem Menschen mit Behinderungen als Fortbewegungsmittel genutzt werden.
    Wichtig ist dabei, dass das Fahrzeug der körperlich eingeschränkten Person „zur persönlichen Fortbewegung“ dienen muss. Das heißt, die betreffende Person muss trotz Behinderung über eine Lenkerberechtigung verfügen oder zumindest glaubhaft machen, dass das Fahrzeug zum überwiegenden Teil für ihre Fortbewegung verwendet wird.
  • Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen Wohnwagen oder sonstigen Anhänger bzw. Lkw oder Omnibus.
  • Es handelt sich bei dem Fahrzeug um ein reines Elektrofahrzeug oder um ein Fahrzeug mit vergleichbar geringen Emissionen (Plug-In-Hybride).
  • Das Fahrzeug wurde zuvor als Vorführ-, Fahrschul- oder Diplomatenfahrzeug verwendet. Ebenfalls NoVa-befreit sind Fahrzeuge, die zuvor als Taxi oder Mietwagen dienten.
  • Das betreffende Fahrzeug ein Oldtimer ist.

An wen und wo wird die NoVa bezahlt?

Prinzipiell muss die NoVa vom Käufer eines Fahrzeuges an das österreichische Finanzamt gezahlt werden. Wird das Fahrzeug jedoch in Österreich über einen Händler bezogen, wird die NoVa direkt an den Händler gezahlt und später von diesem abgeführt.

Fahrzeugwert ist entscheidend!

Dabei für Käufer wichtig: NoVA-pflichtig sind prinzipiell alle Leistungen, die vor Übernahme des Fahrzeugs durch den Händler erbracht werden. Schließlich richtet sich die Abgabe nach dem Wert des gesamten Fahrzeugs. Konkret kann sich hieraus ergeben: Auch eine Sonderausstattung des Fahrzeugs kann die NoVa in die Höhe treiben.

NoVA-Pflicht beim Fahrzeugimport nach Österreich

Steuer fällt auch beim Import von Fahrzeugen an

Steuer fällt auch beim Import von Fahrzeugen an

Prinzipiell muss die NoVa immer dann gezahlt werden, wenn ein Fahrzeug verkauft und das erste Mal in Österreich zugelassen wird. Besonders oft ist eine solche erstmalige Zulassung in Österreich selbstverständlich bei Neuwagen der Fall. Allerdings kann die Normverbrauchsabgabe auch dann anfallen, wenn ein Fahrzeug zuvor lediglich außerhalb Österreichs angemeldet war.

Wird also ein Neu- oder Gebrauchtfahrzeug außerhalb Österreichs gekauft und anschließend nach Österreich überführt, um dort zugelassen zu werden, fällt die NoVa ebenfalls an. Außerdem müssen auch diejenigen, die nach Österreich umziehen und ihr bereits vorhandenes Fahrzeug mitbringen und in Österreich anmelden wollen, NoVa entrichten.

NoVA-Pflicht beim Fahrzeugimport nach Deutschland

Die NoVA fällt beim Kauf eines zulassungsfähigen Fahrzeugs in Österreich prinzipiell auch dann erst einmal an, wenn das Fahrzeug ins Ausland verbracht bzw. dorthin verkauft werden soll. Allerdings kann die Abgabe dann oft zurückerstattet werden.

Eine Rückerstattung ist dabei insbesondere dann möglich, wenn

  • das Fahrzeug von einer Privatperson in Österreich gekauft und nach Deutschland verbracht wird oder
  • das Fahrzeug von einem österreichischen Händler direkt an eine Privatperson in Deutschland verkauft und nur dort angemeldet wird.

Wie wird die NoVa berechnet?

Wie bereits gesehen, ist die NoVA eine einmalige Abgabe, die regelmäßig beim Kauf von neuen Fahrzeugen in Österreich berechnet wird. Sie kann außerdem auch für Gebrauchtfahrzeuge, die nach Österreich überführt werden, anfallen.

Die Höhe der Abgabe richtet sich dabei zum einen nach den CO2-Emissionen, die das Fahrzeug verursacht. Je nachdem, wie hoch die verursachten Emissionen sind, wird ein bestimmter Prozentsatz festgelegt. Die NoVa wird dann in Höhe dieses Prozentsatzes vom Fahrzeugwert erhoben.

Die NoVa-Pflicht kurz zusammengefasst

Die Abkürzung NoVa steht für die in Österreich erhobene Normverbrauchsabgabe für Kraftfahrzeuge. Sie fällt immer dann an, wenn in Österreich ein Kraftfahrzeug verkauft bzw. erstmalig dort zugelassen wird. Die Abgabe wird direkt an den Kraftfahrzeughändler gezahlt und von diesem an das österreichische Finanzamt abgeführt. Wie hoch die Abgabe ausfällt, hängt vom Fahrzeugwert und von den durch das Fahrzeug verursachten Emissionen ab.


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Berlin
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Thema: Banking & Finanzen
Fabian Simon
Marketing
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